Newsletter
vom 25.05.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem heutigen Newsletter möchte ich – ein Jahr nach der Regierungsbildung der „Großen Koalition“ – versuchen, die aktuelle Diskussion sowie die schlechten Umfragewerte der Beteiligten einzuordnen.
Zur Bundestagswahl 2025 hatten wir ein sehr gutes Wahlprogramm mit klaren wirtschaftspolitischen Vorstellungen und mit Friedrich Merz einen dazu passenden und mutigen Kanzlerkandidaten, der sein Wahlprogramm auch in Künzelsau vorgestellt hat (siehe hier)
Zwar haben wir als CDU in unserem Wahlkreis mit 36,4 % ein gutes Erststimmenergebnis erzielt und konnten den Wahlkreis mit mehr Erststimmen als alle Kandidaten der Ampel-Regierungsparteien SPD, GRÜNE und FDP zusammen (29,4 %) gewinnen, aber leider haben CDU und CSU bundesweit bei den Zweitstimmen nur 28,5 % der Wählerinnen und Wähler überzeugen können.
Deshalb musste der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz eine ungeliebte Koalition mit der SPD eingehen.
Eine Koalition mit der AfD, deren Vorstandsmitglieder wechselseitig den Austritt aus der NATO und der Europäischen Union sowie die Abschaffung des Euro fordern, war dabei genauso ausgeschlossen wie eine Zusammenarbeit mit der sozialistischen Linkspartei, die ein völlig anderes Weltbild als wir vertritt. Eine Koalition mit den Grünen war rechnerisch von Anfang an unmöglich.
Dass die Koalition mit der SPD und ihrer linksgerichteten Parteivorsitzenden Bärbel Bas sehr schwierig werden würde und mir als Vorsitzendem des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion die Rolle des „Mahners“ und „Klartextredners“ zufallen würde, war von Anfang an klar.
In den Vorstands- und Fraktionsgremien habe ich deshalb vom ersten Tag an meine und die klaren CDU-Positionen vertreten – ebenso in den internen Diskussionsrunden mit dem Koalitionspartner.
Immer höflich, aber sehr bestimmt habe ich die notwendigen Reformen eingefordert.
Aus den internen Sitzungen sind auch immer wieder meine Einschätzungen und Forderungen nach außen getragen worden (siehe Bild vom 3. Dezember 2025 hier und vom 13. Januar 2026 hier)
Aber um niemanden öffentlich zu provozieren und nicht in die Öffentlichkeit zu drängen, habe ich während der gesamten Legislaturperiode alle Fernsehtalkshow- und Radioanfragen genauso abgelehnt wie Interviews von bundesweiten Tageszeitungen.
Wenn ich jedoch in meinem Wahlkreis von Bürgerinnen und Bürgern oder bei Veranstaltungen auf der Bühne gefragt werde, dann sage ich offen, wie ich denke und wie ich die Situation einschätze.
So geschehen in diesem Monat bei der Eröffnungsveranstaltung des Zukunftswiesen Summits in der Arena Hohenlohe in Ilshofen.
Über einen Instagram-Post landete ein Ausschnitt der Eröffnungsveranstaltung in Berlin und sorgte dort für große Aufregung. Siehe BILD hier.
Dadurch war ich dann trotz Ablehnung von Talkshoweinladungen doch Teil der wöchentlichen Sendungen. Siehe ZDF „Markus Lanz“ mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden hier, die ARD-Talkshow „Caren Miosga“ mit dem Bundeskanzler hier, oder „NIUS“ mit dem ehemaligen BILD-Chefredakteur Julian Reichelt hier.
Es ist auch nicht so, wie von der Journalistin Kristina Dunz in der ARD-Talkshow „Maischberger“ (hier) angedeutet, dass ich eine Minderheitsregierung oder eine Zusammenarbeit mit der AfD favorisieren würde. Das die AfD als Oppositionspartei dieses Thema aufgreift (siehe hier) kann ich nicht verhindern, ist aber nicht in meinem Interesse.
Ich möchte vielmehr, dass die gewählte Regierung ihren Auftrag annimmt und dieses Land, das seit Jahren in einer wirtschaftlichen Rezession steckt, wieder in eine positive Zukunft führt.
