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Autor: admin

Newsletter vom 18. Oktober 2024

Newsletter vom 18. Oktober 2024

Umsatzsteuerfreiheit bei Bildungsleistungen

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 Anfang Juni 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe bei Tanz- und Musikschulen sowie Sportvereinen hervorgerufen, die heute zum Glück endet. Auf unseren Druck hin hat sie nichts an der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen und sportlichen Veranstaltungen geändert. Die enorme Unruhe der letzten Wochen hätte sich die Ampel sparen können. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir gegen den Bürokratiesierungswahnsinn von SPD, GRÜNEN und FDP unseren Antrag zum Ehrenamt dagegenstellt.

1. „Sicherheitspaket“ der Ampel völlig wirkungslos

Deutschland befindet sich in einer schweren Migrationskrise. Allein seit 2022 wurden über 700.000 neue Asylanträge in Deutschland gestellt. Hinzu kommen knapp 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die versorgt und integriert werden müssen. Und es ist ganz deutlich, die hohe Zahl der Menschen, die derzeit in unser Land gelangt, überfordert unser Gemeinwesen. Angefangen bei den Schulen, in denen der Anteil der Kinder, die unsere Sprache nicht sprechen, inzwischen in vielen Städten so hoch ist, dass der Bildungserfolg ganzer Schulklassen gefährdet ist, über immer stärkere Konflikte in unseren Städten und Dörfern wegen neuer Asylbewerberunterkünfte bis hin zur besorgniserregenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus sowie der gestiegene Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei gewalttätigen Übergriffen und Mord.

Alles zusammen genommen bedeutet eine Gefährdung unserer nationalen Sicherheit und Ordnung, vor der ich seit langem gewarnt habe.

Die Ampelregierung geht all diese drängenden Probleme jedoch mit keinem Schritt an.

Das Sicherheitspaket, das die Rot-Grün-Gelbe-Koalition am Freitag beschlossen hat, ist schlicht und ergreifend ungenügend und nicht einmal ansatzweise zielführend:

  1. Messerverbote werden keine Angriffe verhindern.
  2. Der biometrischen Datenabgleich darf nicht bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für wenige Fälle und wenige Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.
  3. Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abge-schwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen er-halten. Es wird lediglich zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand führen, nämlich zu Einzelfallprüfung durch das zuständige Sozialamt.
  4. Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich, z.B. bei einer „sittlichen Verpflichtung“ – das ist völlig realitätsfern.

Das wirklich wichtige Thema – nämlich die Zurückweisung an der Grenze – fehlt in dem Paket hingegen völlig.

Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich haben zu den drängenden sicherheits- und migrationspolitischen Fragen bereits vor Wochen und Monaten konkrete Vorschläge vorgelegt. Sowohl ein Antrag („Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen„) als auch ein dazu passender eigenen Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland„) haben das Ziel, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen und zwar durch umfassende Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Schärfere Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind bereits jetzt auf Basis des geltenden Rechts möglich, und mit Blick auf die gegenwärtige Lage ist eine solche Maßnahme jetzt auch geboten. Wir müssen umgehend auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.

Darüber hinaus wollen wir den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden. Ferner wollen wir, dass die Bundespolizei eine erweiterte Befugnis erhält. Bei Personenkontrollen auf Bahnhöfen sollte es zukünftig möglich sein, sogenannte „aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei Personen“ durchzuführen, das gilt bei Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie Personen mit einer Duldung aber fehlender Reisedokumente. Die „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ müssten auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.

Wir hatten vor, diese Vorschläge und Optionen aus unserem Antrag und dem Gesetzesentwurf am Freitag gleichzeitig mit dem „Sicherheitspaket“ der Ampel debattiert und zur Abstimmung gestellt werden, die Regierungskoalition hat dies jedoch verhindert. Diese Ampelregierung sucht weder Lösungen für die Migrationskrise noch handelt sie, aber viel schlimmer, sie verhindert auch eine demokratische Debatte über sinnvolle zielführende Maßnahmen.

Die Regierung aus SPD, GRÜNEN und FDP schadet dadurch vor allem den vielen 100.000 Menschen die legal in unser Land gekommen sind, täglich zur Arbeit gehen, den Wohlstand unseres Landes mit aufbauen, sich ehrenamtlich engagieren und dadurch Teil unserer demokratischen Gesellschaft geworden sind.

2. Krankenhausversorgungs­VERSCHLIMMERUNGS­gesetz

Die Notwendigkeit einer umfassenden Krankenhausreform ist unstrittig. Überarbeitetes Personal, überbordende Bürokratie, teils mangelhafte Behandlungsqualität und finanzielle Nöte, die immer öfter zur Insolvenz führen, haben auch bei uns im Wahlkreis Spuren hinterlassen.

Ich habe deshalb in den letzten Jahren in meinem Wahlkreis mit betroffenen Kliniken und politisch Verantwortlichen zahlreiche Gespräche geführt. Die Anregungen für bessere Maßnahmen und Optionen habe ich in den laufenden Gesetzesprozess und in den Antrag unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern.“einfließen lassen.

Das Ampel-Gesetz wird dagegen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden. Vor allem hat die Ampel den Bundesländern und uns als Oppositionsfraktion in der entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratungen gezielt Informationen vorenthalten. Es ist einmalig, dass ein zentrales Gesetz für das Gesundheitswesen den Bundestag passiert, aber ausschließlich den Regierungsfraktionen die lang angekündigte Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt wird.

Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, die ungeordnete kalte Strukturbereinigung zu verhindern und die deutsche Krankenhausversorgung so lange stabil zu halten, bis die anstehende Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt. Schulterzuckend sagte der Bundesgesundheitsminister dazu, dafür sei leider kein Geld da.

Aus meiner Sicht ist das keine politische Option, weil es einen unkontrollierbaren Kahlschlag in der deutschen Krankenhauslandschaft zur Konsequenz haben wird, nach dem auch eine wie immer geartete Krankenhausreform nicht mehr wirkungsvoll greifen kann.

Auch die Finanzierung des Transformationsfonds wälzt die Regierung auf andere ab. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Diese Art der Finanzierung wäre führenden Experten zufolge rechtswidrig und wurde zuletzt auch vom Bundesrechnungshof gerügt.

Zu kritisieren sind obendrein die bundesweiten Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben; sie sind zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder nötig gewesen.

Hinzu kommen erhebliche Zweifel im Hinblick auf die Zustimmungspflicht des Gesetzes, das in die grundgesetzlich garantierte Krankenhaus-Planungshoheit der Länder eingreift.

Obwohl nicht ansatzweise klar ist, wie sich dieses Gesetz vor Ort auswirken wird, wurde eine Folgenabschätzung oder Auswirkungsanalyse ausschließlich den Koalitionsfraktionen präsentiert und uns als Oppositionsfraktionen schlichtweg verweigert.

Auf einem derart brüchigen Fundament kann eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur nicht geplant werden. Daher habe ich dieses Gesetz abgelehnt. Das Abstimmungsverhalten zur Namentlichen Abstimmung können Sie hier einsehen.

3. Lieferkettengesetz aussetzen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Ich kritisiere besonders, dass vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden ist. Zudem hat die EU im Sommer 2024 eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen sogar über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).

Es hat daher keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben ich daher einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) erarbeitet, der am Donnerstag in 2./3. Lesung debattiert und gegen die Stimmen der Ampelkoalition abgelehnt wurde. Das ist sehr bedauerlich, denn ich bin der Ansicht, dass jetzt sofort ein Belastungsmoratorium braucht, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

4. Jugend und Parlament

Teilnehmer aus meinem Wahlkreis für diese Veranstaltung war Matteo Haag. Er verkörperte Dr. Emil Steinberger von der fiktiven PEV-Fraktion. Er hatte beide der abschließenden Debatte im Plenarsaal, die von Mitgliedern des realen Bundestagspräsidium geleitet wurde, die Gelegenheit, an das Pult des Plenarsaals zu treten, eine Rede zu halten und zu versuchen, Mehrheiten für sein politisches Anliegen beim dem fiktiven Gesetzesentwurf zu „Klarnamen in den sozialen Netzwerken“ zu gewinnen. Die Rede von Matteo Haag / Dr. Emil Steinberger können Sie hier einsehen (ab 1:10:58 bis 1:14:15).

5. Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

1. Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze.

Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten haben– bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.

2. Darüber hinaus befassten wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

3. In dieser Woche haben wir uns abschließend mit unserem Antrag „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ befasst. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ins-besondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbst-ständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.

4. Mit unserem Antrag „Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein“ – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Warte-zeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu er-leichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

5. „Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern.“ Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.

6. Mit unserem Antrag „Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen“ setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucher-schutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.

7. „Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen.“ Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit In-formation, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden

8. Mit unserem Antrag „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

9. „Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild.“ Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Bei-spiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauen-gesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.

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Newsletter vom 24. Januar 2025

Newsletter vom 24.01.2025

1. Neujahrsempfang 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Neujahrsempfang mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz, welchen ich am morgigen Samstag zusammen mit der CDU-Landesgeneralsekretärin Nina Warken in Künzelsau organisiere, war nach wenigen Tagen mit 2.500 Gästen ausgebucht.

Deshalb bieten wir auf meiner Homepage www.christian-stetten.de einen Livestream ab 11 Uhr an.

Neben dem CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz werden am Samstag, den 25. Januar, auch der CDU-Landesvorsitzende Manuel Hagel und der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei in Künzelsau sprechen.

2. Sonderzeitung zur Bundestagswahl

Eine Sonderzeitung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 für den Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe finden Sie, wenn Sie auf den nachfolgenden Button klicken:

Sonderzeitung

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Newsletter vom 29. Januar 2025

Newsletter vom 29.01.2025

Kanzlerkandidat Friedrich Merz in Künzelsau

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz des Wahlkampfes geht der Gesetzgebungsprozess im Deutschen Bundestag weiter. Insgesamt werden wir in dieser Woche 55 Gesetzentwürfe und Anträge beraten und entscheiden. In meinem Terminkalender, den Sie HIER einsehen können, finden Sie die Bundestagstagesordnung von dieser Woche.

In der Presse immer wieder heiß diskutiert wird der Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welchen wir am 9. September 2024 (also lange vor dem schrecklichen Messerangriff von Aschaffenburg) in den Bundestag eingebracht haben.

