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Autor: admin

Aufzeichnung des Neujahrsempfangs mit Friedrich Merz in Künzelsau

Aufzeichnung des Neujahrsempfangs mit Friedrich Merz in Künzelsau

Aufzeichnung des Neujahrsempfang von Nina Warken und Christian von Stetten am 25. Januar 2025 in Künzelsau mit dem Kanzlerkandidaten von CDU/CSU Friedrich Merz, dem Landes- und Fraktions­vorsitzenden der CDU Baden-Württemberg Manuel Hagel sowie dem Spitzenkandidaten der CDU Baden-Württemberg, Thorsten Frei, mit 2.500 Gästen.

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Pressemitteilung zur Bundestagswahl 2025

Pressemitteilung der beiden CDU-Kreisverbände Schwäbisch Hall und Hohenlohe zum Gewinn des Direktmandats durch Christian von Stetten

Der 54-jährige Christian von Stetten erzielt im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe souverän das Direktmandat.
In der Hohenloher Zeitung vom 21. Februar tippte er das CDU-Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis mit 32 Prozent und sein persönliches Ergebnis mit 36 Prozent. Mit den am Wahlsonntag erzielten 31,8 Prozent Zweitstimmen und 36,4 Prozent Erststimmen hat er eine Punktlandung abgeliefert.

Die beiden CDU-Kreisvorsitzenden Dr. Tim Breitkreuz (Schwäbisch Hall) und Bürgermeister Joachim Scholz (Hohenlohe) gratulierten stellvertretend für die beiden CDU-Kreisverbände.

Dr. Tim Breitkreuz: „Wir freuen uns sehr über dieses starke Ergebnis. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen in Berlin einflussreichen und erfahrenen Abgeordneten entschieden. Sieben Mal hat er seinen Wahlkreis bereits gewonnen, und kein Abgeordneter aus Baden-Württemberg ist jetzt länger Mitglied im Deutschen Bundestag.“

Bürgermeister Joachim Scholz: „Christian von Stetten hat mehr Erststimmen als SPD, GRÜNE, FDP sowie LINKE zusammen erhalten und bleibt weiterhin Hohenlohes starke Stimme in Berlin!
Was uns besonders freut, ist, dass er in allen 46 Städten und Gemeinden unseres Wahlkreises die meisten Stimmen erlangen konnte.“

Christian von Stetten wird an der morgigen konstituierenden Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin teilnehmen.

Vorgesehen ist die Wahl von Friedrich Merz zum Fraktionsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder.
Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird am 25. März 2025 mit der Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten oder einer neuen Bundestagspräsidentin stattfinden.

Christian von Stetten: „Ich freue mich über das große Vertrauen und die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises die nächsten vier Jahre als direkt gewählter Abgeordneter in Berlin vertreten zu dürfen.“

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Christian von Stetten als PKM-Vorsitzender wiedergewählt

Christian von Stetten als PKM-Vorsitzender wiedergewählt

In geheimer Wahl ist der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten mit 98,1 Prozent der Stimmen in seinem Amt als Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für weitere zwei Jahre bestätigt worden.

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Christian von Stetten zum Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses gewählt

Christian von Stetten zum Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses gewählt

Der Deutsche Bundestag hat die angekündigte Reduzierung der Anzahl der Bundestagsausschüsse umgesetzt und den Wirtschaftsausschuss mit dem Energieausschuss zum Ausschuss für Wirtschaft und Energie zusammengelegt.
Unter der Sitzungsleitung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner haben die 42 Ausschussmitglieder aus allen fünf Bundestagsfraktionen, heute in geheimer Wahl den CDU Abgeordneten Christian von Stetten mit 41 JA- und 1 Nein- Stimmen zu ihrem Ausschussvorsitzenden gewählt.
Christian von Stetten dankte den Abgeordneten für dieses außerordentlich gute Ergebnis und den damit verbunden Vertrauensvorsprung.
Er kündigte eine faire Sitzungsleitung an und erinnerte an die jetzt dringend notwendigen Wirtschaftsreformen. Vor allem in der Wirtschafts- und Energiepolitik würden die Bürgerinnen und Bürger schnelle und wirkungsvolle Reformen erwarten.

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Söder

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Newsletter vom 06. Juni 2025

Newsletter vom 06.06.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der letzte Woche zu Ende gehende Monat Mai war in der Historie meiner Partei ein sehr wichtiger. Wir haben uns nach zweijähriger Diskussion mit über 5.000 Meinungsbeiträgen und Änderungsanträgen, ein neues CDU-Grundsatzprogramm gegeben.

Ich bin froh, dass dadurch der klare politische Kurs -welchen ich seit Jahren in der Wirtschafts-, Finanz- und Migrationspolitik vertrete- nicht nur bestätigt wurde, sondern durch das Votum unseres Parteitages mit 1.001 Delegierten, jetzt die offizielle und schriftlich festgehaltene Agenda der CDU ist. Das neue Grundsatzprogramm, welches auf die aktuellen Fragen die richtigen Antworten gibt und kein Thema ausspart: Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft, Krieg und Frieden, können Sie hier einsehen: https://www.grundsatzprogramm-cdu.de/

Den politischen Islam bekämpfen

Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland. Wir sind zutiefst betroffen vom Tod des Polizisten Rouven L. und sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir hoffen überdies auf die schnelle Genesung der weiteren Opfer des hinterhältigen Messerangriffs.

Diese heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Die Straßenkriminalität wird mehr, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker nehmen zu. Die irreguläre Migration ist nicht gestoppt. Dies alles verunsichert die Bürger und trägt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft bei. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Zuerst: Die Bundesregierung muss die Bekämpfung des Islamismus und des politischen Islam wieder in den Vordergrund drücken. Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres, immer radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Kalifats-Demos sind nur eine Seite dieser Gefahr. Welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, haben wir in unserem Antrag „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“ dargelegt. Diesen 26 Forderungspunkte umfassenden Antrag haben in dieser Woche erneut ins Plenum – inklusiver einer namentlichen Abstimmung eingereicht. Er wurde aber von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt, so dass sich leider wieder nichts ändern wird.

