1. Olaf Scholz beim NATO-Gipfel ohne Plan

Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages begann am Mittwoch um 13.00 Uhr mit der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu den anstehenden Gipfeltreffen zum Europäischen Rat am 27. und 28. Juni 2024 in Brüssel und zum Nato-Gipfeltreffen vom 9. bis 11. Juli 2024 in Washington.

Olaf Scholz beim NATO-Gipfel ohne Plan, Christian von Stetten

Beim NATO-Jubiläumsgipfel werden die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und des Abschreckungspotentials sowie die Steigerung der Verteidigungsausgaben im Fokus stehen. Deutschland wird unter Hinzuziehung des Sondervermögens für die Bundeswehr in diesem Jahr erstmals die NATO-Vorgaben erfüllen, allerdings nur durch einen Taschenspielertrick, denn die "sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben" sind recht frei interpretiert. So gehören unter anderem eben auch die Rentenansprüche der Angehörigen der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) dazu . Einen glaubwürdigen Plan zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels nach Auslaufen des Sondervermögens bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig – „Zeitenwende“ ist somit mehr Wort und weniger Tat.

Beim Europäischen Rat sollen u.a. die Lage im Nahen Osten, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Übergreifend wird die weitere Unterstützung der Ukraine in beiden Organisationen bestimmendes Thema sein. Sowohl die NATO als auch die Europäische Union brauchen Kontinuität und Stabilität. Unter der Führung von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission müssen rasch die notwendigen Kurskorrekturen, vor allem im Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vorgenommen werden. In der NATO muss der unter Generalsekretär Stoltenberg eingeschlagene und richtige Kurs fortgesetzt werden.

Die Ukraine muss weiterhin politisch, militärisch und finanziell so unterstützt werden, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke beenden kann.

Die Bundesregierung steht also in beiden Organisationen unter Beobachtung. Die oft selbst beanspruchte und auch von unseren Alliierten und Partnern erwartete Führungsrolle muss endlich angenommen und untermauert werden, um nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verlieren. Die ständige Enthaltung zu wichtigen europäischen Fragen („German Vote“) und Blockadehaltung in Brüssel müssen der Vergangenheit angehören. Insbesondere bei den Verteidigungsausgaben ist die Bundesregierung nun gefordert, im Rahmen des nächsten Haushalts einen belastbaren Finanzplan zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorzulegen.

Aber die Rede des Bundeskanzlers blieb zu all dem äußerst vage, er betonte zwar, dass Deutschland sich weiterhin klar zur EU und zur Nato bekenne und Europa für Deutschland eine zentrale nationale Aufgabe bleibe, aber das "wie" einer Umsetzung führte er nicht aus und offenbarte seine Planlosigkeit.

In der darauffolgenden 90minütigen Aussprache machte unser Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz dies auch ganz klar deutlich. Eindringlich wie er daraufhin, dass Bundeskanzler Scholz im Hinblick auf seine Politik unfähig zu Selbstkritik und Korrektur sei. Er suche die Ursachen in den äußeren Umständen, wenn er behaupte, "Krisen" seien Schuld an dem Erstarken von Links- und Rechtsradikalismus, anstatt seine eigene mangelnde Handlungsunfähigkeit einzusehen. Schließlich liege es in der Verantwortung des Kanzlers und der gesamten Ampelregierung, dass die Probleme in unserem Lande nicht gelöst werden.

Von keinem Land in Europa geht derzeit so viel Unsicherheit und so viel Unklarheit aus wie von Deutschland. Unser Land sollte innerhalb Europas eigentlich Lenkung und Führung übernehmen, aber wie kann es das, wenn wir unsere gesamte Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Friedrich Merz resümierte zum Abschluss seiner Rede daher sehr treffend: "Diese Koalition hat keine Idee, keinen Plan, kein Konzept für Deutschland, sie wird nur noch von der Not und vom Machterhalt zusammengehalten.“





2. Robert Habeck in der Fragestunde ohne Antworten

Gleich im Anschluss an die Regierungserklärung des Bundeskanzlers am Mittwoch folgte die Regierungsbefragung, in der Minister Robert Habeck uns Rede und Antwort stehen musste.