Am 6. November 2024 wurde der Gesetzentwurf abschließend im Innenausschuss beraten und abgestimmt. Ergebnis:
Für den Gesetzentwurf stimmten: CDU/CSU, AfD und BSW.
Dagegen stimmten: SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Damit hatte sich der Innenausschuss vor den abschließenden Beratungen am kommenden Freitag im Bundestag mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Am kommenden Freitag haben wir nun eine neue Situation: Die FDP hat angekündigt, ihr Abstimmungsverhalten zu ändern und im Deutschen Bundestag in der Schlussabstimmung entgegen ihres bisherigen Abstimmungsverhaltens für den Gesetzentwurf von CDU und CSU zu stimmen. Alle anderen Fraktionen behalten ihr bisheriges Abstimmungsverhalten bei.

Durch diese Änderung des Abstimmungsverhaltens der FDP könnte jetzt der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion von CDU und CSU eine Mehrheit erhalten und die Rumpf-Bundesregierung von SPD und Grünen wäre gezwungen, ein wichtiges Gesetz gegen ihren Willen zu ändern.

Es gab keinerlei Absprachen mit der AfD. Im Gegenteil: wir haben versucht, SPD und Bündnis 90/Die Grünen von der Notwendigkeit unseres Gesetzentwurfs zu überzeugen. Bei der FDP hat es funktioniert, nur leider waren die Gespräche mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen erfolglos.

Zusätzlich bringen wir heute nach der Regierungserklärung des Bundeskanzlers um 14:00 Uhr zwei Anträge im Deutschen Bundestag zur Abstimmung. Die Entschließungsanträge zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen finden Sie HIER und HIER.

Friedrich Merz in Künzelsau

Am vergangenen Wochenende hat der Kanzlerkandidat von CDU und CSU Friedrich Merz die Region Hohenlohe besucht. Bei einem Abendessen am Freitag bei mir in Künzelsau zusammen mit dem CDU-Landesvorstand konnte ich ihm mehrere regionale Projekte erläutern und für deren Realisierung werben.

Höhepunkt seines Besuches war sicherlich der diesjährige Neujahrsempfang am Samstag, welchen ich gemeinsam mit meiner Kollegin Nina Warken in Künzelsau-Gaisbach organisiert habe.

Die 2.500 zur Verfügung stehenden Sitzplätze waren innerhalb von wenigen Tagen ausgebucht.

Die spannenden Reden des Kanzlerkandidaten Friedrich Merz MdB, des CDU-Landesvorsitzenden Manuel Hagel MdL und des Spitzenkandidaten der CDU Baden-Württemberg für die Bundestagswahl Thorsten Frei MdB können Sie sich HIER anschauen. Eine Bildauswahl finden Sie HIER und ein Video des Interviews der Heilbronner Stimme mit Friedrich Merz können Sie HIER einsehen.

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Newsletter vom 11. Februar 2025

Newsletter vom 11.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tage vom 29. bis 31. Januar 2025 in der letzten Sitzungswoche im Deutschen Bundestag haben nicht nur ein äußerst zweifelhaftes Demokratieverständnis von SPD und Grünen offenbart, sondern im Nachhinein auch dazu geführt, dass vermummte Schlägertrupps mehrere CDU-Geschäftsstellen überfallen, das Inventar verwüstet und CDU-Mitarbeiter bedroht haben. Die Vorgänge möchte ich Ihnen gerne darlegen.

Rot-Grünes Schmieren­theater im Deutschen Bundestag

Wahlkampf­fairness­abkommen

Im Vorfeld der Bundestagswahl haben die Kanzlerkandidaten Olaf Scholz von der SPD und Robert Habeck von den Grünen viel von einem Wahlkampffairnessabkommen mit der CDU gesprochen.

Als sie drei Wochen vor der Wahl feststellten, dass Kanzlerkandidat Friedrich Merz und seine CDU in Umfragen immer noch bessere Werte bekamen als SPD und Grüne zusammen, wurde offenbar beschlossen, dass Wahlkampffairnessabkommen aufzukündigen und wahrheitswidrig zu behaupten: Es hätte Absprachen zwischen CDU und AfD gegeben.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich erklärte im Bundestag: „Das Tor zur Hölle ist aufgestoßen.“ Andere Politiker verglichen die Sitzungswoche in Berlin mit der Vorstufe der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933.

Das ist natürlich alles vollkommener Quatsch, aber zahlreiche Medienvertreter sind sofort auf diese sensationellen Nachrichten aufgesprungen und berichteten live von den Marktplätzen der Republik.

Anschließend haben vermummte Schlägertrupps mehrere CDU-Geschäftsstellen überfallen, das Inventar verwüstet und CDU-Mitarbeiter bedroht. An den von SPD und Grünen mit organisierten Protestdemonstrationen und Blockaden haben hunderttausende Personen gegen eine angebliche Zusammenarbeit von CDU und AfD demonstriert.

Ich habe mir mehrere Demonstrationen in Berlin angeschaut und mit Demonstranten gesprochen. Völlig faktenleer haben dort Regierungsanhänger gegen Oppositionsvertreter protestiert.

In anderen Ländern der Welt demonstriert die Bevölkerung gegen die Regierung und für eine freie Oppositionsarbeit. In Berlin demonstrieren Regierungsanhänger gegen das Recht der Oppositionspartei CDU, eigene und von der Regierung unzensierte Anträge und Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen.

