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vom 22.07.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Bundesregierung ist jetzt seit 75 Tagen im Amt. Erstmals seit langem sehen die Wirtschaftsforschungsinstitute Anzeichen für einen Aufschwung. Auch die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland verbessert sich inzwischen stetig. Der monatliche ifo Geschäftsklimaindex stieg im Juni auf 88,4 Punkte. Auch die Stimmung im Wohnungsbau bessert sich: Wie eine aktuelle Befragung des Münchner ifo Instituts zeigt, schätzen die Bauunternehmen ihre aktuelle Lage positiver ein. Aber eine positive Stimmung allein sorgt noch lange nicht für einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wir müssen die nächsten Monate dafür nutzen, zahlreiche Gesetze zu verändern, an die Realität anzupassen oder ganz zu streichen.
Positiv ist, dass die Migrationswende zunehmend in Zahlen sichtbar wird: Die Asylantragszahlen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43 Prozent gesunken. An diese positiven Entwicklungen will die Bundesregierung anknüpfen, wenn sie jetzt mit hohem Tempo an der Umsetzung weiterer Maßnahmen arbeitet, zum Beispiel wenn es darum geht, den Bürokratieabbau voranzutreiben und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen.
Klarer Kurs für wirtschaftliches Wachstum
Jetzt schon im Gesetzblatt verankerte Geleitmaßnahmen, um die Wirtschaft mit den im Herbst noch folgenden Gesetzesinitiativen endlich wieder im dritten Jahr der Rezession in Fahrt zu bringen, sind diese 4 Regelungen:
1. Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten
Möglich ist nun eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von jährlich bis zu 30 Prozent. Normalerweise schreiben Firmen ihre neuen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge über die Jahre der Nutzung linear ab. Das soll von 2025 bis 2027 deutlich schneller möglich sein.
Dadurch sinkt direkt nach einer Anschaffung der buchhalterische Gewinn und damit die Steuerlast. Unternehmen können die Anschaffung auf diese Weise schon binnen drei Jahren steuerlich weitgehend abschreiben.
2. Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028 soll auch die Körperschaftsteuer sinken, also die Steuer auf Einkommen juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Derzeit liegt sie bei 15 Prozent, bis 2032 soll sie schrittweise auf 10 Prozent sinken.
Die Gesamtsteuerbelastung für die Firmen soll damit ab 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.
3. E-Auto-Förderung für Unternehmen
Auch die betriebliche Anschaffung von reinen Elektroautos wird steuerlich attraktiver werden. Unternehmen, die E-Autos kaufen und betrieblich nutzen, werden im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten steuerlich abschreiben können. Auf diese Weise sollen sich auch kleine Betriebe E-Autos leisten können und gleichzeitig ist es ein Impuls für die deutsche Autoindustrie, die dadurch einen Schub erhält.
Die Maßnahme gilt für E-Fahrzeuge, die von Ende Juni dieses Jahres bis Ende 2027 neu angeschafft werden. Die Preisgrenze für die Förderung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, zurzeit beträgt sie 70.000 Euro.
4. Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, wird die Forschungszulage ausgebaut. Mit dieser Maßnahme wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit 10 auf 12 Millionen Euro angehoben. Das gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Die Forschungszulage wird außerdem auf zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten ausgeweitet, zudem werden auch die Verfahren einfacher und bürokratieärmer.
Parlamentskreis Mittelstand: Sommerfest
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben wir unser traditionelles PKM-Sommerfest im Kronprinzenpalais in Berlin gefeiert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier im PKM-Journal zum Sommerfest
Vorsitz des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Nach 22 Jahren habe ich den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlassen und den Vorsitz des Ausschusses für Wirtschaft und Energie übernommen.
Weitere Informationen darüber finden Sie hier.
