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Newsletter vom 19. Dezember 2025

Newsletter
vom 22.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr seinem Ende zu. Ein guter Moment, um innezuhalten, auf das Erreichte zu blicken und Kraft zu sammeln für die Herausforderungen, die im kommenden Jahr vor uns liegen werden.

Das politische Jahr begann mit dem Neujahrsempfang 2025 im Carmen-Würth-Forum in Künzelsau, zu dem ich gemeinsam mit meiner Bundestagskollegin Nina Warken eingeladen hatte. Neben dem CDU Landesvorsitzenden Manuel Hagel MdL war der damalige CDU-Kanzlerkandidat und heutigem Bundeskanzler Friedrich Merz MdB unser Gast (Rückblick siehe hier).

Am Vorabend der Veranstaltung waren beide Ehrengäste zusammen mit dem CDU Landesvorstand bei mir zuhause zum Abendessen und in der Diskussion wurde deutlich, es passt alles zusammen, damit Deutschland nach drei Jahren der Rezession mit einer neuen Bundesregierung wieder durchstarten kann: Der durchsetzungsstarke CDU-Kanzlerkandidat, ein zukunftweisendes CDU-Wahlprogramm mit mutigen Reformen, Steuersenkungen und einem noch nicht dagewesenen Bürokratieabbau für Bürger und Unternehmern.

Wir waren bereit, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und unsere Land in eine gute Zukunft zu führen. Innerhalb der CDU waren wir uns einig: Voraussetzung für eine erfolgreiche Politik sind auch der unwiderrufliche Wille zu harten Reformen und starken Einschränkungen bei der illegalen Zuwanderung, Bürgergeld und Sozialmissbrauch, für die Beendigung einer ideologischen Energiepolitik und für mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Leider war der Wahlabend am 22. Februar sehr ernüchternd für die CDU und CSU. Wir erzielten zwar im Wahlkreis bei den Erststimmen gute 36,4 % und damit deutlich das Direktmandat vor AfD (24,0), SPD (14,9) und Grünen (10,0), aber mit bundesweit nur 28,6 % der Zweitstimmen blieb die CDU/CSU deutlich unter 30 % und wir waren von der SPD erpressbar. Nachdem für uns eine Koalition mit der AfD, deren Spitzenvertreter den Austritt aus der NATO und Europäischen Union sowie die Abschaffung des Euros umsetzen wollen, nicht infrage kommt, blieben rechnerisch nur Verhandlungen mit der rückwärtsgewandten und reformunfähigen SPD.

Auch wenn deren Parteivorsitzende Bärbel Bas dies erst jetzt bei einem Kongress der SPD-Jugendorganisation öffentlich machte, es wurde schon damals in den Koalitionsverhandlungen deutlich: die jetzige SPD-Parteivorsitzende will keine Reformen und keinen Bürokratieabbau, sondern den sozialistischen Klassenkampf gegen die 2,8 Millionen Handwerker und Unternehmer, die über 30 Millionen Menschen in Deutschland Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Verlässliche Tarifpartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter, arbeiten zum Wohle der Unternehmen, Mitarbeiter und unserer Wirtschaftskraft verantwortungsvoll zusammen. Und sollte es größeren Streit geben, ist es die Aufgabe der Arbeitsministerin vermittelnd in den Streit einzugreifen.

Diese neutrale Vermittlerrolle wird die SPD-Vorsitzende als Bundesarbeitsministerin nicht mehr ausüben können. Wir warten seit Wochen auf eine Entschuldigung oder Klarstellung. Sie ist leider nicht bereit dazu und deshalb ist sie eine Fehlbesetzung in dem Ministeramt (siehe hier).

Einladung zum Neujahrsempfang mit Ministerpräsident Hendrik Wüst

Verbunden mit meinen Wünschen für eine besinnliche Weihnachtszeit, darf ich Sie zum Neujahrsempfang 2026 mit dem CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst MdL einladen, den ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken MdB, ausrichten werde:

Einladung zum Neujahrsempfang
Ministerpräsident Hendrik Wüst MdL
Freitag, 23. Januar 2026, 20:00 Uhr (Einlass 19:15 Uhr)
Stauseehalle, Bachgasse 51, 74673 Mulfingen

Ich freue mich, dass auch die beiden CDU-Landtagskandidaten Isabell Rathgeb (Wahlkreis Schwäbisch Hall) und Dr. Tim Breitkreuz (Wahlkreis Hohenlohe) anwesend sein werden. Beide unterstütze ich aus vollster Überzeugung bei ihren Kandidaturen für die Landtagswahl am 08. März 2026.

Sie können sich und Ihre Gäste kostenfrei anmelden bis zum 10. Januar 2026 unter www.neujahrsempfang2026.de oder mittels des QR-Code

Bürokratieabbau jetzt – helfen Sie mit!

Am 12. Dezember ist der Bürokratiemelder „EinfachMachen“ des Digitalministeriums an den Start gegangen. Minister Dr. Karsten Wildberger hat sich den Bürokratieabbau nicht nur vorgenommen, sondern setzt ihn auch um. So wurde letzte Woche eine zweite große föderale Modernisierungsagenda bei der Ministerpräsidentenkonferenz in auf den Weg gebracht – mit über 200 Einzelmaßnahmen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger und die Arbeit der Unternehmen in Deutschland einfacher macht.

Bürokratie ist ein wirkliches Problem für unser Land. Umso wichtiger, dass nun an jeder Ecke geschaut wird, dass Regelungen zurückgenommen werden, wo sie nicht gebraucht werden. Hier sind wir als Politik auf die Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Das neue Portal stellt hierfür die nötigen Grundlagen zur Verfügung.

Auf dem Portal kann jeder, der will, Anliegen schildern und darlegen, in welchen Bereichen es mit Formularen oder Abläufen zu Problemen kommt. Die Verbesserungsvorschläge werden der Bundesregierung weitergeleitet, die diese dann konkret aufgreifen kann.