Natürlich darf in Deutschland jeder für seine Überzeugung demonstrieren, das ist ein wichtiges Grundrecht in unserer Demokratie, aber spätestens, wenn vermummte Schlägertrupps sich diesen Demonstranten anschließen, sollte jeder Demonstrant einmal innehalten und überlegen, ob er noch auf der richtigen Seite steht.

Was ist eigentlich passiert?

Drei Jahre lang bildeten SPD, Grüne und FDP die Bundesregierung mit einer stabilen Mehrheit im Deutschen Bundestag. Mit dieser parlamentarischen Mehrheit beschlossen sie Anträge und Gesetzentwürfe ohne Rücksicht auf die Oppositionsparteien CDU, CSU, AfD, LINKE und BSW.

Als stärkste Oppositionsfraktion haben CDU und CSU ihre Oppositionsrolle ernst genommen und hunderte Anträge und Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht. Kein einziger dieser Anträge oder Gesetzentwürfe hat in den drei Jahren auch nur eine Stimme aus dem Regierungslager von SPD, Grünen oder FDP bekommen.

Bei einigen Anträgen haben die AfD, die Linke oder Vertreter des BSW zugestimmt, aber eine Mehrheit haben unsere Anträge und Gesetzentwürfe nie erreicht. Die Regierungsparteien haben alle konstruktiven Vorschläge abgelehnt, und das Land lieber durch eigene Gesetzentwürfe in verfassungswidrige Haushalte und in die längste wirtschaftliche Rezession seit dem 2. Weltkrieg geführt.

Nach dem Bruch der Regierungskoalition haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag geändert und die Oppositionsparteien hatten zusammen mit der FDP plötzlich die Mehrheit im Parlament. Dadurch bestand für die Regierenden aus SPD und Grünen die Gefahr, dass Gesetze mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP, AfD und BSW gegen die Auffassung der Regierungsabgeordneten verabschiedet werden.

Behinderung der Oppositionsarbeit

Natürlich ist das unangenehm für die Regierung, aber es ist vom Grundgesetz so vorgesehen. Nach Ansicht der Regierenden von SPD und Grünen hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Arbeit einstellen sollen, oder nur noch Anträge und Gesetzentwürfe, welche vorher von SPD und Grüne genehmigt werden, in den Bundestag einbringen können.

Wir haben andere Vorstellungen als SPD und Grüne und wollen durch die Erarbeitung von Anträgen und Gesetzentwürfen der Bevölkerung zeigen, was wir ändern würden, wenn wir in der jetzigen Zeit an der Regierung wären. In einem Land, in dem die Regierung der Opposition vorschreibt, welche Anträge sie schreiben darf, möchte ich nicht leben.

Um der SPD entgegenzukommen, haben wir in unserem Gesetzentwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz nur drei wesentliche und notwendige aber im Grunde unbedenkliche Punkte zur Abstimmung gestellt, welche die SPD in früheren Jahren selbst schon beschlossen hatte oder alle 16 Ministerpräsidenten von CDU, CSU, SPD und Grünen gefordert haben.

Auf die Grünen haben wir weniger Rücksicht genommen, weil diese definitiv mehr Migration wollen und so unwählbar sind, dass sogar der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer öffentlich zur Wahl der CDU und Friedrich Merz aufruft.

In unserem „Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen“ haben wir nach dem Lesen des jüngsten Verfassungsschutzberichtes unter anderen folgenden Zeilen formuliert:

„Wer die illegale Migration bekämpft, entzieht auch Populisten ihre Arbeitsgrundlage. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien im Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“

Ich glaube, diese Abgrenzung in unserem Bundestagsantrag zur AfD ist deutlich. Dies haben wir auch getan, um der SPD eine Zustimmung zu unserem Antrag zu ermöglichen und sicher zu gehen, dass die AfD nicht zustimmt. Aber die SPD hatte kein Interesse an einem breiten Konsens der Mitte, sondern hat den Antrag – so wie die letzten drei Jahre alle Anträge von CDU und CSU – abgelehnt.

Die FDP-Abgeordneten haben zugestimmt und erstaunlicherweise hat auch die AfD zugestimmt und somit die von CDU und CSU zur Abstimmung gestellten Aussagen:

„Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien im Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“

unterstützt.

Entweder lesen die AfD-Abgeordneten die im Bundestag zur Abstimmung stehenden Anträge überhaupt nicht oder sie sind so verpeilt, dass sie sich selber als „fremdenfeindlich“ und als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnen.

Wir haben zu keiner Sekunde eine Zusammenarbeit mit der AfD in Erwägung gezogen und wir haben auch nicht mit der AfD über unsere Vorschläge gesprochen.

Ich frage mich natürlich schon:

Warum hat die SPD unserem wichtigen Gesetzentwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz, der nur das Notwendigste fordert, nicht zugestimmt und warum berichtet die Presse nicht darüber, dass die AfD- Bundestagsabgeordneten dem CDU/CSU-Antrag zugestimmt haben, in dem schwarz auf weiß festgestellt wurde und ich wiederhole es nochmals:

„Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien im Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“

SPD stimmte mehrfach mit der AfD

Die AfD hat übrigens schon Dutzenden SPD-Anträgen auf Bundes- und Landesebene zugestimmt. Wenn es SPD und Grünen hilft, sind die Stimmen der AfD scheinbar kein Problem.