Robert Habeck in der Fragestunde ohne Antworten, Christian von Stetten

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist desaströs, das zeigen uns alarmierende Zahlen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 176.000 Unternehmen geschlossen. Das waren zwar nicht alles Unternehmensinsolvenzen, aber alles Unternehmen, die für immer ihre Türen geschlossen haben.

Es wäre also Zeit und Gelegenheit für den Wirtschaftsminister gewesen, dem Bundestag mitzuteilen, welche Pläne er zur Rettung des Standortes Deutschland vorzuweisen hat. Doch die Antworten blieben aus. Nach Auffassung von Robert Habeck befreie sich die deutsche Wirtschaft „langsam“ aus der Krise. Derzeit arbeite die Bundesregierung an "Maßnahmen, um diesen Prozess zu beschleunigen".

Die schlechte Wirtschaftslage begründete er damit, dass es in Deutschland ein "Investitionsproblem" gebe. Die Bruttoanlageinvestitionen seien 2023 um 0,7 Prozent zurückgegangen, die Bauinvestitionen sogar um 1,8 Prozent und die Anlageinvestitionen um 0,3 Prozent. „Es fehlt an Stimulanzien, dass wieder mehr investiert wird“, sagte der Minister. Besser als die westdeutschen Bundesländer hätten die ostdeutschen abgeschnitten, dort habe das Wachstum 2023 um 0,7 Prozent zugelegt, während es im Westen um 0,3 Prozent zurückgegangen sei.

Die Wachstumsdifferenz von einem Prozentpunkt zwischen den ost- und den westdeutschen Bundesländern sei durchaus erheblich und bemerkenswert. Sie sei vielleicht ein Indikator dafür, dass nicht alle Debatten auf einer realen Grundlage beruhen, dass also die Stimmung manchmal schlechter ist als die tatsächliche Entwicklung.

Dass viele Unternehmer sagen "es lohnt sich nicht mehr", liegt aber kaum an der schlechten Stimmung, sondern an den schlechten Bedingungen für die Betriebe.





3. Politik muss Bedingungen für Unternehmen verbessern

Unsere Wirtschaft ist die wichtigste Stellschraube für einen funktionierenden Staat. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt für Steuereinnahmen, Arbeitsplätze, Innovationen, Import, Export und damit Grundlage für das funktionierende Gemeinwesen.
Deutschland muss seine Wachstumsschwäche überwinden. Die Ursachen dafür sind bekannt. Die Arbeitskosten sind zu hoch. Die Bürokratiekosten werden immer drückender. Die Energieversorgung ist zu einseitig auf Wind und Sonne ausgerichtet. Die Steuerlast der Unternehmen ist im internationalen Vergleich zu hoch. Und die Sozialausgaben müssen auf die konzentriert werden, die sie wirklich benötigen.
Was wir jetzt brauchen, sind Rahmenbedingungen, die unsere Unternehmen nicht ins Ausland oder gleich ganz ins Aus schicken – sondern schnellstmögliche Verbesserungen liefern.

 Politik muss Bedingungen für Unternehmen verbessern, Christian von Stetten

Konkret heißt das: Schluss mit bürokratischen Fesseln, hohen Steuern und Abgaben sowie Vorgaben, die Industrie und Handel so schwer belasten.

Wir haben seit September 2023 bereits vier Anträge mit Vorschlägen zu einer Wirtschaftswende in den Deutschen Bundestag eingebracht, die in den Wirtschaftsausschuss zur Bearbeitung überwiesen wurden:

Am 19.09.2023 den Antrag Pakt für Wachstum und Wohlstand (Drs. 20/8413), am 20.02.2024 den Antrag Wirtschaftswende jetzt - Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft (Drs. 20/10371), am 10.04.2024 den gleichlautenden Antrag Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft (Drs. 20/10985), in dem auf die Dringlichkeit des Themas hingewiesen wurde, nachdem Diskussion zu Drs. 20/10371 im Ausschuss verweigert wurde, sowie am 23.04.2024 den Antrag Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende (20/11144), der die sieben wesentlichen Punkte wortgenau aufgriff, die die FDP als für die Wirtschaft dringend notwendig vor ihrem Parteitag ankündigte und umgehend umsetzen wollte und den sie dann eigentlich nicht hätte ablehnen können.