Manuel Hagel zum Auftakt beim Jacobimarkt
Zur Auftaktveranstaltung des Jacobi-Festes kam im Rahmen eines politischen Abends der Landesvorsitzende der CDU in Baden-Württemberg und unser Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2026, Manuel Hagel MdL. Ein großes Thema an diesem Abend im Festzelt in Schrozberg war die abgesetzte Wahl der drei Kandidaten für die neu zu besetzenden Richterstellen im Bundesverfassungsgericht. Seit Tagen beschäftigt es die Republik.
Ich sehe das ganz entspannt. Jeden Monat entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in Wahlen über Kandidatinnen und Kandidaten für wichtige Staatsämter.
Letzten Monat war es die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bei der die von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN vorgeschlagenen Kandidaten die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen haben, aber die beiden Kandidaten von AfD- und LINKE-Fraktion nicht gewählt wurden. Das sind ganz normale demokratische Entscheidungsprozesse im Parlament. Hart für die Betroffenen, aber im Grundgesetz so vorgesehen. Es gibt Wahlen, da reichen 50% der Stimmen für eine Mehrheit, aber bei besonders konsensorientierten Wahlen brauchen die Kandidaten eine 2/3 Mehrheit.
Wenn eine 2/3 Mehrheit – wie bei Verfassungsrichtern – notwendig ist, empfiehlt es sich, Kandidaten aufzustellen, die über alle Parteigrenzen hinweg angesehen und mehrheitsfähig sind.
Wie die SPD hatte auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Jahr das Vorschlagsrecht für einen Nachfolger der drei ausscheidenden Verfassungsrichter Josef Christ, Ulrich Maidowski und Doris König. Unser Personalvorschlag wurde allerdings schon im Vorfeld der Wahl – unter anderem von den GRÜNEN – abgelehnt, so dass wir den Kandidaten rechtzeitig und ohne Beschädigung der Person zurückgezogen haben. Der Ausweg war dann: das Bundesverfassungsgericht hat selber einen einstimmigen Personalvorschlag gemacht, der daraufhin auch von den GRÜNEN akzeptiert wurde. Wenn Kandidaten eine 2/3 Mehrheit brauchen, müssen es eben Kompromisskandidaten sein.
Bei der Wahl der drei Kandidaten am 11. Juli im Deutschen Bundestag war es nun so, dass zwei Kandidaten die notwendige Mehrheit bei der Abstimmung bekommen hätten, aber bei Frau Brosius-Gersdorf zu viele Abgeordnete aus unterschiedlichsten Gründen erhebliche Bedenken hatten, daher war es die richtige Entscheidung, die Wahl abzusetzen. Allerdings gebe ich den Kritikern recht, es wäre von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sinnvoller gewesen, der SPD und der Kandidatin noch früher zu signalisieren: “Zieh Dich bitte zurück, es wird keine 2/3 Mehrheit geben.“ Es ist allerdings auch öffentlich bekannt, dass ich bereits am Montag der Fraktion mitgeteilt hatte, dass Frau Brosius-Gersdorf am Freitag keine 2/3 Mehrheit erhalten wird. Offensichtlich wurde diese Warnung nicht ernst genommen, und die Woche ging für alle Beteiligten unschön zu Ende.
Auf dem Jacobi-Fest in Schrozberg habe ich mich dazu noch einmal geäußert, das Video dazu sehen Sie hier: Rede auf dem Jacobi-Fest in Schrozberg
Die CDU-Mitglieder des Hohenlohe-Kreises feiern in diesem Jahr ihr Sommerfest im Rahmen der Künzelsauer Burgfestspiele (Informationen dazu sehen Sie hier) auf Schloss Stetten. Ich freue mich auf die politischen Diskussionen und Wortbeiträge des CDU-Kreisvorsitzenden Joachim Scholz, unseres Landtagsabgeordneten Arnulf Frhr. von Eyb und des neuen Hohenloher CDU Landtagskandidaten Tim Breitkreuz.
Allen anderen Lesern meines Newsletters wünsche ich eine schöne Sommerzeit und freue mich auf die nächsten Begegnungen.