Die Thüringer Allgemeine Zeitung hat am 12.08.2023 Bundeskanzler Olaf Scholz zu der Problematik, dass SPD- Anträge in Thüringen mit Stimmen der AfD eine Mehrheit erhalten haben, befragt:

Frage: „Zur Demokratie gehören Mehrheiten – die sich vor allem auf kommunaler Ebene immer wieder mit der AfD bilden. Lässt sich der Kurs in den Städten und Landkreisen durchhalten?“

Bundeskanzler Scholz: „Eindeutig ja. Ich sehe auch in den Kommunen keinen Anlass für eine Zusammenarbeit. Wenn mehr Geld in den Kindergarten investiert werden soll, und die AfD einen entsprechenden Antrag stellt, dann müssen die anderen Parteien da nicht zustimmen, sondern können selbst einen solchen Antrag einbringen.“

Frage: „Ist das dann Demokratie?“

Bundeskanzler Scholz: „Ihre Frage irritiert mich. Natürlich ist das Demokratie. Und sie wird genauso seit Langem im Bundestag und in den Landtagen praktiziert. Da wird Anträgen der Opposition nahezu nie zugestimmt, auch schon bevor die AfD im Bundestag war, war das so. Nein, wer will, dass eine Kita gebaucht wird, der kann einen solchen Vorschlag auch selbst einbringen. Dafür braucht er keine rechtsextreme Partei.“

Frage: „Aber wenn die Stimmen der AfD für die Mehrheit benötigt werden?“

Bundeskanzler Scholz: „Das ist doch keine Zusammenarbeit.“

Frage:„Aha. Wenn die Mehrheit dank der AfD entsteht, das ist dann egal?“

Bundeskanzler Scholz: „Mir scheint, hier wird etwas künstlich auf der kommunalen Ebene problematisiert, dass weder im Bundestag noch in den 16 Landtagen zum Problem würde. Niemand sollte sich davon abhängig machen, wie die AfD abstimmt.“

(Quelle: Thüringer Allgemeine vom 12.08.2023)

Diese Aussage in Kombination mit den wahrheitswidrigen Aussagen einiger SPD- und Grünen-Politiker, welche Hunderttausende von Demonstranten auf die Straße getrieben haben, ist eine Unverschämtheit und schadet der Demokratie.

Mir war es wichtig, dass Sie den Hintergrund dieses Schmierentheaters kennen. Alle meine Aussagen können Sie im Internet nachprüfen.

Die Reden von Friedrich Merz und von Alexander Dobrindt zu unserem Gesetzentwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz am Freitag 31. Januar 2025 können Sie nachfolgend ansehen.

Weiterlesen

Newsletter vom 13. Februar 2025

Newsletter vom 13.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch 10 Tage bis zur Bundestagswahl. Nach den ungerechtfertigten Angriffen von SPD und Grünen bezüglich einer Zusammenarbeit mit der AfD (siehe meinen Newsletter vom 11. Februar 2025) verliert der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz offensichtlich jetzt komplett die Nerven.

Bundeskanzler Olaf Scholz verliert die Nerven

Verbale Angriffe gegen Joe Chialo (CDU)

Auf einer Geburtstagsfeier in Berlin beschimpfte Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Migrationsdebatte im Deutschen Bundestag am 31. Januar 2025 unser CDU-Bundesvorstandsmitglied, den Kultursenator von Berlin Joe Chialo als „Hofnarr“ und „Feigenblatt“ der CDU. Unabhängig von der Hautfarbe eines Menschen ist dies schon eine starke Entgleisung eines Bundeskanzlers.

Aber wenn nun hinzukommt, dass Joe Chialo eine schwarze Hautfarbe hat und der Bundeskanzler diese Aussage in Zusammenhang mit der von CDU und CDU geführten Migrationsdebatte getätigt hat, dann muss sich der Bundeskanzler den Vorwurf des Rassismus gefallen lassen.

Der Bundeskanzler ist wahrscheinlich kein Rassist, aber was wollte er dem hoch qualifizierten und angesehenen schwarzen CDU-Politiker damit sagen? Etwa, dass die CDU und Friedrich Merz fremdenfeindlich sind, und Friedrich Merz sich einen „schwarzen Hofnarren“ zugelegt hat, um nach außen den Schein einer weltoffenen Partei zu wahren?

Den Bericht des Nachrichtenmagazins Focus können Sie hier einsehen. Man stelle sich vor, was in unserem Land los wäre, wenn ein CDU-, CSU- oder FDP-Politiker sich eine solche Entgleisung erlaubt hätte.

Heute Vormittag habe ich einen treffenden Satz gehört:

„Die Vorwürfe des Kanzlers an den Berliner Kultursenator waren womöglich nicht rassistisch, aber mit Sicherheit respektlos. Später wird man wahrscheinlich sagen: Erst verlor Scholz die Nerven und dann die Wahl.“

Einladungen zu weiteren Veranstaltungen in meinem Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe

Wir führen die Bürgerdialoge fort. Unsere Wahlsonderzeitung können Sie hier lesen, und einen Wahlaufruf des CSU-Vorsitzenden Markus Söder finden Sie hier.

Zu einigen ausgewählten Veranstaltungen lade ich Sie besonders ein.
Eine vorherige Anmeldung ist nur bei der Veranstaltung mit Wolfgang Bosbach am 20. Februar 2025 um 17:30 Uhr in Crailsheim-Onolzheim notwendig.

