Sehr geehrte Damen und Herren,

der letzte Woche zu Ende gehende Monat Mai war in der Historie meiner Partei ein sehr wichtiger. Wir haben uns nach zweijähriger Diskussion mit über 5.000 Meinungsbeiträgen und Änderungsanträgen, ein neues CDU-Grundsatzprogramm gegeben.

Ich bin froh, dass dadurch der klare politische Kurs -welchen ich seit Jahren in der Wirtschafts-, Finanz- und Migrationspolitik vertrete- nicht nur bestätigt wurde, sondern durch das Votum unseres Parteitages mit 1.001 Delegierten, jetzt die offizielle und schriftlich festgehaltene Agenda der CDU ist. Das neue Grundsatzprogramm, welches auf die aktuellen Fragen die richtigen Antworten gibt und kein Thema ausspart: Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft, Krieg und Frieden, können Sie hier einsehen: https://www.grundsatzprogramm-cdu.de/


Den politischen Islam bekämpfen

Den politischen Islam bekämpfen, Christian von Stetten

Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland. Wir sind zutiefst betroffen vom Tod des Polizisten Rouven L. und sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir hoffen überdies auf die schnelle Genesung der weiteren Opfer des hinterhältigen Messerangriffs.

Diese heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Die Straßenkriminalität wird mehr, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker nehmen zu. Die irreguläre Migration ist nicht gestoppt. Dies alles verunsichert die Bürger und trägt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft bei. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Zuerst: Die Bundesregierung muss die Bekämpfung des Islamismus und des politischen Islam wieder in den Vordergrund drücken. Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres, immer radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Kalifats-Demos sind nur eine Seite dieser Gefahr. Welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, haben wir in unserem Antrag „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“ dargelegt. Diesen 26 Forderungspunkte umfassenden Antrag haben in dieser Woche erneut ins Plenum – inklusiver einer namentlichen Abstimmung eingereicht. Er wurde aber von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt, so dass sich leider wieder nichts ändern wird.

Darüber hinaus braucht es eine echte Wende in der Asylpolitik. Auch wenn die Bundesregierung den Eindruck vermitteln will: Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Zu den zahlreichen notwendigen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden. Und schließlich: Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Politik müssen sich ohne Wenn und Aber hinter unsere Polizei stellen, die tagtäglich für unseren Schutz und unsere Sicherheit eintritt. Das strukturelle Misstrauen gegen unsere Polizei, das sich wie ein roter Faden durch die Politik der Ampel-Koalition zieht, muss ein Ende haben.





2. Das Maß ist voll, Herr Habeck!
Untersuchungsausschuss beantragt

Das Maß ist voll, Herr Habeck! Christian von Stetten

Gemeinsam mit 195 Kolleginnen und Kollegen des deutschen Bundestages habe ich heute die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“ beantragt.

Mit Beginn seiner Amtszeit beteuerte Bundesminister Habeck, einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien von Robert Habeck und Steffi Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert, bis Journalisten vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen haben.

In einem nunmehr öffentlich gewordenen Vermerk des Bundesumweltministeriums zeigte die Fachebene auf, unter welchen Voraussetzungen ein kurzzeitiger oder ein langzeitiger Weiterbetrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke möglich und mit der nuklearen Sicherheit verträglich wäre. Zugleich wies die Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums im März 2022 die wichtige Rolle der Kernkraft bei der Energiepreisentwicklung und der Versorgungssicherheit nach.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat.

Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Anscheinend gibt es ein grünes System, das Parteiideologie über die Interessen des Landes stellt. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es nun genau zu untersuchen.

Bisher haben Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke es versäumt, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen.