Über das einfache Online-Formular können Hindernisse beschrieben und natürlich auch konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Rentenkommission und private Altersvorsorge

Wie ich in meinem letzten Newsletter ausführlich dargelegt habe, haben wir am 5. Dezember im Deutschen Bundestag ein umfangreiches Rentenpaket beschlossenen, dazu gehören:

  • die Mütterrente,
  • die Aktivrente für Rentner, die länger arbeiten wollen,
  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031
  • sowie Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir eine grundsätzliche Rentenreform benötigen. Wenn wir das Rentenniveau stabil halten wollen, müssen wir auch den richtigen Weg finden, wie es dauerhaft finanziert werden kann. Deshalb wurde in dieser Woche, wie im Koalitionsausschuss vereinbart, nun die Rentenkommission
2026 eingesetzt. Der Koalition hatte sich in Ergänzung des Rentenpakets I auf die Einsetzung dieser Kommission mit einem deutlich präzisierten Auftrag verständigt. Sie besteht aus Wissenschaftlern und Abgeordneten und soll bis zum Sommer nächsten Jahres ihre Vorschläge vorlegen, die dann in ein Rentenpaket II münden werden.

Zuvor aber haben wir bereits Schritte zur Stärkung der privaten Altersvorsorge eingeleitet. Mit zwei neuen Gesetzen wollen wir mehr Menschen zum Sparen am Kapitalmarkt bewegen: einmal durch eine Reform der Riester-Rente sowie die Einführung eines Altersvorsorgedepots und einmal durch die Frühstart-Rente, die Eltern ermutigen soll, Geld für ihre Kinder frühzeitig anzulegen.

Der Gesetzesentwurf für das Altersvorsorgedepot ist am Mittwoch durch das Kabinett gegangen. Für die Frühstart-Rente gibt es noch keinen Entwurf, es wurden aber Eckpunkte beschlossen. Darin skizziert die Bundesregierung, dass ab 2026 alle Sechsjährigen ein Depot erhalten können, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt, bis die Kinder volljährig sind. Insgesamt schenkt der Staat also jedem Kind knapp 1.500 Euro. Eltern oder Großeltern können aber auch noch Geld dazugeben.

Weitere Themen der Sitzungswoche

Ein parlamentarischer Fokus in dieser Sitzungswoche lag mit drei Gesetzen bei der Landwirtschaft.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes haben wir die dringend gebotene Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht weiter vorangetrieben. Außerdem haben wir zügig auf das aktuell starke Vogelseuche-Geschehen reagiert und rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel angehoben.

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes haben wir die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Damit werden Rechtsunsicherheiten vermieden und es gibt allen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung.

Und mit der Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes haben wir das Inkrafttreten des unter Cem Özdemir verabschiedeten Gesetzes verhindert, das die Pflicht zur Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch ab dem 01. März 2026 vorsah. Damit haben wir nun die notwendige Zeit, wichtige Themen wie das vollständige Downgrading (Regelung, die gestattet, Fleisch aus höheren Haltungsformen auch in niedrigeren Stufen zu vermarkten, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern) und die Kennzeichnung ausländischer Ware praxisgerecht gesetzlich zu verankern. Bei der weiteren Ausgestaltung soll auch hier Bürokratierückbau erreicht werden, zum Beispiel bei Meldepflichten durch die Nutzung vorhandener Datenbanken.

Weitere Tagesordnungspunkte der laufenden Sitzungswoche finden Sie hier.

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine entspannte und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr 2026.

Sollten Sie jemanden kennen, der meinen Newsletter, die „Stetten-Mail“, ebenfalls erhalten möchte, übermitteln Sie mir gerne die E-Mail-Adresse an christian.stetten@bundestag.de, damit ich weitere Personen über die aktuelle Bundespolitik informieren kann.

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Newsletter vom 06. Dezember 2025

Newsletter
vom 22.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Sitzungswoche sorgte die Abstimmung über das „Rentenpaket“ nicht nur für erhitzte Gemüter, sondern dominierte zugleich die Schlagzeilen der Medien.

Zusätzlichen Zündstoff lieferte die Ankündigung der SPD-Vorsitzenden und Ministerin Bärbel Bas MdB, wonach sie das Fortbestehen der Regierungskoalition an eine erfolgreiche Abstimmung zum „Rentenpaket“ knüpfte. Völlig inakzeptabel war ihr Auftritt beim Jungsozialistenkongress, bei dem sie die 3,5 Millionen Arbeitgeber faktisch zu Gegnern erklärte. Siehe hier.
Wir haben ein gutes Miteinander unserer Tarifpartner. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter leisten gemeinsam viel für die Stabilität der Betriebe und unseres Landes. Wenn dann einmal größere Differenzen bestehen, sollte die Bundesarbeitsministerin als Vermittlerin auftreten. Durch diese einseitige Beschimpfung wird die notwendige Vermittlerrolle jetzt noch schwieriger.

Deutliche Kritik am SPD-Koalitionspartner

Ich habe mich dazu und zu den ständigen Reformblockaden wie beim Bürgergeld oder Bürokratieabbau in einer internen Sitzung mit Bundeskanzler Friedrich Merz klar positioniert und deutlich geäußert. Mein Vertrauen in den Koalitionspartner ist nach 200 Tagen vollständig aufgebraucht. Es ist die SPD, die seit Monaten wichtige Reformvorhaben verzögert und für Stillstand sorgt. Leider sind diese Aussagen durch einen Sitzungsteilnehmer an die BILD-Zeitung weitergeleitet worden und somit veröffentlicht worden. Siehe hier.
Zu diesen Aussagen in der internen Sitzung stehe ich und auch was die Heilbronner Stimme (siehe hier) gestern schrieb ist richtig.

Auch die Tatsache, dass in einem Entschließungsantrag zum „Rentenpaket“, der eigentlich als Kompromissvorschlag für die „Junge Gruppe“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gedacht war, einige Prüfaufträge „untergejubelt“ wurden, machte die Diskussionen nicht einfacher. Der Bundestag sollte einem Prüfauftrag zur Erhebung von Sozialversicherungsabgaben von privaten Zins-, Miet- und Pachteinnahmen beschließen. Wir können aber nicht auf der einen Seite die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auffordern, mehr Geld in private Altersvorsorge zu investieren und gleichzeitig die Erträge in Zukunft mit Sozialversicherungsabgaben zusätzlich zu den Steuerabgaben belasten. Deswegen war es konsequent, auch wenn es viel Wirbel verursacht hat (siehe Podcast des Welt-Journalisten Robin Alexander ) den Entschließungsantrag vollständig zu verhindern.