Freitag, 14. Februar 2025, 11:30 Uhr
in Öhringen

Freitag, 14. Februar 2025, 17:00 Uhr
in Ravenstein-Oberwittstadt

Freitag, 14. Februar 2025, 18:00 Uhr
in Kreßberg-Rudolfsberg

Montag, 17. Februar 2025, 13:30 Uhr
in Öhringen

Donnerstag, 20. Februar, 17:30 Uhr
in Crailsheim-Onolzheim

Freitag, 21. Februar, Samstag, 22. Februar und
Sonntag, 23. Februar in Ilshofen von 11:00 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus freue ich mich, wenn Sie mich auch auf Facebook und Instagram besuchen.

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Newsletter vom 21. Februar 2025

Newsletter vom 21.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein kurzer, aber intensiver Bundestagswahlkampf geht zu Ende. Am kommenden Sonntag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Ich bewerbe mich erneut in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe für die Erststimme um das Direktmandat und bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Wir sind zehn Direktmandatskandidaten (Erststimme) und da ich nicht zusätzlich auf einer Parteilandesliste (Zweitstimme) kandidiere, brauche ich am Sonntagabend um 18 Uhr die meisten Stimmen aller Kandidatinnen und Kandidaten bei der Erststimme.

Unsere Wahlsonderzeitung finden Sie hier, einen kleinen Film über mich hier und die Fakten zum CDU/CSU „Migrationsantrag“ hier.

Muss von Stetten zittern?

Für viel Aufregung sorgten am Montag, 19.02.2025 ein Artikel der WELT, den Sie hier einsehen können sowie des Haller Tagblatts „Muss von Stetten zittern“, den Sie hier einsehen können.

Ja, die Journalisten haben schon recht mit der Beschreibung dieses Problems beim neuen Wahlrecht. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat es jetzt
75 Jahre lang genügt, in einem der 299 deutschen Bundestagswahlkreise die Mehrheit der Stimmen zu erlangen, um anschließend den Wahlkreis in Berlin zu vertreten.

Wahlrecht wurde geändert

Jetzt hat die alte Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP das Wahlrecht geändert und Folgendes festgelegt: Es werden mindestens 331 Abgeordnete über die Parteilandeslisten in den Bundestag gewählt und nur noch maximal 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen. Nach aktuellen Berechnungen würden ca. 370 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien gewählt und nur ca. 260 Wahlkreissieger können ihren Wahlkreis in Berlin vertreten. Den restlichen Wahlkreissiegern wird dies durch das neue Wahlrecht verwehrt.

Für Baden-Württemberg gilt dadurch:

Der CDU-Kandidat Christian von Stetten muss nicht nur die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis gegenüber SPD, Grünen, FDP, AfD, Linken usw. erzielen, sondern auch mehr Erststimmen im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe erhalten als die CDU-Wahlkreissieger in den Wahlkreisen Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heilbronn usw. Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation nicht nur unter den Kandidatinnen und Kandidaten der unterschiedlichen Parteien im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe, sondern auch zwischen den einzelnen CDU-Wahlkreissiegern in ganz Baden-Württemberg.

Sollte ich mit der CDU die meisten Erststimmen im Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe erhalten, aber nicht genügend Erststimmen in Relation zu den anderen CDU-Wahlkreissiegern in Baden-Württemberg bekommen, dann wird mich der Bundeswahlleiter am kommenden Montag darüber informieren, dass nicht ich den Wahlkreis in Berlin vertreten kann, sondern wahrscheinlich der Zweitplatzierte (der AfD Kandidat, er steht auf der Landesliste seiner Partei) diese Aufgabe übernehmen wird.

Aber ich glaube, es wird uns gelingen, genügend Erststimmen zu erhalten und die begonnenen Projekte für den Wahlkreis fortzusetzen. Wenn nicht, werde ich mein Berliner Büro ohne Groll räumen, dankbar zurückblicken und wieder in meinen ursprünglichen Beruf zurückkehren.

Ich werbe dafür, dass Sie am kommenden Sonntag beide Stimmen der CDU geben und empfehle Ihnen die Rede unseres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz am 25. Januar 2025 auf meinen Neujahrsempfang in Künzelsau, die Sie hier ansehen können und den Wahlaufruf des CSU Vorsitzenden Markus Söder hier.

Gestern hatten wir mit unserem Gast Wolfgang Bosbach die letzte große Wahlveranstaltung in Crailsheim.

Heute bin ich auf meiner letzten Podiumsdiskussion zur Finanz- und Wirtschaftspolitik in Berlin und wie auf zahlreichen anderen Verbrauchermessen bin ich an diesem Samstag und Sonntag mit einem eigenen Informationsstand auf der Hohenloher Verbrauchermesse in der Arena Hohenlohe in Ilshofen. Ich freue mich auf interessante Gespräche und Diskussionen am Messestand Nr. 1 der Haupthalle.

Herzlichen Dank, dass Sie in den letzten Jahren meinen Newsletter gelesen haben.

Darüber hinaus freue ich mich, wenn Sie mich auch auf Facebook und Instagram besuchen.