Aber seit Monaten blockieren die Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP im Ausschuss die Debatte in dem sie die Anträge immer wieder mit Ampelmehrheit von der Tagesordnung nehmen, vertagen und nicht bearbeiten. Es ist anscheinend so, dass die Regierungsfraktionen lieber die Augen verschließen als die konstruktiven Lösungsangebote der Opposition zu diskutieren. Das geht aber nicht unbefristet.

Gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Auf Verlangen ist der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Von dieser Option haben wir Gebrauch gemacht und am Donnerstag sowohl unseren ersten Antrag "Pakt für Wachstum und Wohlstand", als auch den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Stand der Beratungen auf die Tagesordnung setzen lassen.

Innerhalb der letzten Monate sind natürliche einige Formulierungen unserer oben genannten Anträge von der Zeit überholt worden. Wir haben daher unsere Forderungen aktualisiert und in einem neuen Antrag zusammengefasst, mit dem Titel "Für Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt ein Sofortprogramm“.

Wir fordern darin die Bundesregierung auf, im Interesse der Wirtschaft sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch vor der parlamentarischen Sommerpause wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die deutsche Wirtschaft schnell aus der Rezession herausfindet. Dazu sollten die Sozialabgaben bei 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns begrenzt werden, um die Arbeitskosten wettbewerbsfähiger zu machen. Überstunden für Vollzeitbeschäftigte sollen steuerlich begünstigt werden, damit sich Mehrarbeit finanziell lohnt. Die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat sollen für Rentner steuerfrei gestellt werden. Bürgergeld soll abgeschafft werden und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, um die Arbeitsaufnahme stärker zu fördern als Arbeitslosigkeit. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen sollten umgesetzt werden, etwa über eine schrittweise Senkung der Steuern für im Unternehmen verbleibende (thesaurierte) Gewinne auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent. Die Stromsteuer soll dauerhaft und für alle auf das europäische Minimum (fünf Cent pro Kilowattstunde) gesenkt und die Netzentgelte sollen halbiert werden.

Dieser Antrag wurde nach der 1. Lesung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen, aber auch dieser wird aller Wahrscheinlichkeit nach dort dann von der Ampel blockiert und unbearbeitet bleiben.





4. Krankenhausreform - eine Wende in die falsche Richtung

In einer kontroversen und teilweise emotionalen Debatte haben wir am Donnerstag, im Plenum über die geplante Krankenhausreform beraten. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) sieht unter anderem eine Änderung der Vergütungsstrukturen vor. Grundsätzlich ist eine Krankenhausreform zwar sinnvoll und auch notwendig, in der jetzt geplanten Form ist sie einfach nur unzulänglich.

Krankenhausreform - eine Wende in die falsche Richtung, Christian von Stetten

Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung, wie es im Entwurf heißt. Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Künftig sollen daher 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten und die Fallpauschalen abgesenkt werden. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten.

Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen. Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.

Ja, die Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zukunftsfest und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Qualität und Sicherung der Versorgung müssen miteinander einher gehen. Dies schließt eine gute Grund- und Notfallversorgung – auch im ländlichen Raum – mit ein. Gelingen kann das aber nur mit geeigneten Regelungen, die diese Ziele auch tatsächlich unterstützen. Das wird mit diesem Gesetzentwurf aber nicht klappen, denn:

1) der geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro wird eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler nach sich ziehen. Da Bundesfinanzminister Lindner seinem Kollegen Karl Lauterbach jeglichen zusätzlichen Finanzbedarf verwehrt, greift Lauterbach zu diesem unlauteren Trick. Diese Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Strukturreformen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Daseinsfürsorge ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin mehr und mehr belasteten Beitragszahler (allein mit dem Transformationsfonds erwarten die Kassen eine Beitragssteigerung von rd. 0,3 Prozent!) und ist absehbar verfassungswidrig. Die in Aussicht gestellten Effizienzreserven durch die Reform sind bislang nicht untermauert. Das Ziel, die Beiträge in der Sozialversicherung wieder unter 40% zu bringen, erhält dadurch einen herben Rückschlag.