Darüber hinaus braucht es eine echte Wende in der Asylpolitik. Auch wenn die Bundesregierung den Eindruck vermitteln will: Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Zu den zahlreichen notwendigen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden. Und schließlich: Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Politik müssen sich ohne Wenn und Aber hinter unsere Polizei stellen, die tagtäglich für unseren Schutz und unsere Sicherheit eintritt. Das strukturelle Misstrauen gegen unsere Polizei, das sich wie ein roter Faden durch die Politik der Ampel-Koalition zieht, muss ein Ende haben.

2. Das Maß ist voll, Herr Habeck!
Untersuchungs­ausschuss beantragt

Gemeinsam mit 195 Kolleginnen und Kollegen des deutschen Bundestages habe ich heute die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“ beantragt.

Mit Beginn seiner Amtszeit beteuerte Bundesminister Habeck, einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien von Robert Habeck und Steffi Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert, bis Journalisten vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen haben.

In einem nunmehr öffentlich gewordenen Vermerk des Bundesumweltministeriums zeigte die Fachebene auf, unter welchen Voraussetzungen ein kurzzeitiger oder ein langzeitiger Weiterbetrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke möglich und mit der nuklearen Sicherheit verträglich wäre. Zugleich wies die Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums im März 2022 die wichtige Rolle der Kernkraft bei der Energiepreisentwicklung und der Versorgungssicherheit nach.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat.

Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Anscheinend gibt es ein grünes System, das Parteiideologie über die Interessen des Landes stellt. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es nun genau zu untersuchen.

Bisher haben Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke es versäumt, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen.

Zu viele Fragen sind bisher unbeantwortet geblieben, zum Beispiel:

  • wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind,
  • ob es von der politischen Führung in den betroffenen Ministerien bewusste Einflussnahmen gegeben hat,
  • ob im Prüfungsverfahren ein strukturierter Erörterungs- und Meinungsbildungsprozess mit den Ländern stattfand, der unabdingbar gewesen wäre,
  • ob die Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit eingebunden waren,
  • ob ein Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten sowie Institutionen der EU erfolgte,
  • ob der Öffentlichkeit das Ergebnis einer fachlichen Prüfung vorenthalten wurde bzw. sie bewusst falsch informiert wurde, und schlussendlich
  • ob durch die Art der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation die parlamentarische Kontrollfunktion des Parlaments erschwert oder gar unmöglich wurde.

Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfahren, wie diese schwerwiegende Entscheidung zustande kam, die dazu führte, dass am 15. April 2023 sichere, betriebssichere und vor allem CO2-freie Kernkraftwerke ohne Sinn und Verstand abgeschaltet wurden.

3. Antrag zur Elementar­schaden­versicherung

Der Starkregen der letzten Tage in unseren Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe hat uns wieder gezeigt, was Unwetter anrichten können:
Über die Ufer getretene Flüsse, überspülte Brücken, Keller, unpassierbare Straßen, vollgelaufene Keller. Bundesweit konnten sich zwar tausende von Menschen selbst retten, haben aber sonst vieles verloren. Und nicht alle Grundstückseigentümer waren gegen Hochwasserschäden versichert.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir schon am 30.11.2023 einen entsprechenden Antrag zu Elementarschadensversicherung eingebracht. Trotz der aktuellen Ereignisse vom Wochenende haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP unseren Antrag im Deutschen Bundestag abgelehnt.

In unserem Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ haben wir die Bundesregierung aufgefordert, das Versicherungsrecht zu ändern, um die viel zu niedrige Quote der Absicherung von Elementarschäden deutlich zu erhöhen.

Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung standardmäßig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. In beiden Varianten kann der Kunde nach entsprechender Aufklärung den Zusatzschutz aber auch abwählen (Opt-out-Möglichkeit). Mit dieser Lösung schaffen wir Fairness unter den Versicherten und Geschädigten und sichern die Vertragsfreiheit, weil jeder Versicherungskunde eine Möglichkeit der Abwahl behält.

Weiterhin soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor eingeführt, und Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden. Geprüft werden soll zudem eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen.

4. Lauterbachs „Krankenhaus­versorgungs­verschlimm­besserungsgesetz“ gefährdet auch den Krankenhausstandort Schwäbisch Hall

Nach mehreren Ankündigungen und Verschiebungen durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bundesregierung am 15. Mai 2024 ihren Kabinettentwurf eines „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG“ beschlossen.

Doch es ist und bleibt ein „Krankenhaus­versorgungs­verschlimmbesserungsgesetz“.

Der Eigentümer des Diak-Klinikums in Schwäbisch Hall hat angekündigt, sein Verlustbringendes Krankenhaus in Schwäbisch Hall in andere Hände zu übergeben. Damit diese Übergabe und ein geregelter Weiterbetrieb stattfinden können, braucht ein neuer Betreiber verlässliche Rahmenbedingungen, welche die Bundesregierung festlegen muss.

Nahezu alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte bis hin zu den Ländern üben erheblich Kritik an den Planungen der Bundesregierung. Einige Länder, so der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits Verfassungsklage angedroht. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung denken laut über mögliche Klagen nach.

Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform, daran besteht kein Zweifel, aber so geht es nicht. Unsere wichtigsten Kritikpunkte an der jetzigen Reform sind:

1) Der geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro, von denen die eine Hälfte „der Bund“, die andere Hälfte die Länder stellen sollen, wird eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler nach sich ziehen. Diese Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Strukturreformen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Daseinsfürsorge ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin mehr und mehr belasteten Beitragszahler (allein mit dem Transformationsfonds erwarten die Kassen eine Beitragssteigerung von rd. 0,3 Prozent!) und ist absehbar verfassungswidrig.

2) Dass Minister Lauterbach und die Bundesregierung das KHVVG als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat, auf den Weg bringen wollen, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zusteht, macht deutlich, dass sich die Bundesregierung hier auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewegt.

3) Außerdem geht es nicht nur um die Krankenhausfinanzierung, sondern auch um die künftigen Strukturen der deutschen Krankenhauslandschaft. Da den Ländern im Gesetzentwurf kaum Möglichkeiten zugestanden werden, um regionale Besonderheiten geltend zu machen und begründbare Ausnahmen zu erwirken, wird insbesondere die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährden werden.