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Newsletter vom 18. März 2025

Newsletter
vom 18.03.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen habe ich zahlreiche Nachfragen und Mitteilungen zu den heute im Bundestag beratenen Gesetzentwürfen erhalten, die ich hiermit gerne im Rahmen meines Newsletters beantworte.

CDU und CSU haben am 23. Februar 2025 ein durchdachtes Bundestagswahlprogramm für einen echten Politikwechsel in Deutschland zur Abstimmung gestellt. Mit Änderungen beim Bürgergeld, der Asylgesetzgebung und unnötigen Ausgaben der bisherigen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP hätten wir jährlich über 40 Milliarden Euro einsparen können und zusätzliche Ausgaben für die Sicherheit unseres Landes aus dem laufenden Haushalt finanzieren können.

Aber leider haben CDU und CSU bei der Bundestagswahl nur 28% der abgegebenen Stimmen erhalten. Das ist mehr als andere Parteien erzielt haben, aber es reicht nicht für eine Alleinregierung und zum Umsetzen des eigenen Wahlprogramms.

Jetzt müssen CDU und CSU schmerzhafte Kompromisse mit anderen Parteien vereinbaren, die ich nicht gutheiße, aber welche die politischen Mehrheitsrealitäten in Bundestag und Bundesrat darstellen.

Grundgesetzänderung und Sondervermögen

Notwendiges Sicherheitspaket:

Die aktuellen Entwicklungen in den USA, Russland und beider NATO erfordern zusätzliches Geld für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

Die FDP hat heute zum Beispiel einen Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung gestellt, der die „Schuldenbremse“ umgehen wollte, durch den Beschluss eines zusätzlichen „Sondervermögens“ von 200 Milliarden Euro. Friedrich Merz hält für die kommenden 10 Jahre einen doppelt so hohen Investitionsbedarf wie die FDP für nötig, also 400 Milliarden Euro für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes.

Ich glaube, wir hätten uns mit der FDP auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen können über ein Sondervermögen von 200 Milliarden, 300 Milliarden oder 400 Milliarden. Nur leider würden die Stimmen dieser beiden Fraktionen nicht für eine Beschlussfassung im Bundestag ausreichen.

Das teilweise von Putins Russland gesteuerte BSW und die AfD lehnen zusätzliche Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes, die über den Bundeshaushalt hinausgehen würden, kategorisch ab.

Also bleiben für eine gemeinsame Beschlussfassung im Bundestag nur noch die SPD und die Grünen. Das dies dann teuer werden und die SPD weitere finanzielle Forderungen stellen würde, war von Anfang an klar.

Die SPD machte ihre Zustimmung zur besseren Verteidigungsfähigkeit unseres Landes von einem zusätzlichen 500-Milliarden-Paket für die Infrastruktur abhängig.
Die Grünen wiederum haben ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass von den 500 Milliarden mindestens 100 Milliarden als Investitionsgeld in den Klimaschutz investiert werden.

Zusätzlich haben die Landesregierungen der Bundesländer, welche für eine Mehrheit im Bundesrat gebraucht werden, durchgesetzt, dass von den geplanten 500 Milliarden Euro ein Betrag von 100 Milliarden den Bundesländern für deren Investition zur Verfügung gestellt werden.

Diesem Milliardenpaket wird übrigens auch das Bundesland Bayern mit dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder und dem Vorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, zustimmen. Auch im Bundesrat werden CDU, CSU, SPD, Grüne und Freie Wähler dem Gesamtpaket am Freitag, 21. März 2025 zustimmen.

Für die Laufzeit des ca. 400 Milliarden Euro starken Sicherheits- und Verteidigungspakets rechnen wir mit 10 Jahren. Also mit jährlichen Ausgaben von ca. 40 Milliarden Euro für unsere Sicherheit.

Infrastrukturpaket:

Das 500-Milliarden-Infrastrukturpaket gilt für 12 Jahre und bedeutet im Einzelnen:

  • jährlich 25 Milliarden für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen des Bundes (insgesamt 300 Milliarden)
  • jährlich 8,3 Milliarden für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen des Bundes für den Klimaschutz (insgesamt 100 Milliarden)
  • jährlich 8,3 Milliarden für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen der Bundesländer (insgesamt 100 Milliarden)

Den heute im Bundestag beschlossenen und am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf können Sie hier einsehen.

Bis zum Wochenende beraten nun die Fraktionen der CDU, CSU und SPD über den Koalitionsvertrag. Ich nehme für den Themenbereich „Wirtschaft“ daran teil und informiere Sie über die Ergebnisse gerne in meinen nächsten Newsletter.

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Newsletter vom 09. April 2025

Newsletter
vom 09.04.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langen Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD steht der Koalitionsvertrag, den Sie hier einsehen können.
Der Koalitionsvertrag der drei Parteien bietet Licht und Schatten. Wir Parlamentarier müssen nun die guten Teile in Gesetzestexte fassen und die negativen Punkte entschärfen.

Ich freue mich, dass die Parteivorsitzenden den von mir verantworteten Text im Wirtschaftsbereich unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen haben. Neben der Verbesserung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen steigen auch die Chancen, dass ein Hohenloher der erste Europäer auf dem Mond sein wird. (siehe Businessinsider: „Neue Koalition will deutschen Astronauten zum Mond schicken„.)