2) Minister Lauterbach und die Bundesregierung wollen das Gesetz als "nicht zustimmungspflichtiges Gesetz" auf den Weg bringen. Das bedeutet, es wird nicht im Bundesrat behandelt und darüber abgestimmt, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zusteht. Ein solches Verhalten, macht deutlich, dass sich die Bundesregierung hier auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewegt.

3) Die Vorgabe von bundeseinheitlich 65 abgesteckten Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien ohne deren Zuteilung keine Zahlungen über die geplanten Vorhaltepauschalen erlaubt sind, stellt die Länder vor besondere Schwierigkeiten. Denn den Ländern werden kaum wirksame flexibilisierende Instrumente zugestanden, um regionale Besonderheiten geltend machen und begründbare Ausnahmen von den bundeseinheitlichen Regelungen zulassen zu können, wenn es sachlich notwendig wäre. Das wird insbesondere die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährden, in denen diese Vorgaben hier und dort vielleicht nicht (so schnell) zu erfüllen sind, in denen kleinere Krankenhäuser aber grundsätzlich erhalten werden müssen, um eine Grund- und Notfallversorgung in einer Gebietseinheit aufrechterhalten zu können.

4) Hinzu kommt, dass die geplante Vorhaltevergütung (60 Prozent Vorhalteanteil, 40 Prozent fallzahlbezogen) zu neuen Fehlanreizen führen kann. Die heute schon im Krankenhausfinanzierungssystem befindlichen mehr als 70 Milliarden Euro werden nicht aufgestockt, sondern lediglich anders verteilt.

Das ganze Gesetz ist unausgegoren und eher eine Verschlimmbesserung, es wäre sinnvoll gewesen mehr mit den Kliniken und den Ländern zu sprechen und eine Bedarfs- sowie eine Auswirkungsanalyse zu erstellen und sich nicht einfach über das Planungshoheitsrecht der Länder hinwegzusetzen. So wird das Ganze rechtlich fragwürdig und jedem Fall teuer.





5. Asylrecht mit Drittstaatenmodell

Die ungesteuerte Migration, die unsere Regierung vorantreibt, hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem, zumal Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt.
Deshalb haben wir am Donnerstag in der 1. Lesung unseren Antrag "Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa - Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht" vorgestellt. Es geht uns hierbei um einen grundlegenden Wandel im Asylrecht und die Implementierung eines sicheren Drittstaatenmodells.

 Asylrecht mit Drittstaatenmodell, Christian von Stetten

Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen. Dafür haben wir in mehreren Anträgen und in unserem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Mittel- und langfristig wollen wir das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“. Wer in der EU Asyl beantragt, soll zukünftig in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Damit erreichen wir mehr Humanität und Kontrolle in der Migrationspolitik, zerschlagen das Geschäftsmodell der Schleuser und stellen durch Kontingentaufnahme die Hilfe für diejenigen Menschen in den Mittelpunkt, die unseren Schutz wirklich benötigen.

Im Anschluss an die rund 70-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.





6. Meinungsfreiheit schützen

Wir haben diese Woche eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, um über das wichtige Thema „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“ zu debattieren. Wir erleben zunehmend, dass demokratische Diskurse über gesellschaftlich relevante Themen gerade an Hochschulen einseitig boykottiert werden. Vorlesungen von Wissenschaftlern werden verhindert, weil Forschungsarbeiten dem politischen Weltbild von Störern nicht entsprechen. Bundesminister werden massiv gestört und Veranstaltungen sogar abgebrochen.

Meinungsfreiheit schützen, Christian von Stetten

Jüngstes Beispiel ist eine Diskussionsveranstaltung des Rings Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) am 19. Juni an der Universität Göttingen, zu der unsere Familienpolitikerin Mareike Wulf MdB eingeladen war, um über ihre Perspektive zum sogenannten „Selbstbestimmungsrecht“ zu sprechen. Ihr wurde von linken, zum Teil vermummten Chaoten die Möglichkeit einer Einordnung durch massiven Protest genommen und sie musste unter Polizeischutz aus dem Gebäude geführt werden. Die Veranstaltung konnte somit nicht stattfinden. Dieser Vorgang wurde seitens der Koalitionsfraktionen oder von Vertreter/innen der Regierung unseres Wissens bisher nicht kommentiert und unsere Abgeordnete nicht unterstützt.