4) Hinzu kommt, dass die geplante Vorhaltevergütung (60 Prozent Vorhalteanteil, 40 Prozent fallzahlbezogen) zu neuen Fehlanreizen führen kann. Die heute schon im Krankenhausfinanzierungssystem befindlichen mehr als 70 Milliarden Euro werden nicht aufgestockt, sondern lediglich anders verteilt. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang, wie Lauterbach und die Bundesregierung das „Hamsterrad“ der Fallpauschal-Finanzierung stoppen und zu der viel zitieren „Entökonomisierung“ wirklich gelangen wollen, wenn sich laut KHVVG doch die Höhe, der nach Inkrafttreten des Gesetzes jeweils zu erteilenden Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen des Vorjahres orientieren soll. Hier wird jeder schlaue Krankenhaus-Ökonom hausintern dazu aufrufen, das Hamsterrad noch einmal ordentlich ins Rotieren zu bringen, um in den nächsten Jahren einen möglichst hohen Anteil an den Vorhaltepauschalen abgreifen zu können. Das ist keine schnelle Entökonomisierung.

Trotz der von uns als Union vielfach vorgebrachten Forderungen nach schnell wirkenden, vor allem finanziellen Stützmaßnahmen für unsere vor einer Insolvenzwelle stehenden Krankenhäuser tut die Ampel nichts, um die bereits begonnene kalte Strukturbereinigung in unserer Krankenhauslandschaft wenigstens so lange zu verhindern, bis die Krankenhausreform greift. Deshalb werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den anstehenden Gesetzgebungsprozess in enger Absprache mit den Ländern und den anderen relevanten Akteuren weiterhin konstruktiv begleiten und Änderungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Krankenhausversorgung einbringen.

5. Am Sonntag, 9. Juni 2024 heißt es: Wählen gehen!

Natürlich möchte ich Sie bitten, die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU zu wählen.

Aber ich danke auch allen anderen Personen, die sich bereit erklärt haben, für den Kreistag, den Gemeinderat oder den Ortschaftsrat zu kandidieren. Sie erfüllen die Demokratie mit Leben und engagieren sich für unsere Heimat. Ich habe in den letzten Wochen alle CDU-Kreistagskandidatinnen und -kandidaten in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe kennengelernt und bin begeistert von deren Qualifikation und Einsatzbereitschaft. Alle hätten ein Mitwirken in den neu zu wählenden Kreistagen verdient. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CDU-Kreisverbandes Schwäbisch Hall und des CDU-Kreisverbandes Hohenlohe.

In vielen Gemeinden gibt es auch eine CDU-Gemeinderatsliste. Diesen Kandidatinnen und Kandidaten danke ich besonders, dass sie mit ihren guten Namen für die CDU kandidieren. Nicht alle sind Mitglied der CDU, aber sie alle stehen für unser christliches Menschenbild, unsere Werte, unsere Leitkultur und vertreten bei den Themen Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft unsere klaren Positionen.

Ich selbst kandidiere in meiner Heimatstadt Künzelsau auch wieder für den Hohenloher Kreistag und den Gemeinderat. Nur durch die tägliche Auseinandersetzung mit der Kreis- und Gemeindepolitik ermöglicht mir auch klare Beschlüsse im deutschen Bundestag, welche die Kommunen nicht belasten dürfen und die Umsetzung vor Ort ermöglichen.

Bei der Europawahl tritt die CDU Baden-Württemberg mit unserer CDU-Spitzenkandidatin Prof. Dr. Andrea Wechsler an. In mehreren Veranstaltungen hat sie sich in unseren beiden Landkreisen vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.

Frau. Dr. Andrea Wechsler hat meine volle Unterstützung und es gibt mindestens 5 gute Gründe die CDU bei der Europawahl zu wählen:

  • Bürokratie abbauen: Wir setzen uns für die Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Auflagen ein, um die Wirtschaft zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • Verbrenner-Verbot abschaffen: Wir kämpfen gegen überhastete Verbote und setzen auf eine innovative und technologieoffene Mobilitätspolitik.
  • Frieden und Freiheit in Europa: Wir engagieren uns für ein geeintes und friedliches Europa, das auf Werten der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert.
  • Wohlstand erhalten: Durch eine starke Wirtschaftspolitik und Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche sichern wir den Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa.
  • Sicherheit, die wir stärken: Wir setzen uns konsequent für die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit ein, um die Bürgerinnen und Bürger Europas zu schützen.

6. CDU/CSU- Anträge, die wir diese Woche eingebracht haben:

Schutzstatus des Wolfes verringern

Als erstes haben diese Woche unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume eingebracht und in der 1. Lesung debattiert. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.

Berufsausbildung verbessern

Mit unserem Antrag „Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern“ den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, wollen wir erreichen, dass die berufliche Bildung auch weiter ein Aushängeschild für Deutschland bleibt. Die Berufsausbildung ist essenziell für den Fachkräftenachwuchs, die Stärkung unserer Wirtschaft und die Integration junger Menschen. Damit dies so bleibt, streben wir eine nationale Qualitätsoffensive und eine strukturierte Berufsorientierung ab Grundschulalter an. Zudem soll die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems durch regelmäßige Modernisierung und den Aufbau von Azubi-Campus gesteigert werden. Wir fordern auch die rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens zur Stärkung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse sowie mehr Durchlässigkeit im Aus- und Weiterbildungssystem. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zentral, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Am 14. März 2024 haben wir unseren Antrag „Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ mit der 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Darin setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern. Am Donnerstag wurde abschließend im Deutschen Bundestag debattiert und abgelehnt.

Kein Cannabis am Steuer

Am 23. Februar 2024 wurde das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) und damit die Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen und gestattet nun für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum 3,5 ng/ml.

Mit unserem Antrag „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ , sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml. Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben. In dieser Woche haben wir unseren Antrag abschließend im Plenum beraten, der jedoch von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt wurde.