Da in den obigen Presseartikeln so oft von „Junger Gruppe“ und „Parlamentskreis Mittelstand“ geschrieben wird, möchte ich Ihnen den Zusammenhang gerne erläutern:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht aus 208 Bundestagsabgeordneten. Da in einer so großen Fraktion einzelne Themen nicht ausführlich genug vordiskutiert werden können, haben sich in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fünf so genannten „soziologische Gruppen“ gebildet, bei denen sich die Abgeordneten entscheiden können, ob sie darin mitarbeiten möchten, um darin Gesetze zu formulieren, oder aus ihrer Sicht falsche Gesetze zu verhindern.

Parlamentskreis Mittelstand

In der „Jungen Gruppe“ haben sich 18 Parlamentarier zusammengeschlossen und im „Parlamentskreis Mittelstand“ (PKM) 166 Parlamentarier.

Dieser „Parlamentskreis Mittelstand“ hat mich zu dessen Vorsitzenden gewählt und wir treffen uns mehrmals in der Woche, um Gesetzesprozesse zu begleiten oder anzuregen.
Einige Informationen zu unserer Arbeit und die Vorstandsmitglieder des „Parlamentskreis Mittelstand“ können Sie hier einsehen. Mit unseren 166 Bundestagsabgeordneten sind wir wirklich eine große Gruppe und deshalb ist es notwendig bei Gesetzen und Anträgen genau hinzuschauen.

Immer kurz vor der politischen Sommerpause treffen wir uns in Berlin zum „PKM-Sommerfest“. Hierzu laden wir 2.000 Regierungsvertreter, Journalisten und Unternehmer -mit den wir im vergangenen Jahr diskutiert, gestritten oder verhandelt haben- ein. Dieser Austausch außerhalb des Parlaments ist genauso wichtig wie die harten Debatten im Plenarsaal.

Zum beschlossenen Rentenpaket gehören die Mütterrente, die Aktivrente für Rentner, die länger arbeiten wollen, die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 sowie Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir eine grundsätzliche Rentenreform benötigen. Denn zu Recht hatte die Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau über 2031 hinaus kritisiert, also den Plan, das Rentenniveau auch nach 2031 höher zu halten, als es die Gesetzeslage fordert. Das würde zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen.

Wenn wir das Rentenniveau stabil halten wollen, müssen wir auch den richtigen Weg finden, wie es dauerhaft finanziert werden kann. Deshalb wird die Rentenkommission bereits dieses Jahr mit ihrer Arbeit beginnen und Maßnahmen für eine Reform erarbeiten. die sie im 2. Quartal 2026 vorlegen wird, deutlich früher als ursprünglich geplant.

Bei der personellen Besetzung der Kommission werden wir auch die Interessen der jungen Generation besonders berücksichtigen und die Junge Gruppe wird einen entsprechenden Kandidaten bzw. Kandidatin benennen.

Zuvor aber werden wir bereits Schritte zur Stärkung der privaten Altersvorsorge einleiten. Dafür wird das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Reform sowie Eckpunkte zur Frühstartrente vorlegen. Die Koalition wird darüber hinaus unter anderem mit den Dividenden eines Aktienpakets aus Beteiligungen des Bundes im Wert von 10 Milliarden Euro den Aufbau der privaten Altersversorgung der jungen Generation unterstützen. Die Details des Konzepts wird der Koalitionsausschuss am 10. Dezember 2025 beschließen.

Neben dem Rentenpaket haben wir aber diese Woche auch weitere wesentliche Gesetze auf den Weg gebracht, wie das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, Maßnahmen zur Migrationswende und Gesetze, die zu maßgeblichen Steuererleichterungen führen.

Steueränderungen entlasten Bürger und Unternehmen

Bereits am Donnerstag, 4. Dezember 2025 haben wir ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Und damit ein zentrales Wahlversprechen zur weiteren Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt.

Die Entfernungspauschale wird künftig auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer für alle Steuerpflichtigen angehoben. Ebenfalls wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7% dauerhaft gesenkt. Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erhöhen wir unter anderem die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Das Volumen dieser Entlastungen wird im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und soll bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.

Steuerpolitik ist eine zentrale Stellschraube für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und ein soziales Miteinander. Deshalb bin ich zufrieden, dass wir mit diesem umfangreichen Gesetz sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürger entlastet haben, um Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig zu sichern, die räumliche Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, denn es ist ein zentrales Fundament unserer Gesellschaft.

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Am Freitag, 5. Dezember 2025, haben wir darüber hinaus die gesetzlichen Grundlagen für einen neuen attraktiven Wehrdienst geschaffen. Dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz stimmten in namentlicher Abstimmung nach einstündiger Aussprache 323 Abgeordnete zu, 272 lehnten ihn ab. Eine Abgeordnete enthielt sich.

Um verteidigungsfähig zu sein, müssen wir die Bundeswehr besser ausstatten und personell verstärken. Das Gesetz sieht vor, dass alle 18-jährigen Männer und Frauen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht.

Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Wird ein sogenannter „Aufwuchskorridor“ nicht eingehalten, sich also nicht genügend junge Menschen zum Wehrdienst melden, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen.

Gleichzeitig haben wir den Wehrdienst aber auch attraktiver ausgestaltet:
Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf einen wohnortnahen Wehrausbildungsstandort geachtet werden.

Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. Der Wehrdienst dauert laut Gesetz mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung sind längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich.

Damit setzen wir in diesen Zeiten als Koalition ein klares Signal: Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann, damit es sich nicht verteidigen muss. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr schützen alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, ihren Frieden und ihre Freiheit – jeden Tag seit 70 Jahren. Sie ermöglichen, dass wir alle frei und sicher leben können. Dafür spreche ich ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus!

Die Migrationswende geht weiter

Ebenfalls am Freitag, 5. Dezember 2025, haben wir das Gesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ beschlossen.

Künftig stuft die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ein. Zur Beschleunigung des Rückführungsprozesses wird die Pflicht zur Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam abgeschafft. Außerdem gilt: Wer im Einbürgerungsverfahren betrügt, etwa durch gefälschte Sprachzertifikate, erhält eine zehnjährige Einbürgerungssperre.