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) haben in Deutschland Verfassungsrang. Hochschulen sind Orte des öffentlichen Diskurses, an denen das Für und Wider von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen debattiert werden. Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Es ist alarmierend, wenn Debatten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, verhindert werden. Die Meinungsfreiheit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Werden Meinungsäußerungen und Diskussionen verhindert, führt dies letztlich zur Spaltung; das darf nicht geschehen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilen jeden Versuch, den freien Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Es braucht ein gemeinsames Verständnis dazu, dass als Reaktion auf solche Taten oder auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen und der ungestörte weitere Verlauf der Veranstaltung geschützt wird.





7. Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion, Christian von Stetten

Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung.

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat eine lange Tradition und es hat sich bewährt. Es ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung eine sehr gute medizinisch-pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu erhalten und generationengerecht auszugestalten. Grundlage dafür ist eine starke Wirtschaft. Unsere Große Anfrage an die Bundesregierung – die wir in dieser Woche im Plenum debattiert haben – stellt die Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung in den Mittelpunkt. In dieser werden für jeden einzelnen Zweig die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erfragt. Die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung hat längst die wichtige Marke von 40 Prozent überschritten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung werden dadurch konterkariert, dass sie die Wirtschaft wiederum belasten und so einen Aufschwung erschweren. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen.


Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen

Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Garant für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in Stadt und auf dem Land. Um diese Verkehrsinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, ist die zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) eine wichtige Voraussetzung. Seit etwa drei Jahren sinken aber die Investitionen im Verkehrsbereich real. Dies ist u.a. auf die steigenden Material-, Bau- und Planungskosten zurückzuführen, die bei der Finanzierung der Verkehrsprojekte durch die Bundesregierung nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen für eine schnelle und günstige Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht ausgeschöpft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten haben – fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und die Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen.


Mobilfunk im ländlichen Raum stärken – Nutzererlebnis in den Fokus stellen

Mit diesem Antrag – den wir in dieser Woche ebenfalls erstmals beraten haben – legen wir war, wie der Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und das Nutzererlebnis nachhaltig verbessert werden kann. Obgleich der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat, ist es der aktuellen Bundesregierung nicht gelungen, zukunftsweisende Impulse zu setzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mobilfunk-Förderung des Bundes über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) weiterzuführen, um bestehende Projekte abzuschließen. Darüber hinaus erwarten wir, dass die tatsächliche Nutzererfahrung in den Versorgungsmeldungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, technische Parameter und Versorgungsauflagen an das reale Nutzerverhalten anzupassen. So gewährleisten wir eine bessere Versorgung. Mobilfunknetzbetreiber und die Deutsche Bahn sollen zudem besser zusammenarbeiten, um die Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern.


Opfer von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren.

Mit diesem gemeinsamen Antrag, den wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen eingebracht haben, fordern wir eine Stärkung der Aufarbeitung durch ein Projekt zur bundesweiten Aktensicherung für Forschung und Bildung, eine nationale Fachtagung und eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstättenarbeit. Wir greifen damit die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im September 2022 auf. Dabei wurde festgestellt, dass es noch Lücken bei der Aufarbeitung bzw. Vermittlung dieser NS-Verbrechen gibt.


Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen

Mit diesem Antrag den wir in dieser Woche erstmals im Plenum beraten haben, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus fordern wir eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe.


Energiespeicher jetzt ausbauen.

Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.


Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen.

Mit diesem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, wollen wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erhöhen. Dazu stellen wir 19 Forderungen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen und für einen kurzfristigen Wachstumsimpuls auf. Der Standort Deutschland braucht eine attraktive Unternehmensteuer. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. So hat selbst die Bundesregierung mittlerweile erkannt, dass „ein modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem die Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen [stärkt und] die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [sichert]“ (Jahreswirtschaftsbericht 2024, S. 15/16). Sie bezeichnet die Steuerpolitik als „zentrale Stellschraube“ bei der Standortpolitik und ist der Auffassung, dass „niedrigere Unternehmensteuern […] für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen starken Anreiz [setzen] in Deutschland zu investieren und Innovationen voranzutreiben.“ Dieser Erkenntnis müssen jetzt auch Taten folgen.


Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken.

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.


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