Außenpolitik

In dieser Woche haben wir auch zwei Anträge mit außenpolitischem Schwerpunkt erstmalig beraten. Mit unserem Antrag „Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden“ stellen wir fest: Deutschland engagiert sich am Horn von Afrika teils lange – aber ohne ein Konzept zu haben. Wir fordern eine verstärkte deutsche Präsenz in dieser strategisch wichtigen Region. Wir streben außerdem an, die Beteiligung Deutschlands an der EU-Mission EU NAVFOR ASPIDES intensivieren, um die Stabilität im Roten Meer zu gewährleisten. Wir betonen die Notwendigkeit, die sicherheitspolitischen Beziehungen zu den Staaten am Horn von Afrika zu stärken und die Präsenz vor Ort durch zusätzliches diplomatisches und militärisches Fachpersonal zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Dialog mit einflussreichen Golfstaaten auszubauen und sich gegen den Aufbau permanenter Marinebasen durch Russland und Iran zu stellen. Zudem fordern wir eine aktive Beteiligung an Global Gateway-Projekten und eine Überprüfung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um geostrategische Interessen besser zu vertreten.

Mit unserem Antrag „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Ein Gesetzentwurf, den wir diese Woche ins Plenum eingebracht haben, beschäftigt sich ebenfalls mit Außenpolitik und soll die Handelsmöglichkeiten verbessern. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz)“ wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Familien finanziell entlasten

Ebenfalls in erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Antrag „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ beraten. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

Zwangsheiraten stoppen

Abschließend haben wir uns diese Woche im Plenum mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ und stimmen in 2./3. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ab. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition sind dem nun auf die allerletzte Minute nachgekommen: Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.

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Newsletter vom 28. Juni 2024

Newsletter vom 28.06.2024

1. Olaf Scholz beim NATO-Gipfel ohne Plan

Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages begann am Mittwoch um 13.00 Uhr mit der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu den anstehenden Gipfeltreffen zum Europäischen Rat am 27. und 28. Juni 2024 in Brüssel und zum Nato-Gipfeltreffen vom 9. bis 11. Juli 2024 in Washington.

Beim NATO-Jubiläumsgipfel werden die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und des Abschreckungspotentials sowie die Steigerung der Verteidigungsausgaben im Fokus stehen. Deutschland wird unter Hinzuziehung des Sondervermögens für die Bundeswehr in diesem Jahr erstmals die NATO-Vorgaben erfüllen, allerdings nur durch einen Taschenspielertrick, denn die „sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben“ sind recht frei interpretiert. So gehören unter anderem eben auch die Rentenansprüche der Angehörigen der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) dazu . Einen glaubwürdigen Plan zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels nach Auslaufen des Sondervermögens bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig – „Zeitenwende“ ist somit mehr Wort und weniger Tat.

Beim Europäischen Rat sollen u.a. die Lage im Nahen Osten, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Übergreifend wird die weitere Unterstützung der Ukraine in beiden Organisationen bestimmendes Thema sein. Sowohl die NATO als auch die Europäische Union brauchen Kontinuität und Stabilität. Unter der Führung von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission müssen rasch die notwendigen Kurskorrekturen, vor allem im Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vorgenommen werden. In der NATO muss der unter Generalsekretär Stoltenberg eingeschlagene und richtige Kurs fortgesetzt werden.

Die Ukraine muss weiterhin politisch, militärisch und finanziell so unterstützt werden, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke beenden kann.

Die Bundesregierung steht also in beiden Organisationen unter Beobachtung. Die oft selbst beanspruchte und auch von unseren Alliierten und Partnern erwartete Führungsrolle muss endlich angenommen und untermauert werden, um nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verlieren. Die ständige Enthaltung zu wichtigen europäischen Fragen („German Vote“) und Blockadehaltung in Brüssel müssen der Vergangenheit angehören. Insbesondere bei den Verteidigungsausgaben ist die Bundesregierung nun gefordert, im Rahmen des nächsten Haushalts einen belastbaren Finanzplan zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorzulegen.

Aber die Rede des Bundeskanzlers blieb zu all dem äußerst vage, er betonte zwar, dass Deutschland sich weiterhin klar zur EU und zur Nato bekenne und Europa für Deutschland eine zentrale nationale Aufgabe bleibe, aber das „wie“ einer Umsetzung führte er nicht aus und offenbarte seine Planlosigkeit.

In der darauffolgenden 90minütigen Aussprache machte unser Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz dies auch ganz klar deutlich. Eindringlich wie er daraufhin, dass Bundeskanzler Scholz im Hinblick auf seine Politik unfähig zu Selbstkritik und Korrektur sei. Er suche die Ursachen in den äußeren Umständen, wenn er behaupte, „Krisen“ seien Schuld an dem Erstarken von Links- und Rechtsradikalismus, anstatt seine eigene mangelnde Handlungsunfähigkeit einzusehen. Schließlich liege es in der Verantwortung des Kanzlers und der gesamten Ampelregierung, dass die Probleme in unserem Lande nicht gelöst werden.

Von keinem Land in Europa geht derzeit so viel Unsicherheit und so viel Unklarheit aus wie von Deutschland. Unser Land sollte innerhalb Europas eigentlich Lenkung und Führung übernehmen, aber wie kann es das, wenn wir unsere gesamte Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Friedrich Merz resümierte zum Abschluss seiner Rede daher sehr treffend: „Diese Koalition hat keine Idee, keinen Plan, kein Konzept für Deutschland, sie wird nur noch von der Not und vom Machterhalt zusammengehalten.“

2. Robert Habeck in der Fragestunde ohne Antworten

Gleich im Anschluss an die Regierungserklärung des Bundeskanzlers am Mittwoch folgte die Regierungsbefragung, in der Minister Robert Habeck uns Rede und Antwort stehen musste.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist desaströs, das zeigen uns alarmierende Zahlen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 176.000 Unternehmen geschlossen. Das waren zwar nicht alles Unternehmensinsolvenzen, aber alles Unternehmen, die für immer ihre Türen geschlossen haben.

Es wäre also Zeit und Gelegenheit für den Wirtschaftsminister gewesen, dem Bundestag mitzuteilen, welche Pläne er zur Rettung des Standortes Deutschland vorzuweisen hat. Doch die Antworten blieben aus. Nach Auffassung von Robert Habeck befreie sich die deutsche Wirtschaft „langsam“ aus der Krise. Derzeit arbeite die Bundesregierung an „Maßnahmen, um diesen Prozess zu beschleunigen“.