Unser Ziel ist klar: Wir schaffen hiermit die Voraussetzungen für eine Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten. Dadurch kann bei zukünftigen Asylantragstellungen schneller auf asylfremde Motive reagiert werden. Auf diese Weise werden diese Verfahren insgesamt beschleunigt, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr zügiger erfolgen kann.

Gleichzeitig wird dadurch Deutschland als Zielland für Flüchtende, die ihre Anträge auf internationalen Schutz nicht aus wirklich asylrelevanten Motiven stellen wollen, weniger attraktiv, weil ihnen mit der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten signalisiert wird, dass ihre Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben.

Die Adventszeit beginnt

Die Adventszeit ist in vielfältiger Weise eine Zeit der Erinnerung, der Erwartung, der Einkehr und Besinnlichkeit. Vieles davon geht uns in unserem hektischen Alltag verloren, aber ich hoffe, dass es uns allen gelingen wird, in den verbleibenden Wochen vor Weihnachten auch das eine oder andere Mal innezuhalten und wünsche Ihnen in diesem Sinn vom Weihnachtsmarkt in Zweiflingen-Friedrichsruhe einen schönen 2. Advent!

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Newsletter vom 02. September 2025

Newsletter
vom 22.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Bundesregierung ist nun 120 Tage im Amt. Im Bundesverkehrsministerium haben ein neuer Verkehrsminister sowie neue Parlamentarische Staatssekretäre die Arbeit aufgenommen.

Ich freue mich, dass 20 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus den beiden Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe bereits am 10. Juli 2025 im Bundesverkehrsministerium in Berlin die Verkehrsprojekte der Region vorgestellt und vor allem auf die Dringlichkeit des Ausbaus der A6 zwischen dem Weinsberger Kreuz und dem Kreuz Feuchtwangen/Crailsheim hingewiesen haben.

Wir sind 15 Jahre lang im baden-württembergischen Teil dieses wichtigen Infrastrukturprojekts nicht wirklich gut vorangekommen – im Gegensatz zu den Bayern, die im kommenden Jahr den bayrischen Abschnitt fertig gebaut haben, obwohl der Landesverkehrsminister in München mehrere Jahre später als sein Stuttgarter Kollege mit den Planungen beginnen durfte.

Am Kreuz Feuchtwangen/Crailsheim konnten wir wie geplant im Jahr 2021 den Spatenstich feiern, im württembergischen Abschnitt ist bis heute noch nicht einmal der benötigte Grundstückserwerb abgeschlossen.

Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass ein grünes Landesverkehrsministerium in Stuttgart 15 Jahre lang eine zügige Planung und den Ausbau der A6 verhindert hat, während der CSU-Landesverkehrsminister in München seine Kompetenzen genutzt hat, um eine schnelle Planung, Genehmigung und den Bau umzusetzen. Aber es jetzt müßig, darüber zu diskutieren, denn durch eine Gesetzesänderung in der letzten Phase der “Merkel-Regierung” konnten wir den Bundesländern die Planungs- und Genehmigungsverantwortlichkeit für die Autobahnen entziehen.

Seit 2021 ist Berlin nicht nur für die Finanzierung des Ausbaus verantwortlich, sondern auch für einen schnellen Genehmigungsprozess. Nur leider ist auch hier in der rot-grün-gelben Regierungszeit nicht viel passiert.

Jetzt gibt es eine neue Regierung und einen CDU-Bundesverkehrsminister. Deshalb gibt es jetzt keine Ausreden mehr. Wir wollen wissen, ob die neue Bundesregierung bereit ist, ohne jede Verzögerung schnellstmöglich den notwendigen Ausbau voranzutreiben.

Bei dem oben genannten Gespräch in Berlin haben wir uns mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte MdB auf einen baldigen Besuch in unserer Region verständigt, damit er sich vor Ort ein Bild von der Autobahn und weiterer Verkehrsprojekte machen kann.

Staatssekretär Christian Hirte MdB wird am Donnerstag, den 4. September 2025, unsere Region besuchen und nach einem Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Veranstaltung in das Landhotel Günzburg, Hauptstraße 1, 74635 Kupferzell kommen.

Gemeinsam mit den beiden CDU-Landtagskandidaten Isabell Rathgeb und Dr. Tim Breitkreuz lade ich alle an der Verkehrspolitik Interessierten ein, daran teilzunehmen.

Insbesondere der Ausbau der A6 (www.stuttgarter-nachrichten.de) und der B19 (www.stimme.de) sowie die Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Öhringen-Cappel und Schwäbisch Hall – Hessental und die Reaktivierung der Kochertalbahn zwischen Waldenburg und Künzelsau werden besprochen und diskutiert. Bei Interesse melden Sie sich bitte über folgenden LINK an.

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Newsletter vom 22. Juli 2025

Newsletter
vom 22.07.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Bundesregierung ist jetzt seit 75 Tagen im Amt. Erstmals seit langem sehen die Wirtschaftsforschungsinstitute Anzeichen für einen Aufschwung. Auch die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland verbessert sich inzwischen stetig. Der monatliche ifo Geschäftsklimaindex stieg im Juni auf 88,4 Punkte. Auch die Stimmung im Wohnungsbau bessert sich: Wie eine aktuelle Befragung des Münchner ifo Instituts zeigt, schätzen die Bauunternehmen ihre aktuelle Lage positiver ein. Aber eine positive Stimmung allein sorgt noch lange nicht für einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wir müssen die nächsten Monate dafür nutzen, zahlreiche Gesetze zu verändern, an die Realität anzupassen oder ganz zu streichen.

Positiv ist, dass die Migrationswende zunehmend in Zahlen sichtbar wird: Die Asylantragszahlen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43 Prozent gesunken. An diese positiven Entwicklungen will die Bundesregierung anknüpfen, wenn sie jetzt mit hohem Tempo an der Umsetzung weiterer Maßnahmen arbeitet, zum Beispiel wenn es darum geht, den Bürokratieabbau voranzutreiben und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen.

