Umsatzsteuerfreiheit bei Bildungsleistungen

Umsatzsteuerfreiheit bei Bildungsleistungen, Christian von Stetten

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 Anfang Juni 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe bei Tanz- und Musikschulen sowie Sportvereinen hervorgerufen, die heute zum Glück endet. Auf unseren Druck hin hat sie nichts an der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen und sportlichen Veranstaltungen geändert. Die enorme Unruhe der letzten Wochen hätte sich die Ampel sparen können. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir gegen den Bürokratiesierungswahnsinn von SPD, GRÜNEN und FDP unseren Antrag zum Ehrenamt dagegenstellt.




1. "Sicherheitspaket" der Ampel völlig wirkungslos

Deutschland befindet sich in einer schweren Migrationskrise. Allein seit 2022 wurden über 700.000 neue Asylanträge in Deutschland gestellt. Hinzu kommen knapp 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die versorgt und integriert werden müssen. Und es ist ganz deutlich, die hohe Zahl der Menschen, die derzeit in unser Land gelangt, überfordert unser Gemeinwesen. Angefangen bei den Schulen, in denen der Anteil der Kinder, die unsere Sprache nicht sprechen, inzwischen in vielen Städten so hoch ist, dass der Bildungserfolg ganzer Schulklassen gefährdet ist, über immer stärkere Konflikte in unseren Städten und Dörfern wegen neuer Asylbewerberunterkünfte bis hin zur besorgniserregenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus sowie der gestiegene Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei gewalttätigen Übergriffen und Mord.

Alles zusammen genommen bedeutet eine Gefährdung unserer nationalen Sicherheit und Ordnung, vor der ich seit langem gewarnt habe.

Die Ampelregierung geht all diese drängenden Probleme jedoch mit keinem Schritt an.

Das Sicherheitspaket, das die Rot-Grün-Gelbe-Koalition am Freitag beschlossen hat, ist schlicht und ergreifend ungenügend und nicht einmal ansatzweise zielführend:

  1. Messerverbote werden keine Angriffe verhindern.
  2. Der biometrischen Datenabgleich darf nicht bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für wenige Fälle und wenige Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.
  3. Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abge-schwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen er-halten. Es wird lediglich zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand führen, nämlich zu Einzelfallprüfung durch das zuständige Sozialamt.
  4. Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich, z.B. bei einer „sittlichen Verpflichtung“ – das ist völlig realitätsfern.

Das wirklich wichtige Thema - nämlich die Zurückweisung an der Grenze - fehlt in dem Paket hingegen völlig.

Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich haben zu den drängenden sicherheits- und migrationspolitischen Fragen bereits vor Wochen und Monaten konkrete Vorschläge vorgelegt. Sowohl ein Antrag ("Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen") als auch ein dazu passender eigenen Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland") haben das Ziel, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen und zwar durch umfassende Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Schärfere Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind bereits jetzt auf Basis des geltenden Rechts möglich, und mit Blick auf die gegenwärtige Lage ist eine solche Maßnahme jetzt auch geboten. Wir müssen umgehend auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.

Darüber hinaus wollen wir den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden. Ferner wollen wir, dass die Bundespolizei eine erweiterte Befugnis erhält. Bei Personenkontrollen auf Bahnhöfen sollte es zukünftig möglich sein, sogenannte "aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei Personen" durchzuführen, das gilt bei Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie Personen mit einer Duldung aber fehlender Reisedokumente. Die „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ müssten auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.

Wir hatten vor, diese Vorschläge und Optionen aus unserem Antrag und dem Gesetzesentwurf am Freitag gleichzeitig mit dem "Sicherheitspaket" der Ampel debattiert und zur Abstimmung gestellt werden, die Regierungskoalition hat dies jedoch verhindert. Diese Ampelregierung sucht weder Lösungen für die Migrationskrise noch handelt sie, aber viel schlimmer, sie verhindert auch eine demokratische Debatte über sinnvolle zielführende Maßnahmen.

Die Regierung aus SPD, GRÜNEN und FDP schadet dadurch vor allem den vielen 100.000 Menschen die legal in unser Land gekommen sind, täglich zur Arbeit gehen, den Wohlstand unseres Landes mit aufbauen, sich ehrenamtlich engagieren und dadurch Teil unserer demokratischen Gesellschaft geworden sind.





2. Krankenhausversorgungs­VERSCHLIMMERUNGS­gesetz

Krankenhausversorgungsgesetz Christian von Stetten

Die Notwendigkeit einer umfassenden Krankenhausreform ist unstrittig. Überarbeitetes Personal, überbordende Bürokratie, teils mangelhafte Behandlungsqualität und finanzielle Nöte, die immer öfter zur Insolvenz führen, haben auch bei uns im Wahlkreis Spuren hinterlassen.