Nachdem die SPD-Parteivorsitzende und Arbeitsministerin Bärbel Bas nach ihrer unseligen Beschimpfung der 2,8 Millionen Arbeitgeber in unserem Land als „die wahren Feinde“ (siehe BILD hier) in diesem Monat auch noch unsere CDU-Positionen als „menschenverachtend“ und „zynisch“ (siehe Handelsblatt hier) bezeichnet hatte und zusätzlich im Bundestag behauptete: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ (Siehe ZDF hier) , musste ich darauf reagieren.
Menschenverachtend ist das, was die Taliban Frauen und Kindern antun oder was der russische Präsident Putin in der Ukraine anrichtet – nicht jedoch unsere Positionen in den Gesprächen mit der SPD.
Um dies klarzustellen, haben wir die in der Diskussion stehenden fünf Punkte im Vorstand des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Siehe hier) beschlossen.
Dass die Medien hieraus einen Konflikt des Parlamentskreis Mittelstand mit Friedrich Merz beschreiben ist zwar legitim (BILD siehe hier, Merkur siehe hier und „NIUS“ siehe hier aber nicht unsere Absicht.
Friedrich Merz weiß genau, was zu tun ist
Bundeskanzler Friedrich Merz weiß genau in welcher dramatischen Lage sich unser Land befindet und welche Reformen jetzt notwendig sind. Er sieht die Probleme bei der Einwanderung, Energiepolitik, Gesundheitsversorgung, Clankriminalität, Rentenproblematik und beim Bürgergeld/Grundsicherung ganz genau. Er hat die Lösungsrezepte und würde unser Land gerne wieder fit machen für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Aber er hat mit der SPD einen reformunwilligen und in großen Teilen immer noch sozialistisch denkenden Koalitionspartner.
Für die Koalitionspartner CDU, SPD und CSU waren die Diskussionen in diesem Monat vielleicht auch ein Weckruf.
Die Parteivorsitzenden haben vereinbart, bis zum nächsten Koalitionsgipfel am 30. Juni ein umfangreiches Reformpaket vorzulegen. Wenn dies gelingt, bin ich zufrieden, und unser Land, die Unternehmen sowie unsere Bürgerinnen und Bürger können hoffnungsfroh in die Sommermonate blicken.
Sollten diese Reformanstrengungen des Bundeskanzlers allerdings erneut von der SPD durch nicht umsetzbare Forderungen boykottiert werden, wird es schwierig werden, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen.
Einige Bundestagsentscheidungen aus dieser Woche:
Wir stärken den Luftverkehrsstandort Deutschland
In dieser Woche haben wir die Absenkung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Damit senden wir ein wichtiges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Die Luftverkehrsteuer wird mit diesem Gesetz auf das gesetzliche Niveau von vor der Erhöhung durch die Ampel zum 1. Mai 2024 gesenkt. Gerade mit Blick auf die fortdauernde Schließung der Straße von Hormus können dadurch Belastungen durch gestiegene Kosten abgefedert und weiter steigende Ticketpreise vermieden werden.
Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Dafür rechnet die Bundesregierung für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro.
Apothekenreform stärkt medizinische Versorgung
Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stehen vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit.
Deshalb haben wir diese Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beschlossen, um auf diese Weise die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern und gleichzeitig ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Außerdem soll die pharmazeutische Expertise von Apothekerinnen und Apothekern zukünftig besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, etwa zur Prävention, genutzt und damit die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So werden die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können.
Mit behördlicher Genehmigung werden dann im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.
Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.
Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.
Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.
Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Flexibilisierung beim Berufsrecht des Anwaltsnotariats
Ebenfalls in dieser Woche haben wir das Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beschlossen und damit stärken wir einen zentralen Pfeiler unseres Rechtsstaats. Wir schaffen damit modernere, praxistauglichere und digitale Rahmenbedingungen für Anwälte, die zugleich notarielle Aufgaben übernehmen.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem kann die Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus verlängert werden.
Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, wird die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Es wird auch möglich, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen.
Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Dies soll vor allem Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung reicht es künftig aus, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es ist nicht mehr nötig, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben.
Beratung eines Gesetzes für antragsloses Kindergeld
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden. Dafür haben wir im Deutschen Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ beraten.
Der Gesetzentwurf sieht in einer ersten Stufe vor, dass das Kindergeld zukünftig antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll dann das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.
Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.
Die Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist. Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.