Klarer Kurs für wirtschaftliches Wachstum

Jetzt schon im Gesetzblatt verankerte Geleitmaßnahmen, um die Wirtschaft mit den im Herbst noch folgenden Gesetzesinitiativen endlich wieder im dritten Jahr der Rezession in Fahrt zu bringen, sind diese 4 Regelungen:

1. Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten

Möglich ist nun eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von jährlich bis zu 30 Prozent. Normalerweise schreiben Firmen ihre neuen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge über die Jahre der Nutzung linear ab. Das soll von 2025 bis 2027 deutlich schneller möglich sein.

Dadurch sinkt direkt nach einer Anschaffung der buchhalterische Gewinn und damit die Steuerlast. Unternehmen können die Anschaffung auf diese Weise schon binnen drei Jahren steuerlich weitgehend abschreiben.

2. Senkung der Körperschaftsteuer

Ab 2028 soll auch die Körperschaftsteuer sinken, also die Steuer auf Einkommen juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Derzeit liegt sie bei 15 Prozent, bis 2032 soll sie schrittweise auf 10 Prozent sinken.

Die Gesamtsteuerbelastung für die Firmen soll damit ab 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.

3. E-Auto-Förderung für Unternehmen

Auch die betriebliche Anschaffung von reinen Elektroautos wird steuerlich attraktiver werden. Unternehmen, die E-Autos kaufen und betrieblich nutzen, werden im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten steuerlich abschreiben können. Auf diese Weise sollen sich auch kleine Betriebe E-Autos leisten können und gleichzeitig ist es ein Impuls für die deutsche Autoindustrie, die dadurch einen Schub erhält.

Die Maßnahme gilt für E-Fahrzeuge, die von Ende Juni dieses Jahres bis Ende 2027 neu angeschafft werden. Die Preisgrenze für die Förderung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, zurzeit beträgt sie 70.000 Euro.

4. Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage

Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, wird die Forschungszulage ausgebaut. Mit dieser Maßnahme wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit 10 auf 12 Millionen Euro angehoben. Das gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.

Die Forschungszulage wird außerdem auf zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten ausgeweitet, zudem werden auch die Verfahren einfacher und bürokratieärmer.

Parlamentskreis Mittelstand: Sommerfest

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben wir unser traditionelles PKM-Sommerfest im Kronprinzenpalais in Berlin gefeiert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier im PKM-Journal zum Sommerfest

Vorsitz des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Nach 22 Jahren habe ich den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlassen und den Vorsitz des Ausschusses für Wirtschaft und Energie übernommen.

Weitere Informationen darüber finden Sie hier.

Manuel Hagel zum Auftakt beim Jacobimarkt

Zur Auftaktveranstaltung des Jacobi-Festes kam im Rahmen eines politischen Abends der Landesvorsitzende der CDU in Baden-Württemberg und unser Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2026, Manuel Hagel MdL. Ein großes Thema an diesem Abend im Festzelt in Schrozberg war die abgesetzte Wahl der drei Kandidaten für die neu zu besetzenden Richterstellen im Bundesverfassungsgericht. Seit Tagen beschäftigt es die Republik.

Ich sehe das ganz entspannt. Jeden Monat entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in Wahlen über Kandidatinnen und Kandidaten für wichtige Staatsämter.

Letzten Monat war es die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bei der die von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN vorgeschlagenen Kandidaten die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen haben, aber die beiden Kandidaten von AfD- und LINKE-Fraktion nicht gewählt wurden. Das sind ganz normale demokratische Entscheidungsprozesse im Parlament. Hart für die Betroffenen, aber im Grundgesetz so vorgesehen. Es gibt Wahlen, da reichen 50% der Stimmen für eine Mehrheit, aber bei besonders konsensorientierten Wahlen brauchen die Kandidaten eine 2/3 Mehrheit.

Wenn eine 2/3 Mehrheit – wie bei Verfassungsrichtern – notwendig ist, empfiehlt es sich, Kandidaten aufzustellen, die über alle Parteigrenzen hinweg angesehen und mehrheitsfähig sind.

Wie die SPD hatte auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Jahr das Vorschlagsrecht für einen Nachfolger der drei ausscheidenden Verfassungsrichter Josef Christ, Ulrich Maidowski und Doris König. Unser Personalvorschlag wurde allerdings schon im Vorfeld der Wahl – unter anderem von den GRÜNEN – abgelehnt, so dass wir den Kandidaten rechtzeitig und ohne Beschädigung der Person zurückgezogen haben. Der Ausweg war dann: das Bundesverfassungsgericht hat selber einen einstimmigen Personalvorschlag gemacht, der daraufhin auch von den GRÜNEN akzeptiert wurde. Wenn Kandidaten eine 2/3 Mehrheit brauchen, müssen es eben Kompromisskandidaten sein.

Bei der Wahl der drei Kandidaten am 11. Juli im Deutschen Bundestag war es nun so, dass zwei Kandidaten die notwendige Mehrheit bei der Abstimmung bekommen hätten, aber bei Frau Brosius-Gersdorf zu viele Abgeordnete aus unterschiedlichsten Gründen erhebliche Bedenken hatten, daher war es die richtige Entscheidung, die Wahl abzusetzen. Allerdings gebe ich den Kritikern recht, es wäre von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sinnvoller gewesen, der SPD und der Kandidatin noch früher zu signalisieren: “Zieh Dich bitte zurück, es wird keine 2/3 Mehrheit geben.“ Es ist allerdings auch öffentlich bekannt, dass ich bereits am Montag der Fraktion mitgeteilt hatte, dass Frau Brosius-Gersdorf am Freitag keine 2/3 Mehrheit erhalten wird. Offensichtlich wurde diese Warnung nicht ernst genommen, und die Woche ging für alle Beteiligten unschön zu Ende.

Auf dem Jacobi-Fest in Schrozberg habe ich mich dazu noch einmal geäußert, das Video dazu sehen Sie hier: Rede auf dem Jacobi-Fest in Schrozberg

Die CDU-Mitglieder des Hohenlohe-Kreises feiern in diesem Jahr ihr Sommerfest im Rahmen der Künzelsauer Burgfestspiele (Informationen dazu sehen Sie hier) auf Schloss Stetten. Ich freue mich auf die politischen Diskussionen und Wortbeiträge des CDU-Kreisvorsitzenden Joachim Scholz, unseres Landtagsabgeordneten Arnulf Frhr. von Eyb und des neuen Hohenloher CDU Landtagskandidaten Tim Breitkreuz.