Ich habe deshalb in den letzten Jahren in meinem Wahlkreis mit betroffenen Kliniken und politisch Verantwortlichen zahlreiche Gespräche geführt. Die Anregungen für bessere Maßnahmen und Optionen habe ich in den laufenden Gesetzesprozess und in den Antrag unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern.“einfließen lassen.

Das Ampel-Gesetz wird dagegen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden. Vor allem hat die Ampel den Bundesländern und uns als Oppositionsfraktion in der entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratungen gezielt Informationen vorenthalten. Es ist einmalig, dass ein zentrales Gesetz für das Gesundheitswesen den Bundestag passiert, aber ausschließlich den Regierungsfraktionen die lang angekündigte Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt wird.

Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, die ungeordnete kalte Strukturbereinigung zu verhindern und die deutsche Krankenhausversorgung so lange stabil zu halten, bis die anstehende Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt. Schulterzuckend sagte der Bundesgesundheitsminister dazu, dafür sei leider kein Geld da.

Aus meiner Sicht ist das keine politische Option, weil es einen unkontrollierbaren Kahlschlag in der deutschen Krankenhauslandschaft zur Konsequenz haben wird, nach dem auch eine wie immer geartete Krankenhausreform nicht mehr wirkungsvoll greifen kann.

Auch die Finanzierung des Transformationsfonds wälzt die Regierung auf andere ab. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Diese Art der Finanzierung wäre führenden Experten zufolge rechtswidrig und wurde zuletzt auch vom Bundesrechnungshof gerügt.

Zu kritisieren sind obendrein die bundesweiten Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben; sie sind zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder nötig gewesen.

Hinzu kommen erhebliche Zweifel im Hinblick auf die Zustimmungspflicht des Gesetzes, das in die grundgesetzlich garantierte Krankenhaus-Planungshoheit der Länder eingreift.

Obwohl nicht ansatzweise klar ist, wie sich dieses Gesetz vor Ort auswirken wird, wurde eine Folgenabschätzung oder Auswirkungsanalyse ausschließlich den Koalitionsfraktionen präsentiert und uns als Oppositionsfraktionen schlichtweg verweigert.

Auf einem derart brüchigen Fundament kann eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur nicht geplant werden. Daher habe ich dieses Gesetz abgelehnt. Das Abstimmungsverhalten zur Namentlichen Abstimmung können Sie hier einsehen.




3. Lieferkettengesetz aussetzen

Lieferkettengesetz aussetzen, Christian von Stetten

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Ich kritisiere besonders, dass vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden ist. Zudem hat die EU im Sommer 2024 eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen sogar über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).

Es hat daher keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben ich daher einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) erarbeitet, der am Donnerstag in 2./3. Lesung debattiert und gegen die Stimmen der Ampelkoalition abgelehnt wurde. Das ist sehr bedauerlich, denn ich bin der Ansicht, dass jetzt sofort ein Belastungsmoratorium braucht, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.





4. Jugend und Parlament

Jugend und Parlament, Christian von Stetten

Teilnehmer aus meinem Wahlkreis für diese Veranstaltung war Matteo Haag. Er verkörperte Dr. Emil Steinberger von der fiktiven PEV-Fraktion. Er hatte beide der abschließenden Debatte im Plenarsaal, die von Mitgliedern des realen Bundestagspräsidium geleitet wurde, die Gelegenheit, an das Pult des Plenarsaals zu treten, eine Rede zu halten und zu versuchen, Mehrheiten für sein politisches Anliegen beim dem fiktiven Gesetzesentwurf zu "Klarnamen in den sozialen Netzwerken" zu gewinnen. Die Rede von Matteo Haag / Dr. Emil Steinberger können Sie hier einsehen (ab 1:10:58 bis 1:14:15).





5. Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion, Christian von Stetten

1. Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze.

Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten haben– bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.


2. Darüber hinaus befassten wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.


3. In dieser Woche haben wir uns abschließend mit unserem Antrag „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ befasst. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ins-besondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbst-ständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.


4. Mit unserem Antrag „Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein“ – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Warte-zeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu er-leichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.


5. „Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern.“ Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.


6. Mit unserem Antrag „Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen“ setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucher-schutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.


7. „Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen.“ Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit In-formation, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden


8. Mit unserem Antrag „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.


9. „Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild.“ Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Bei-spiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauen-gesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.