Die schlechte Wirtschaftslage begründete er damit, dass es in Deutschland ein „Investitionsproblem“ gebe. Die Bruttoanlageinvestitionen seien 2023 um 0,7 Prozent zurückgegangen, die Bauinvestitionen sogar um 1,8 Prozent und die Anlageinvestitionen um 0,3 Prozent. „Es fehlt an Stimulanzien, dass wieder mehr investiert wird“, sagte der Minister. Besser als die westdeutschen Bundesländer hätten die ostdeutschen abgeschnitten, dort habe das Wachstum 2023 um 0,7 Prozent zugelegt, während es im Westen um 0,3 Prozent zurückgegangen sei.

Die Wachstumsdifferenz von einem Prozentpunkt zwischen den ost- und den westdeutschen Bundesländern sei durchaus erheblich und bemerkenswert. Sie sei vielleicht ein Indikator dafür, dass nicht alle Debatten auf einer realen Grundlage beruhen, dass also die Stimmung manchmal schlechter ist als die tatsächliche Entwicklung.

Dass viele Unternehmer sagen „es lohnt sich nicht mehr“, liegt aber kaum an der schlechten Stimmung, sondern an den schlechten Bedingungen für die Betriebe.

3. Politik muss Bedingungen für Unternehmen verbessern

Unsere Wirtschaft ist die wichtigste Stellschraube für einen funktionierenden Staat. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt für Steuereinnahmen, Arbeitsplätze, Innovationen, Import, Export und damit Grundlage für das funktionierende Gemeinwesen.
Deutschland muss seine Wachstumsschwäche überwinden. Die Ursachen dafür sind bekannt. Die Arbeitskosten sind zu hoch. Die Bürokratiekosten werden immer drückender. Die Energieversorgung ist zu einseitig auf Wind und Sonne ausgerichtet. Die Steuerlast der Unternehmen ist im internationalen Vergleich zu hoch. Und die Sozialausgaben müssen auf die konzentriert werden, die sie wirklich benötigen.
Was wir jetzt brauchen, sind Rahmenbedingungen, die unsere Unternehmen nicht ins Ausland oder gleich ganz ins Aus schicken – sondern schnellstmögliche Verbesserungen liefern.

Konkret heißt das: Schluss mit bürokratischen Fesseln, hohen Steuern und Abgaben sowie Vorgaben, die Industrie und Handel so schwer belasten.

Wir haben seit September 2023 bereits vier Anträge mit Vorschlägen zu einer Wirtschaftswende in den Deutschen Bundestag eingebracht, die in den Wirtschaftsausschuss zur Bearbeitung überwiesen wurden:

Am 19.09.2023 den Antrag Pakt für Wachstum und Wohlstand (Drs. 20/8413),
am 20.02.2024 den Antrag Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft (Drs. 20/10371), am 10.04.2024 den gleichlautenden Antrag Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft (Drs. 20/10985), in dem auf die Dringlichkeit des Themas hingewiesen wurde, nachdem Diskussion zu Drs. 20/10371 im Ausschuss verweigert wurde, sowie am 23.04.2024 den Antrag Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende (20/11144), der die sieben wesentlichen Punkte wortgenau aufgriff, die die FDP als für die Wirtschaft dringend notwendig vor ihrem Parteitag ankündigte und umgehend umsetzen wollte und den sie dann eigentlich nicht hätte ablehnen können.

Aber seit Monaten blockieren die Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP im Ausschuss die Debatte in dem sie die Anträge immer wieder mit Ampelmehrheit von der Tagesordnung nehmen, vertagen und nicht bearbeiten. Es ist anscheinend so, dass die Regierungsfraktionen lieber die Augen verschließen als die konstruktiven Lösungsangebote der Opposition zu diskutieren. Das geht aber nicht unbefristet.

Gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Auf Verlangen ist der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Von dieser Option haben wir Gebrauch gemacht und am Donnerstag sowohl unseren ersten Antrag „Pakt für Wachstum und Wohlstand„, als auch den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Stand der Beratungen auf die Tagesordnung setzen lassen.

Innerhalb der letzten Monate sind natürliche einige Formulierungen unserer oben genannten Anträge von der Zeit überholt worden. Wir haben daher unsere Forderungen aktualisiert und in einem neuen Antrag zusammengefasst, mit dem Titel
Für Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt ein Sofortprogramm“.

Wir fordern darin die Bundesregierung auf, im Interesse der Wirtschaft sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch vor der parlamentarischen Sommerpause wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die deutsche Wirtschaft schnell aus der Rezession herausfindet. Dazu sollten die Sozialabgaben bei 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns begrenzt werden, um die Arbeitskosten wettbewerbsfähiger zu machen. Überstunden für Vollzeitbeschäftigte sollen steuerlich begünstigt werden, damit sich Mehrarbeit finanziell lohnt. Die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat sollen für Rentner steuerfrei gestellt werden. Bürgergeld soll abgeschafft werden und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, um die Arbeitsaufnahme stärker zu fördern als Arbeitslosigkeit. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen sollten umgesetzt werden, etwa über eine schrittweise Senkung der Steuern für im Unternehmen verbleibende (thesaurierte) Gewinne auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent. Die Stromsteuer soll dauerhaft und für alle auf das europäische Minimum (fünf Cent pro Kilowattstunde) gesenkt und die Netzentgelte sollen halbiert werden.

Dieser Antrag wurde nach der 1. Lesung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen, aber auch dieser wird aller Wahrscheinlichkeit nach dort dann von der Ampel blockiert und unbearbeitet bleiben.

4. Krankenhausreform – eine Wende in die falsche Richtung

In einer kontroversen und teilweise emotionalen Debatte haben wir am Donnerstag, im Plenum über die geplante Krankenhausreform beraten. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) sieht unter anderem eine Änderung der Vergütungsstrukturen vor. Grundsätzlich ist eine Krankenhausreform zwar sinnvoll und auch notwendig, in der jetzt geplanten Form ist sie einfach nur unzulänglich.

Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung, wie es im Entwurf heißt. Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Künftig sollen daher 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten und die Fallpauschalen abgesenkt werden. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten.

Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen. Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.