Allen anderen Lesern meines Newsletters wünsche ich eine schöne Sommerzeit und freue mich auf die nächsten Begegnungen.

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Empfang zum „Tag der Deutschen Einheit“ mit Dr. Carsten Linnemann in Künzelsau

Empfang zum „Tag der Deutschen Einheit“ mit Dr. Carsten Linnemann in Künzelsau

Neben dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 gehört der 3. Oktober 1990 zu den wichtigsten Tagen, wenn es um die deutsche Wiedervereinigung geht. Um diesen „Tag der Deutschen Einheit“ als besonderen Gedenktag zu feiern, fand der traditionelle Empfang des direktgewählten Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten statt, bei dem der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Carsten Linnemann, die Festrede hielt.

Neben der Würdigung des Tages der Deutschen Einheit, ging es dabei auch um aktuelle politische Themen, wie das Zusammenwachsen Deutschlands in Europa und die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland. In seiner Rede vor den 400 geladenen Gästen forderte er dabei vor allem mehr „Mut“ und „Risikobereitschaft“, diese seien unumgänglich bei all den Reformen, die es nun umzusetzen gelte. Vorrangig sei dies notwendig bei den Reformen der Rente und des Bürgergelds, aber es bestehe Hoffnung, denn, „seit 20 Jahren scheint sich erstmals wieder ein Zeitfenster zu öffnen für Veränderungen“.

Dass ein solcher Wechsel nicht von allen geschieht, sondern von Menschen gemacht wird, machte Carsten Linnemann sehr deutlich, in dem er betonte, dass die Zeit der „Bedenkenträger und Bremser“ vorbei sei und stattdessen „Macher“ gefordert seien.

Der Generalsekretär zeigte dabei auch die Fehler der Vergangenheit auf, die in den letzten Jahren gemacht worden sind, wie zehn Jahre Null-Zins-Politik oder die Migrationspolitik seit 2015. Aber er versprach: „Wir korrigieren das jetzt“.

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Neujahrsempfang mit Ministerpräsident Hendrik Wüst

Neujahrsempfang mit Ministerpräsident Hendrik Wüst

Nachdem im letzten Jahr der damalige Kanzlerkandidat der Union und heutige Bundeskanzler Friedrich Merz MdB beim gemeinsamen Neujahrsempfang von Bundesministerin Nina Warken MdB und Christian von Stetten MdB zu Gast war, begeisterte in diesem Jahr der CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Henrik Wüst MdL vor 500 Gästen.
Gastgeschenke überreichten Landtagsabgeordneter Arnulf von Eyb MdL und Landtagsvizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL sowie die beiden Landtagskandidaten Isabell Rathgeb (Schwäbisch Hall) und Dr. Tim Breitkreuz (Hohenlohe).

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Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte

Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte

Die Bundesregierung beschließt zusätzliche Bürokratie und verweigert notwendige Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen. Den von mir und meiner Fraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag zum Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte können Sie hier einsehen.

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Söder

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Newsletter vom 06. Juni 2025

Newsletter vom 06.06.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der letzte Woche zu Ende gehende Monat Mai war in der Historie meiner Partei ein sehr wichtiger. Wir haben uns nach zweijähriger Diskussion mit über 5.000 Meinungsbeiträgen und Änderungsanträgen, ein neues CDU-Grundsatzprogramm gegeben.

Ich bin froh, dass dadurch der klare politische Kurs -welchen ich seit Jahren in der Wirtschafts-, Finanz- und Migrationspolitik vertrete- nicht nur bestätigt wurde, sondern durch das Votum unseres Parteitages mit 1.001 Delegierten, jetzt die offizielle und schriftlich festgehaltene Agenda der CDU ist. Das neue Grundsatzprogramm, welches auf die aktuellen Fragen die richtigen Antworten gibt und kein Thema ausspart: Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft, Krieg und Frieden, können Sie hier einsehen: https://www.grundsatzprogramm-cdu.de/

Den politischen Islam bekämpfen

Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland. Wir sind zutiefst betroffen vom Tod des Polizisten Rouven L. und sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir hoffen überdies auf die schnelle Genesung der weiteren Opfer des hinterhältigen Messerangriffs.

Diese heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Die Straßenkriminalität wird mehr, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker nehmen zu. Die irreguläre Migration ist nicht gestoppt. Dies alles verunsichert die Bürger und trägt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft bei. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Zuerst: Die Bundesregierung muss die Bekämpfung des Islamismus und des politischen Islam wieder in den Vordergrund drücken. Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres, immer radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Kalifats-Demos sind nur eine Seite dieser Gefahr. Welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, haben wir in unserem Antrag „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“ dargelegt. Diesen 26 Forderungspunkte umfassenden Antrag haben in dieser Woche erneut ins Plenum – inklusiver einer namentlichen Abstimmung eingereicht. Er wurde aber von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt, so dass sich leider wieder nichts ändern wird.

Darüber hinaus braucht es eine echte Wende in der Asylpolitik. Auch wenn die Bundesregierung den Eindruck vermitteln will: Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Zu den zahlreichen notwendigen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden. Und schließlich: Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Politik müssen sich ohne Wenn und Aber hinter unsere Polizei stellen, die tagtäglich für unseren Schutz und unsere Sicherheit eintritt. Das strukturelle Misstrauen gegen unsere Polizei, das sich wie ein roter Faden durch die Politik der Ampel-Koalition zieht, muss ein Ende haben.

2. Das Maß ist voll, Herr Habeck!
Untersuchungs­ausschuss beantragt

Gemeinsam mit 195 Kolleginnen und Kollegen des deutschen Bundestages habe ich heute die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“ beantragt.

Mit Beginn seiner Amtszeit beteuerte Bundesminister Habeck, einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien von Robert Habeck und Steffi Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert, bis Journalisten vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen haben.

In einem nunmehr öffentlich gewordenen Vermerk des Bundesumweltministeriums zeigte die Fachebene auf, unter welchen Voraussetzungen ein kurzzeitiger oder ein langzeitiger Weiterbetrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke möglich und mit der nuklearen Sicherheit verträglich wäre. Zugleich wies die Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums im März 2022 die wichtige Rolle der Kernkraft bei der Energiepreisentwicklung und der Versorgungssicherheit nach.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat.

Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Anscheinend gibt es ein grünes System, das Parteiideologie über die Interessen des Landes stellt. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es nun genau zu untersuchen.

Bisher haben Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke es versäumt, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen.

Zu viele Fragen sind bisher unbeantwortet geblieben, zum Beispiel:

  • wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind,
  • ob es von der politischen Führung in den betroffenen Ministerien bewusste Einflussnahmen gegeben hat,
  • ob im Prüfungsverfahren ein strukturierter Erörterungs- und Meinungsbildungsprozess mit den Ländern stattfand, der unabdingbar gewesen wäre,
  • ob die Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit eingebunden waren,
  • ob ein Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten sowie Institutionen der EU erfolgte,
  • ob der Öffentlichkeit das Ergebnis einer fachlichen Prüfung vorenthalten wurde bzw. sie bewusst falsch informiert wurde, und schlussendlich
  • ob durch die Art der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation die parlamentarische Kontrollfunktion des Parlaments erschwert oder gar unmöglich wurde.

Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfahren, wie diese schwerwiegende Entscheidung zustande kam, die dazu führte, dass am 15. April 2023 sichere, betriebssichere und vor allem CO2-freie Kernkraftwerke ohne Sinn und Verstand abgeschaltet wurden.

3. Antrag zur Elementar­schaden­versicherung

Der Starkregen der letzten Tage in unseren Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe hat uns wieder gezeigt, was Unwetter anrichten können:
Über die Ufer getretene Flüsse, überspülte Brücken, Keller, unpassierbare Straßen, vollgelaufene Keller. Bundesweit konnten sich zwar tausende von Menschen selbst retten, haben aber sonst vieles verloren. Und nicht alle Grundstückseigentümer waren gegen Hochwasserschäden versichert.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir schon am 30.11.2023 einen entsprechenden Antrag zu Elementarschadensversicherung eingebracht. Trotz der aktuellen Ereignisse vom Wochenende haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP unseren Antrag im Deutschen Bundestag abgelehnt.

In unserem Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ haben wir die Bundesregierung aufgefordert, das Versicherungsrecht zu ändern, um die viel zu niedrige Quote der Absicherung von Elementarschäden deutlich zu erhöhen.

Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung standardmäßig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. In beiden Varianten kann der Kunde nach entsprechender Aufklärung den Zusatzschutz aber auch abwählen (Opt-out-Möglichkeit). Mit dieser Lösung schaffen wir Fairness unter den Versicherten und Geschädigten und sichern die Vertragsfreiheit, weil jeder Versicherungskunde eine Möglichkeit der Abwahl behält.

Weiterhin soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor eingeführt, und Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden. Geprüft werden soll zudem eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen.

4. Lauterbachs „Krankenhaus­versorgungs­verschlimm­besserungsgesetz“ gefährdet auch den Krankenhausstandort Schwäbisch Hall

Nach mehreren Ankündigungen und Verschiebungen durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bundesregierung am 15. Mai 2024 ihren Kabinettentwurf eines „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG“ beschlossen.

Doch es ist und bleibt ein „Krankenhaus­versorgungs­verschlimmbesserungsgesetz“.

Der Eigentümer des Diak-Klinikums in Schwäbisch Hall hat angekündigt, sein Verlustbringendes Krankenhaus in Schwäbisch Hall in andere Hände zu übergeben. Damit diese Übergabe und ein geregelter Weiterbetrieb stattfinden können, braucht ein neuer Betreiber verlässliche Rahmenbedingungen, welche die Bundesregierung festlegen muss.

Nahezu alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte bis hin zu den Ländern üben erheblich Kritik an den Planungen der Bundesregierung. Einige Länder, so der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits Verfassungsklage angedroht. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung denken laut über mögliche Klagen nach.

Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform, daran besteht kein Zweifel, aber so geht es nicht. Unsere wichtigsten Kritikpunkte an der jetzigen Reform sind:

1) Der geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro, von denen die eine Hälfte „der Bund“, die andere Hälfte die Länder stellen sollen, wird eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler nach sich ziehen. Diese Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Strukturreformen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Daseinsfürsorge ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin mehr und mehr belasteten Beitragszahler (allein mit dem Transformationsfonds erwarten die Kassen eine Beitragssteigerung von rd. 0,3 Prozent!) und ist absehbar verfassungswidrig.

2) Dass Minister Lauterbach und die Bundesregierung das KHVVG als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat, auf den Weg bringen wollen, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zusteht, macht deutlich, dass sich die Bundesregierung hier auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewegt.

3) Außerdem geht es nicht nur um die Krankenhausfinanzierung, sondern auch um die künftigen Strukturen der deutschen Krankenhauslandschaft. Da den Ländern im Gesetzentwurf kaum Möglichkeiten zugestanden werden, um regionale Besonderheiten geltend zu machen und begründbare Ausnahmen zu erwirken, wird insbesondere die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährden werden.

4) Hinzu kommt, dass die geplante Vorhaltevergütung (60 Prozent Vorhalteanteil, 40 Prozent fallzahlbezogen) zu neuen Fehlanreizen führen kann. Die heute schon im Krankenhausfinanzierungssystem befindlichen mehr als 70 Milliarden Euro werden nicht aufgestockt, sondern lediglich anders verteilt. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang, wie Lauterbach und die Bundesregierung das „Hamsterrad“ der Fallpauschal-Finanzierung stoppen und zu der viel zitieren „Entökonomisierung“ wirklich gelangen wollen, wenn sich laut KHVVG doch die Höhe, der nach Inkrafttreten des Gesetzes jeweils zu erteilenden Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen des Vorjahres orientieren soll. Hier wird jeder schlaue Krankenhaus-Ökonom hausintern dazu aufrufen, das Hamsterrad noch einmal ordentlich ins Rotieren zu bringen, um in den nächsten Jahren einen möglichst hohen Anteil an den Vorhaltepauschalen abgreifen zu können. Das ist keine schnelle Entökonomisierung.