Zu viele Fragen sind bisher unbeantwortet geblieben, zum Beispiel:

  • wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind,
  • ob es von der politischen Führung in den betroffenen Ministerien bewusste Einflussnahmen gegeben hat,
  • ob im Prüfungsverfahren ein strukturierter Erörterungs- und Meinungsbildungsprozess mit den Ländern stattfand, der unabdingbar gewesen wäre,
  • ob die Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit eingebunden waren,
  • ob ein Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten sowie Institutionen der EU erfolgte,
  • ob der Öffentlichkeit das Ergebnis einer fachlichen Prüfung vorenthalten wurde bzw. sie bewusst falsch informiert wurde, und schlussendlich
  • ob durch die Art der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation die parlamentarische Kontrollfunktion des Parlaments erschwert oder gar unmöglich wurde.

Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfahren, wie diese schwerwiegende Entscheidung zustande kam, die dazu führte, dass am 15. April 2023 sichere, betriebssichere und vor allem CO2-freie Kernkraftwerke ohne Sinn und Verstand abgeschaltet wurden.





3. Antrag zur Elementar­schaden­versicherung

Antrag zur Elementarschadenversicherung, Christian von Stetten

Der Starkregen der letzten Tage in unseren Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe hat uns wieder gezeigt, was Unwetter anrichten können:
Über die Ufer getretene Flüsse, überspülte Brücken, Keller, unpassierbare Straßen, vollgelaufene Keller. Bundesweit konnten sich zwar tausende von Menschen selbst retten, haben aber sonst vieles verloren. Und nicht alle Grundstückseigentümer waren gegen Hochwasserschäden versichert.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir schon am 30.11.2023 einen entsprechenden Antrag zu Elementarschadensversicherung eingebracht. Trotz der aktuellen Ereignisse vom Wochenende haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP unseren Antrag im Deutschen Bundestag abgelehnt.

In unserem Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ haben wir die Bundesregierung aufgefordert, das Versicherungsrecht zu ändern, um die viel zu niedrige Quote der Absicherung von Elementarschäden deutlich zu erhöhen.

Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung standardmäßig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. In beiden Varianten kann der Kunde nach entsprechender Aufklärung den Zusatzschutz aber auch abwählen (Opt-out-Möglichkeit). Mit dieser Lösung schaffen wir Fairness unter den Versicherten und Geschädigten und sichern die Vertragsfreiheit, weil jeder Versicherungskunde eine Möglichkeit der Abwahl behält.

Weiterhin soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor eingeführt, und Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden. Geprüft werden soll zudem eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen.





4. Lauterbachs „Krankenhaus­versorgungs­verschlimm­besserungsgesetz“ gefährdet auch den Krankenhausstandort Schwäbisch Hall

Lauterbachs „Krankenhausversorgungsverschlimmbesserungsgesetz

Nach mehreren Ankündigungen und Verschiebungen durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bundesregierung am 15. Mai 2024 ihren Kabinettentwurf eines „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG“ beschlossen.

Doch es ist und bleibt ein „Krankenhaus­versorgungs­verschlimmbesserungsgesetz“.

Der Eigentümer des Diak-Klinikums in Schwäbisch Hall hat angekündigt, sein Verlustbringendes Krankenhaus in Schwäbisch Hall in andere Hände zu übergeben. Damit diese Übergabe und ein geregelter Weiterbetrieb stattfinden können, braucht ein neuer Betreiber verlässliche Rahmenbedingungen, welche die Bundesregierung festlegen muss.

Nahezu alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte bis hin zu den Ländern üben erheblich Kritik an den Planungen der Bundesregierung. Einige Länder, so der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits Verfassungsklage angedroht. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung denken laut über mögliche Klagen nach.

Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform, daran besteht kein Zweifel, aber so geht es nicht. Unsere wichtigsten Kritikpunkte an der jetzigen Reform sind:

1) Der geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro, von denen die eine Hälfte „der Bund“, die andere Hälfte die Länder stellen sollen, wird eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler nach sich ziehen. Diese Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Strukturreformen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Daseinsfürsorge ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin mehr und mehr belasteten Beitragszahler (allein mit dem Transformationsfonds erwarten die Kassen eine Beitragssteigerung von rd. 0,3 Prozent!) und ist absehbar verfassungswidrig.