Der Koalitionsvertrag soll am 30. April 2025 unterzeichnet werden und am 7. Mai 2025 der neue Bundeskanzler gewählt werden.
Aus der heutigen Pressekonferenz, sende ich Ihnen eine Zusammenfassung einiger wichtigen Punkte.

1. Wirtschaft:
Wir entlasten Bürger und Unternehmen, damit sich Leistung wieder lohnt.

  • Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf
    Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027
  • Reduzierung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen
    Prozentpunkt, beginnend mit dem 1. Januar 2028. Zudem werden
    Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung verbessert
  • Reduzierung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen
    zur Mitte der Legislatur
  • Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern dauerhaft um
    mindestens fünf Cent pro kWh durch Senkung der Stromsteuer auf das
    europäische Mindestmaß und Reduzierung von Umlagen und
    Netzentgelten
  • 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch ein
    nationales „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025
    • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
    • Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Workand-
    stay-Agentur“)
  • 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch ein
    nationales „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025
  • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Workand-
    stay-Agentur“)
  • Entlastung von Landwirten durch Wiedereinführung der
    Agrardieselrückvergütung
  • Abschaffung des Heizungsgesetzes; Ersetzung durch ein
    technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz
  • Abschaffung des sog. Bürgergeldes; Einführung der neuen
    Grundsicherung: Vorrang für Vermittlung; härtere Sanktionen bei
    Verweigerung
  • Einführung der Aktivrente: bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei
  • Steuerfreie Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit
  • Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen durch
    eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit

2. Innere Sicherheit:
Jeder soll sich im Alltag ohne Angst frei bewegen können und rund um die Uhr sicher fühlen.

  • Sicherheitsoffensive mit zeitgemäßen digitalen Befugnissen: Speicherung
    von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate; Quellen-TKÜ für die
    Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten
  • Einführung der elektronischen Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen
  • Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatz- und
    Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Kampf gegen organisierte Kriminalität und Banden- und Clankriminalität:
    vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer
    Herkunft

3. Migration:
Wir sorgen für eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik.

  • Zurückweisungen an unseren Staatsgrenzen auch bei Asylgesuchen in
    Abstimmung mit unseren Nachbarn
  • Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
    Schutzberechtigte
  • Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten; insbesondere um
    Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf
    Prozent liegt
  • Rückführungsoffensive unter anderem durch Ausweitung der
    Kompetenzen der Bundespolizei, Zentralisierung der Zuständigkeiten bei
    Dublin-Überstellungen beim Bund und deutliche Erhöhung der
    Kapazitäten für Abschiebehaft
  • Umfassende gesetzliche Regelungen, um die Zahl der Rückführungen zu
    steigern
  • Erhöhung der Rücknahmebereitschaft von Herkunftsstaaten, auch durch
    den Einsatz von Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Handelsund
    Wirtschaftsbeziehungen als Hebel
  • Keine „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren: Der deutsche Pass steht am
    Ende einer erfolgreichen Integration, nicht am Anfang
  • Konsequente Umsetzung der bestehenden Leistungsabsenkungen für
    Ausreisepflichtige
  • Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sollen
    wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die
    Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche
    Vermögensprüfungen nachgewiesen werden
  • Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien
  • Möglichkeit für dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige
    Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung, bis die
    freiwillige Ausreise oder die Rückführung erfolgt
  • Vorantreiben eines restriktiveren Asylkurses in Europa, damit zum
    Beispiel Asylgewährung und Rückführungszentren in Staaten außerhalb
    der EU ausgelagert werden können

4. Äussere Sicherheit:
Wir müssen uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.

  • Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats zu einem Nationalen
    Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt
  • Höhere Ausgaben für Verteidigung bei klarer Orientierung an vereinbarten
    Fähigkeitszielen der NATO
  • Mehr Personal für die Bundeswehr durch einen attraktiven Wehrdienst,
    zunächst auf Freiwilligkeit; dabei Orientierung am schwedischen
    Wehrdienstmodell

5. Weitere wichtige Ergebnisse der Verhandlungen:

  • Reform des Wahlrechts
  • Verwaltungsleistungen digital über eine zentrale Plattform
  • Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
    Umsetzungsbeschleunigung
  • Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive für
    einen echten Wohnungsbau-Turbo
  • Einsparungen bei Personalkosten: mindestens acht Prozent weniger
    Personal in der Bundestagsverwaltung bis 2029; Halbierung der Zahl der
    Bundesbeauftragten
  • Vereinfachung von Gründungen durch eine zentrale Anlaufstelle, die alle
    Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine
    Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht
  • Freiräume für neue Ideen durch Experimentierklauseln in Gesetzen und
    Pilotprojekte ohne bürokratische Hürden
  • Einführung der Frühstart-Rente: 10 Euro pro Monat für Sechsjährige bis
    18-Jährige, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen, zur
    eigenen Altersvorsorge

Ressortverteilung / Ministerien

Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:

Die CDU stellt den Bundeskanzler.

Die SPD stellt den Stellvertreter des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 GG.

Die CDU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers
  • Wirtschaft und Energie
  • Auswärtiges Amt
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesundheit
  • Verkehr
  • Digitalisierung und Staatsmodernisierung

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Finanzen
  • Justiz und Verbraucherschutz
  • Arbeit und Soziales
  • Verteidigung
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Innen
  • Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Ernährung, Landwirtschaft und Heimat

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