Trotz der von uns als Union vielfach vorgebrachten Forderungen nach schnell wirkenden, vor allem finanziellen Stützmaßnahmen für unsere vor einer Insolvenzwelle stehenden Krankenhäuser tut die Ampel nichts, um die bereits begonnene kalte Strukturbereinigung in unserer Krankenhauslandschaft wenigstens so lange zu verhindern, bis die Krankenhausreform greift. Deshalb werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den anstehenden Gesetzgebungsprozess in enger Absprache mit den Ländern und den anderen relevanten Akteuren weiterhin konstruktiv begleiten und Änderungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Krankenhausversorgung einbringen.

5. Am Sonntag, 9. Juni 2024 heißt es: Wählen gehen!

Natürlich möchte ich Sie bitten, die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU zu wählen.

Aber ich danke auch allen anderen Personen, die sich bereit erklärt haben, für den Kreistag, den Gemeinderat oder den Ortschaftsrat zu kandidieren. Sie erfüllen die Demokratie mit Leben und engagieren sich für unsere Heimat. Ich habe in den letzten Wochen alle CDU-Kreistagskandidatinnen und -kandidaten in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe kennengelernt und bin begeistert von deren Qualifikation und Einsatzbereitschaft. Alle hätten ein Mitwirken in den neu zu wählenden Kreistagen verdient. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CDU-Kreisverbandes Schwäbisch Hall und des CDU-Kreisverbandes Hohenlohe.

In vielen Gemeinden gibt es auch eine CDU-Gemeinderatsliste. Diesen Kandidatinnen und Kandidaten danke ich besonders, dass sie mit ihren guten Namen für die CDU kandidieren. Nicht alle sind Mitglied der CDU, aber sie alle stehen für unser christliches Menschenbild, unsere Werte, unsere Leitkultur und vertreten bei den Themen Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft unsere klaren Positionen.

Ich selbst kandidiere in meiner Heimatstadt Künzelsau auch wieder für den Hohenloher Kreistag und den Gemeinderat. Nur durch die tägliche Auseinandersetzung mit der Kreis- und Gemeindepolitik ermöglicht mir auch klare Beschlüsse im deutschen Bundestag, welche die Kommunen nicht belasten dürfen und die Umsetzung vor Ort ermöglichen.

Bei der Europawahl tritt die CDU Baden-Württemberg mit unserer CDU-Spitzenkandidatin Prof. Dr. Andrea Wechsler an. In mehreren Veranstaltungen hat sie sich in unseren beiden Landkreisen vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.

Frau. Dr. Andrea Wechsler hat meine volle Unterstützung und es gibt mindestens 5 gute Gründe die CDU bei der Europawahl zu wählen:

  • Bürokratie abbauen: Wir setzen uns für die Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Auflagen ein, um die Wirtschaft zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • Verbrenner-Verbot abschaffen: Wir kämpfen gegen überhastete Verbote und setzen auf eine innovative und technologieoffene Mobilitätspolitik.
  • Frieden und Freiheit in Europa: Wir engagieren uns für ein geeintes und friedliches Europa, das auf Werten der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert.
  • Wohlstand erhalten: Durch eine starke Wirtschaftspolitik und Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche sichern wir den Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa.
  • Sicherheit, die wir stärken: Wir setzen uns konsequent für die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit ein, um die Bürgerinnen und Bürger Europas zu schützen.

6. CDU/CSU- Anträge, die wir diese Woche eingebracht haben:

Schutzstatus des Wolfes verringern

Als erstes haben diese Woche unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume eingebracht und in der 1. Lesung debattiert. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.

Berufsausbildung verbessern

Mit unserem Antrag „Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern“ den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, wollen wir erreichen, dass die berufliche Bildung auch weiter ein Aushängeschild für Deutschland bleibt. Die Berufsausbildung ist essenziell für den Fachkräftenachwuchs, die Stärkung unserer Wirtschaft und die Integration junger Menschen. Damit dies so bleibt, streben wir eine nationale Qualitätsoffensive und eine strukturierte Berufsorientierung ab Grundschulalter an. Zudem soll die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems durch regelmäßige Modernisierung und den Aufbau von Azubi-Campus gesteigert werden. Wir fordern auch die rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens zur Stärkung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse sowie mehr Durchlässigkeit im Aus- und Weiterbildungssystem. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zentral, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Am 14. März 2024 haben wir unseren Antrag „Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ mit der 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Darin setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern. Am Donnerstag wurde abschließend im Deutschen Bundestag debattiert und abgelehnt.

Kein Cannabis am Steuer

Am 23. Februar 2024 wurde das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) und damit die Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen und gestattet nun für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum 3,5 ng/ml.

Mit unserem Antrag „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ , sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml. Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben. In dieser Woche haben wir unseren Antrag abschließend im Plenum beraten, der jedoch von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt wurde.

Außenpolitik

In dieser Woche haben wir auch zwei Anträge mit außenpolitischem Schwerpunkt erstmalig beraten. Mit unserem Antrag „Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden“ stellen wir fest: Deutschland engagiert sich am Horn von Afrika teils lange – aber ohne ein Konzept zu haben. Wir fordern eine verstärkte deutsche Präsenz in dieser strategisch wichtigen Region. Wir streben außerdem an, die Beteiligung Deutschlands an der EU-Mission EU NAVFOR ASPIDES intensivieren, um die Stabilität im Roten Meer zu gewährleisten. Wir betonen die Notwendigkeit, die sicherheitspolitischen Beziehungen zu den Staaten am Horn von Afrika zu stärken und die Präsenz vor Ort durch zusätzliches diplomatisches und militärisches Fachpersonal zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Dialog mit einflussreichen Golfstaaten auszubauen und sich gegen den Aufbau permanenter Marinebasen durch Russland und Iran zu stellen. Zudem fordern wir eine aktive Beteiligung an Global Gateway-Projekten und eine Überprüfung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um geostrategische Interessen besser zu vertreten.

Mit unserem Antrag „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Ein Gesetzentwurf, den wir diese Woche ins Plenum eingebracht haben, beschäftigt sich ebenfalls mit Außenpolitik und soll die Handelsmöglichkeiten verbessern. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz)“ wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Familien finanziell entlasten

Ebenfalls in erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Antrag „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ beraten. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

Zwangsheiraten stoppen

Abschließend haben wir uns diese Woche im Plenum mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ und stimmen in 2./3. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ab. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition sind dem nun auf die allerletzte Minute nachgekommen: Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.

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