Ja, die Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zukunftsfest und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Qualität und Sicherung der Versorgung müssen miteinander einher gehen. Dies schließt eine gute Grund- und Notfallversorgung – auch im ländlichen Raum – mit ein. Gelingen kann das aber nur mit geeigneten Regelungen, die diese Ziele auch tatsächlich unterstützen. Das wird mit diesem Gesetzentwurf aber nicht klappen, denn:

1) der geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro wird eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler nach sich ziehen. Da Bundesfinanzminister Lindner seinem Kollegen Karl Lauterbach jeglichen zusätzlichen Finanzbedarf verwehrt, greift Lauterbach zu diesem unlauteren Trick. Diese Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Strukturreformen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Daseinsfürsorge ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin mehr und mehr belasteten Beitragszahler (allein mit dem Transformationsfonds erwarten die Kassen eine Beitragssteigerung von rd. 0,3 Prozent!) und ist absehbar verfassungswidrig. Die in Aussicht gestellten Effizienzreserven durch die Reform sind bislang nicht untermauert. Das Ziel, die Beiträge in der Sozialversicherung wieder unter 40% zu bringen, erhält dadurch einen herben Rückschlag.

2) Minister Lauterbach und die Bundesregierung wollen das Gesetz als „nicht zustimmungspflichtiges Gesetz“ auf den Weg bringen. Das bedeutet, es wird nicht im Bundesrat behandelt und darüber abgestimmt, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zusteht. Ein solches Verhalten, macht deutlich, dass sich die Bundesregierung hier auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewegt.

3) Die Vorgabe von bundeseinheitlich 65 abgesteckten Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien ohne deren Zuteilung keine Zahlungen über die geplanten Vorhaltepauschalen erlaubt sind, stellt die Länder vor besondere Schwierigkeiten. Denn den Ländern werden kaum wirksame flexibilisierende Instrumente zugestanden, um regionale Besonderheiten geltend machen und begründbare Ausnahmen von den bundeseinheitlichen Regelungen zulassen zu können, wenn es sachlich notwendig wäre. Das wird insbesondere die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährden, in denen diese Vorgaben hier und dort vielleicht nicht (so schnell) zu erfüllen sind, in denen kleinere Krankenhäuser aber grundsätzlich erhalten werden müssen, um eine Grund- und Notfallversorgung in einer Gebietseinheit aufrechterhalten zu können.

4) Hinzu kommt, dass die geplante Vorhaltevergütung (60 Prozent Vorhalteanteil, 40 Prozent fallzahlbezogen) zu neuen Fehlanreizen führen kann. Die heute schon im Krankenhausfinanzierungssystem befindlichen mehr als 70 Milliarden Euro werden nicht aufgestockt, sondern lediglich anders verteilt.

Das ganze Gesetz ist unausgegoren und eher eine Verschlimmbesserung, es wäre sinnvoll gewesen mehr mit den Kliniken und den Ländern zu sprechen und eine Bedarfs- sowie eine Auswirkungsanalyse zu erstellen und sich nicht einfach über das Planungshoheitsrecht der Länder hinwegzusetzen. So wird das Ganze rechtlich fragwürdig und jedem Fall teuer.

5. Asylrecht mit Drittstaatenmodell

Die ungesteuerte Migration, die unsere Regierung vorantreibt, hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem, zumal Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt.
Deshalb haben wir am Donnerstag in der 1. Lesung unseren Antrag „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht“ vorgestellt. Es geht uns hierbei um einen grundlegenden Wandel im Asylrecht und die Implementierung eines sicheren Drittstaatenmodells.

Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen. Dafür haben wir in mehreren Anträgen und in unserem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Mittel- und langfristig wollen wir das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“. Wer in der EU Asyl beantragt, soll zukünftig in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Damit erreichen wir mehr Humanität und Kontrolle in der Migrationspolitik, zerschlagen das Geschäftsmodell der Schleuser und stellen durch Kontingentaufnahme die Hilfe für diejenigen Menschen in den Mittelpunkt, die unseren Schutz wirklich benötigen.

Im Anschluss an die rund 70-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

6. Meinungsfreiheit schützen

Wir haben diese Woche eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, um über das wichtige Thema „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“ zu debattieren. Wir erleben zunehmend, dass demokratische Diskurse über gesellschaftlich relevante Themen gerade an Hochschulen einseitig boykottiert werden. Vorlesungen von Wissenschaftlern werden verhindert, weil Forschungsarbeiten dem politischen Weltbild von Störern nicht entsprechen. Bundesminister werden massiv gestört und Veranstaltungen sogar abgebrochen.

Jüngstes Beispiel ist eine Diskussionsveranstaltung des Rings Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) am 19. Juni an der Universität Göttingen, zu der unsere Familienpolitikerin Mareike Wulf MdB eingeladen war, um über ihre Perspektive zum sogenannten „Selbstbestimmungsrecht“ zu sprechen. Ihr wurde von linken, zum Teil vermummten Chaoten die Möglichkeit einer Einordnung durch massiven Protest genommen und sie musste unter Polizeischutz aus dem Gebäude geführt werden. Die Veranstaltung konnte somit nicht stattfinden. Dieser Vorgang wurde seitens der Koalitionsfraktionen oder von Vertreter/innen der Regierung unseres Wissens bisher nicht kommentiert und unsere Abgeordnete nicht unterstützt.

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) haben in Deutschland Verfassungsrang. Hochschulen sind Orte des öffentlichen Diskurses, an denen das Für und Wider von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen debattiert werden. Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Es ist alarmierend, wenn Debatten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, verhindert werden. Die Meinungsfreiheit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Werden Meinungsäußerungen und Diskussionen verhindert, führt dies letztlich zur Spaltung; das darf nicht geschehen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilen jeden Versuch, den freien Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Es braucht ein gemeinsames Verständnis dazu, dass als Reaktion auf solche Taten oder auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen und der ungestörte weitere Verlauf der Veranstaltung geschützt wird.

7. Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung.

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat eine lange Tradition und es hat sich bewährt. Es ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung eine sehr gute medizinisch-pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu erhalten und generationengerecht auszugestalten. Grundlage dafür ist eine starke Wirtschaft. Unsere Große Anfrage an die Bundesregierung – die wir in dieser Woche im Plenum debattiert haben – stellt die Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung in den Mittelpunkt. In dieser werden für jeden einzelnen Zweig die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erfragt. Die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung hat längst die wichtige Marke von 40 Prozent überschritten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung werden dadurch konterkariert, dass sie die Wirtschaft wiederum belasten und so einen Aufschwung erschweren. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen.

Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen

Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Garant für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in Stadt und auf dem Land. Um diese Verkehrsinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, ist die zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) eine wichtige Voraussetzung. Seit etwa drei Jahren sinken aber die Investitionen im Verkehrsbereich real. Dies ist u.a. auf die steigenden Material-, Bau- und Planungskosten zurückzuführen, die bei der Finanzierung der Verkehrsprojekte durch die Bundesregierung nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen für eine schnelle und günstige Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht ausgeschöpft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten haben – fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und die Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen.

Mobilfunk im ländlichen Raum stärken – Nutzererlebnis in den Fokus stellen

Mit diesem Antrag – den wir in dieser Woche ebenfalls erstmals beraten haben – legen wir war, wie der Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und das Nutzererlebnis nachhaltig verbessert werden kann. Obgleich der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat, ist es der aktuellen Bundesregierung nicht gelungen, zukunftsweisende Impulse zu setzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mobilfunk-Förderung des Bundes über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) weiterzuführen, um bestehende Projekte abzuschließen. Darüber hinaus erwarten wir, dass die tatsächliche Nutzererfahrung in den Versorgungsmeldungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, technische Parameter und Versorgungsauflagen an das reale Nutzerverhalten anzupassen. So gewährleisten wir eine bessere Versorgung. Mobilfunknetzbetreiber und die Deutsche Bahn sollen zudem besser zusammenarbeiten, um die Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern.

Opfer von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren.

Mit diesem gemeinsamen Antrag, den wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen eingebracht haben, fordern wir eine Stärkung der Aufarbeitung durch ein Projekt zur bundesweiten Aktensicherung für Forschung und Bildung, eine nationale Fachtagung und eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstättenarbeit. Wir greifen damit die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im September 2022 auf. Dabei wurde festgestellt, dass es noch Lücken bei der Aufarbeitung bzw. Vermittlung dieser NS-Verbrechen gibt.

Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen

Mit diesem Antrag den wir in dieser Woche erstmals im Plenum beraten haben, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus fordern wir eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe.

Energiespeicher jetzt ausbauen.

Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen.

Mit diesem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, wollen wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erhöhen. Dazu stellen wir 19 Forderungen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen und für einen kurzfristigen Wachstumsimpuls auf. Der Standort Deutschland braucht eine attraktive Unternehmensteuer. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. So hat selbst die Bundesregierung mittlerweile erkannt, dass „ein modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem die Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen [stärkt und] die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [sichert]“ (Jahreswirtschaftsbericht 2024, S. 15/16). Sie bezeichnet die Steuerpolitik als „zentrale Stellschraube“ bei der Standortpolitik und ist der Auffassung, dass „niedrigere Unternehmensteuern […] für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen starken Anreiz [setzen] in Deutschland zu investieren und Innovationen voranzutreiben.“ Dieser Erkenntnis müssen jetzt auch Taten folgen.

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken.

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.

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Newsletter vom 05. Juli 2024

Newsletter vom 5. Juli 2024

1. Das PKM-Sommerfest in Berlin

Es ist gute Tradition des Abends, dass die Mitglieder des Parlamentskreis Mittelstand Unternehmerinnen und Unternehmer aus ihren Wahlkreisen nach Berlin einladen, um mit ihnen die Gespräche aus den Wahlkreisen fortzusetzen und viele neue Kontakte ermöglichen. In lockerem Beisammensein bei gutem Essen, regionalen Getränken und beschwingter Musik der Würth-Band führten die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem Europa- und den Landesparlamenten interessante Gespräche mit Unternehmern, Botschaftern und Journalisten. Die Impulse lieferten im Auftakt unser Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der CDU Deutschlands, Friedrich Merz sowie der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt.

Friedrich Merz machte in seiner Rede deutlich, dass die Bundestagswahl nunmehr näher rückt, wenngleich ihr Zeitpunkt angesichts der desaströsen Politik der Bundesregierung alles andere als sicher erscheint. Dem Bundeskanzler warf er eklatante Führungsschwäche und dem Wirtschaftsminister eine fehlende Perspektive und mangelndes Engagement für den deutschen Mittelstand vor. Weiterhin zog er in Zweifel, dass es der Regierung gelingen werde, für 2025 einen soliden und für Deutschland zukunftsweisenden Haushalt vorzulegen.

Auch Alexander Dobrindt betonte die Notwendigkeit eines möglichst sofortigen Regierungswechsels und einer besseren Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Insbesondere die Grünen seien durch ihre Politik der Verbote und Kostentreiberei dafür verantwortlich, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb mittlerweile deutlich nach unten abgerutscht ist.

Die Möglichkeit sich in großer geselliger Runde über die wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Themen auszutauschen und die Mischung aus Vertretern des politischen Berlins mit Verantwortungsträgern aus mittelständischen Unternehmen aus ganz Deutschland macht das PKM-Sommerfest aus und unterscheidet es nach wie vor von den zahlreichen anderen Sommerfesten in Berlin.

2. Finanz- und wirtschaftspolitischer Austausch

Die Themen waren vielfältig und breit gefächert, aber die Sorge um den Wirtschaftsstandort Deutschland und die gefährdete Existenz unserer mittelständischen Unternehmen standen natürlich im Mittelpunkt des Austausches. So warnte Mathias Middelberg vor dem andauernden Streit der Ampel über den Haushalt, dieser sei mittlerweile eine massive Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die Ampel müsse sich endlich einigen, sonst würden immer mehr Verbraucher, aber vor allem auch Investoren das Vertrauen in den Standort Deutschland verlieren.

Gitta Connemann unterstrich diese Mahnung, indem sie ausführte, die Betriebe benötigten nicht noch mehr schuldenfinanzierte Subventionen, sondern Planungssicherheit und Entlastungen. Sozialausgaben würden immer weiter erhöht, Entlastungen für die Wirtschaft dagegen hintenangestellt. Die Begründung der Bundesregierung, es fehle das Geld dafür, sei schlichtweg falsch. Es gäbe kein Geldproblem im Bundeshaushalt, sondern ein Prioritätsproblem. Wer das mit mehr Schulden lösen wolle, leiste den kommenden Generationen und unserem Wirtschaftsstandort einen Bärendienst, dies scheine aber die Ampelregierung nicht zu tangieren.

