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vom 09.04.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langen Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD steht der Koalitionsvertrag, den Sie hier einsehen können.
Der Koalitionsvertrag der drei Parteien bietet Licht und Schatten. Wir Parlamentarier müssen nun die guten Teile in Gesetzestexte fassen und die negativen Punkte entschärfen.

Ich freue mich, dass die Parteivorsitzenden den von mir verantworteten Text im Wirtschaftsbereich unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen haben. Neben der Verbesserung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen steigen auch die Chancen, dass ein Hohenloher der erste Europäer auf dem Mond sein wird. (siehe Businessinsider: "Neue Koalition will deutschen Astronauten zum Mond schicken".)

Der Koalitionsvertrag soll am 30. April 2025 unterzeichnet werden und am 7. Mai 2025 der neue Bundeskanzler gewählt werden.
Aus der heutigen Pressekonferenz, sende ich Ihnen eine Zusammenfassung einiger wichtigen Punkte.

Christian von Stetten, Koalitionsvertrag 2025

1. Wirtschaft:
Wir entlasten Bürger und Unternehmen, damit sich Leistung wieder lohnt.

  • Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027
  • Reduzierung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1. Januar 2028. Zudem werden Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung verbessert
  • Reduzierung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur
  • Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh durch Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten
  • 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch ein nationales „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025 • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes • Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Workand- stay-Agentur“)
  • 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch ein nationales „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025
  • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Workand- stay-Agentur“)
  • Entlastung von Landwirten durch Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
  • Abschaffung des Heizungsgesetzes; Ersetzung durch ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz
  • Abschaffung des sog. Bürgergeldes; Einführung der neuen Grundsicherung: Vorrang für Vermittlung; härtere Sanktionen bei Verweigerung
  • Einführung der Aktivrente: bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei
  • Steuerfreie Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit
  • Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen durch eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit

2. Innere Sicherheit:
Jeder soll sich im Alltag ohne Angst frei bewegen können und rund um die Uhr sicher fühlen.

  • Sicherheitsoffensive mit zeitgemäßen digitalen Befugnissen: Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate; Quellen-TKÜ für die Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten
  • Einführung der elektronischen Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen
  • Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Kampf gegen organisierte Kriminalität und Banden- und Clankriminalität: vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft

3. Migration:
Wir sorgen für eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik.

  • Zurückweisungen an unseren Staatsgrenzen auch bei Asylgesuchen in Abstimmung mit unseren Nachbarn
  • Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
  • Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten; insbesondere um Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt
  • Rückführungsoffensive unter anderem durch Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei, Zentralisierung der Zuständigkeiten bei Dublin-Überstellungen beim Bund und deutliche Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebehaft
  • Umfassende gesetzliche Regelungen, um die Zahl der Rückführungen zu steigern
  • Erhöhung der Rücknahmebereitschaft von Herkunftsstaaten, auch durch den Einsatz von Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Handelsund Wirtschaftsbeziehungen als Hebel
  • Keine „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren: Der deutsche Pass steht am Ende einer erfolgreichen Integration, nicht am Anfang
  • Konsequente Umsetzung der bestehenden Leistungsabsenkungen für Ausreisepflichtige
  • Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden
  • Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien
  • Möglichkeit für dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung, bis die freiwillige Ausreise oder die Rückführung erfolgt
  • Vorantreiben eines restriktiveren Asylkurses in Europa, damit zum Beispiel Asylgewährung und Rückführungszentren in Staaten außerhalb der EU ausgelagert werden können

4. Äussere Sicherheit:
Wir müssen uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.

  • Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt
  • Höhere Ausgaben für Verteidigung bei klarer Orientierung an vereinbarten Fähigkeitszielen der NATO
  • Mehr Personal für die Bundeswehr durch einen attraktiven Wehrdienst, zunächst auf Freiwilligkeit; dabei Orientierung am schwedischen Wehrdienstmodell

5. Weitere wichtige Ergebnisse der Verhandlungen:

  • Reform des Wahlrechts
  • Verwaltungsleistungen digital über eine zentrale Plattform
  • Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
  • Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive für einen echten Wohnungsbau-Turbo
  • Einsparungen bei Personalkosten: mindestens acht Prozent weniger Personal in der Bundestagsverwaltung bis 2029; Halbierung der Zahl der Bundesbeauftragten
  • Vereinfachung von Gründungen durch eine zentrale Anlaufstelle, die alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht
  • Freiräume für neue Ideen durch Experimentierklauseln in Gesetzen und Pilotprojekte ohne bürokratische Hürden
  • Einführung der Frühstart-Rente: 10 Euro pro Monat für Sechsjährige bis 18-Jährige, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen, zur eigenen Altersvorsorge

Ressortverteilung / Ministerien

Christian von Stetten, Koalitionsvertrag 2025

Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:

Die CDU stellt den Bundeskanzler.

Die SPD stellt den Stellvertreter des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 GG.

Die CDU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers
  • Wirtschaft und Energie
  • Auswärtiges Amt
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesundheit
  • Verkehr
  • Digitalisierung und Staatsmodernisierung

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Finanzen
  • Justiz und Verbraucherschutz
  • Arbeit und Soziales
  • Verteidigung
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Innen
  • Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Ernährung, Landwirtschaft und Heimat

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