Julia Klöckner erhielt allgemeine Zustimmung, als sie ausführte, die Ampel müsse in dieser schwierigen Lage die Rahmenbedingungen verbessern. Die Regulierungen seien für die Betriebe einfach zu dicht und zu detailliert, Steuern und Abgaben zu hoch, Arbeitszeiten zu unflexibel, Lohnnebenkosten und Energiekosten zu hoch, und das Bürgergeld sei einfach attraktiver als Arbeit, das müsse umgehend angepackt werden, denn alles andere sei unterlassene Hilfeleistung.

Jens Spahn fasste abschließend die Debatte zusammen, indem er darauf hinwies, dass Deutschlands Wohlstand vom Mittelstand getragen werde. Es sei deshalb ein jährlicher Höhepunkt, wenn das PKM-Fest so viele mittelständische Unternehmer in Berlin zusammenführe und damit die Gelegenheit böte, sich gemeinsam über die derzeit schwierige Lage auszutauschen, denn eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Gegebenheiten erreiche man nur zusammen: Wirtschaft und Politik müssten wieder an einem Strang ziehen.

3. Gewalttäter aus Parallelgesellschaften

All diese Taten häufen sich und sie werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.

Wir sehen dringenden politischen Handlungsbedarf in drei Bereichen: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden muss die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Bei jungen Erwachsenen muss das Erwachsenenstrafrecht gelten. Integration fordern wir deutlicher als bislang ein. Den Rückbau der Integrationsanforderungen durch die Ampel-Bundesregierung, etwa beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung, lehnen wir ab. Schließlich müssen wir die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen und Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen.

4. Der Digitale Euro darf unser Bargeld nicht schwächen

In unserem Antrag „Die Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“, den der Deutsche Bundestag mit Ampelmehrheit abgelehnt hat, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat. Auch gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten soll sich die Bundesregierung für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einsetzen.
Wir lehnen die Schwächung des Bargelds ab. Die Bundesregierung muss jeglichen Initiativen in dieser Hinsicht auf EU-Ebene entschieden entgegentreten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unangetastet bleibt. Stattdessen fordern wir eine breite gesellschaftliche Debatte zum digitalen Euro in Deutschland.

5. Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stellt viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen. Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnelt einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergeht, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung. Für diese Gruppe wollen wir das Vor-Ort-Netzwerk – bestehend aus Pflegestützpunkten, Quartiersmanagement, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe – verbessern. Auch die Informationsmöglichkeiten über diese Angebote müssen erweitert werden.

Mit unserem Antrag „Für mehr Anerkennung und Wertschätzung – Pflegende Angehörige“, den wir am Mittwoch erstmals beraten haben, fordern wir in einem 16-Punkte-Plan die Bundesregierung auf, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, Die flächendeckende Versorgung muss sich an den lokalen Bedarfen orientieren. Deshalb muss die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen wir den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor. Wir wissen, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist, aber wir wollen das Ziel weiter im Blick behalten. Des Weiteren sollen die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst flexibilisiert und neutrale Instanzen zur Bescheidung von Widersprüchen eingeführt werden. Mit unserem Antrag greifen wir zahlreiche Forderungen auf, die wir mit unserem Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen“ im letzten Oktober verabschiedet haben.

6. Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Grenzkontrollen

Am Donnerstag haben wir erstmals unseren Antrag „Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen“ im Deutschen Bundestag beraten. Wir dringen darauf, die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf Weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei auf diese Weise lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen. Die hohe Notwendigkeit für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zeigen die jüngsten Maßnahmen während der Fußball-Europameisterschaft. Seit dem 7. Juni 2024 hat die Bundespolizei an den Grenzen 603 offene Haftbefehle vollstreckt, 150 Schleuser festgenommen und 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität sowie 4.659 unerlaubte Einreisen festgestellt, von denen mehr als zwei Drittel zurückgewiesen worden sind. Rund ein Drittel der unerlaubten Einreisen sind dabei an den Grenzen zu Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlanden, Dänemark sowie im See- und Luftverkehr festgestellt worden.

Special Olympics World Games

Mit unserem Antrag „Ein Jahr nach den „Special Olympics World Games“ – Zeit für eine Bilanz“, den wir diese Woche in erster Lesung beraten haben, knüpfen wir an unsere Initiative „Mehr Teilhabe im Sport – den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“ vom 17. Oktober 2023 an. Die Bundesregierung soll das „Momentum“ der vor einem Jahr durchgeführten Special Olympics World Games nutzen, um die Bedingungen für Menschen mit mehrfacher bzw. geistiger Behinderung beim Sport zu verbessern. Wir fordern, dass die durch die Spiele gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um einen barrierefreien Sport für alle Menschen zu gewährleisten. Die Sportpolitik auch des Bundes muss den bestehenden Nachholbedarf dringend angehen. Dieser zeigt sich nämlich dadurch, dass nur acht Prozent dieser Zielgruppe überhaupt Sport treiben.

Finanzkriminalität bekämpfen

>Mit unserem Antrag „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“, den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, fordern wir die Bundesregierung auf, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenstände und Vermögen ungeklärter Herkunft sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten.

Strukturwandel in ostdeutschen Regionen sicherstellen

In der letzten Legislaturperiode wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Davon sind die Braunkohlereviere – insbesondere das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und das ehemalige Braunkohlerevier Altenburger Land in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – besonders betroffen. Die Regionen erhalten bis 2038 Mittel aus dem „Investitionsgesetz Kohleregionen“. Aktuell zeigen sich jedoch gravierende Probleme beim rechtzeitigen Mittelabfluss. Mit unserem Antrag „Erfolgsgeschichte Strukturwandel weiterschreiben – Planbarkeit und Verlässlichkeit für die ostdeutschen Strukturwandelregionen sicherstellen” fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Absicherung des Strukturwandels zu gewährleisten, damit die soziale Abfederung des Kohleausstiegs in den ostdeutschen Regionen im Strukturwandel gelingen kann.

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