2) Dass Minister Lauterbach und die Bundesregierung das KHVVG als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat, auf den Weg bringen wollen, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zusteht, macht deutlich, dass sich die Bundesregierung hier auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewegt.

3) Außerdem geht es nicht nur um die Krankenhausfinanzierung, sondern auch um die künftigen Strukturen der deutschen Krankenhauslandschaft. Da den Ländern im Gesetzentwurf kaum Möglichkeiten zugestanden werden, um regionale Besonderheiten geltend zu machen und begründbare Ausnahmen zu erwirken, wird insbesondere die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährden werden.

4) Hinzu kommt, dass die geplante Vorhaltevergütung (60 Prozent Vorhalteanteil, 40 Prozent fallzahlbezogen) zu neuen Fehlanreizen führen kann. Die heute schon im Krankenhausfinanzierungssystem befindlichen mehr als 70 Milliarden Euro werden nicht aufgestockt, sondern lediglich anders verteilt. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang, wie Lauterbach und die Bundesregierung das „Hamsterrad“ der Fallpauschal-Finanzierung stoppen und zu der viel zitieren „Entökonomisierung“ wirklich gelangen wollen, wenn sich laut KHVVG doch die Höhe, der nach Inkrafttreten des Gesetzes jeweils zu erteilenden Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen des Vorjahres orientieren soll. Hier wird jeder schlaue Krankenhaus-Ökonom hausintern dazu aufrufen, das Hamsterrad noch einmal ordentlich ins Rotieren zu bringen, um in den nächsten Jahren einen möglichst hohen Anteil an den Vorhaltepauschalen abgreifen zu können. Das ist keine schnelle Entökonomisierung.

Trotz der von uns als Union vielfach vorgebrachten Forderungen nach schnell wirkenden, vor allem finanziellen Stützmaßnahmen für unsere vor einer Insolvenzwelle stehenden Krankenhäuser tut die Ampel nichts, um die bereits begonnene kalte Strukturbereinigung in unserer Krankenhauslandschaft wenigstens so lange zu verhindern, bis die Krankenhausreform greift. Deshalb werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den anstehenden Gesetzgebungsprozess in enger Absprache mit den Ländern und den anderen relevanten Akteuren weiterhin konstruktiv begleiten und Änderungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Krankenhausversorgung einbringen.





5. Am Sonntag, 9. Juni 2024 heißt es: Wählen gehen!

Am Sonntag, 9. Juni 2024 heißt es: Wählen gehen!, Christian von Stetten

Natürlich möchte ich Sie bitten, die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU zu wählen.

Aber ich danke auch allen anderen Personen, die sich bereit erklärt haben, für den Kreistag, den Gemeinderat oder den Ortschaftsrat zu kandidieren. Sie erfüllen die Demokratie mit Leben und engagieren sich für unsere Heimat. Ich habe in den letzten Wochen alle CDU-Kreistagskandidatinnen und -kandidaten in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe kennengelernt und bin begeistert von deren Qualifikation und Einsatzbereitschaft. Alle hätten ein Mitwirken in den neu zu wählenden Kreistagen verdient. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CDU-Kreisverbandes Schwäbisch Hall und des CDU-Kreisverbandes Hohenlohe.

In vielen Gemeinden gibt es auch eine CDU-Gemeinderatsliste. Diesen Kandidatinnen und Kandidaten danke ich besonders, dass sie mit ihren guten Namen für die CDU kandidieren. Nicht alle sind Mitglied der CDU, aber sie alle stehen für unser christliches Menschenbild, unsere Werte, unsere Leitkultur und vertreten bei den Themen Migration, Klimawandel, Finanzen, Wirtschaft unsere klaren Positionen.

Ich selbst kandidiere in meiner Heimatstadt Künzelsau auch wieder für den Hohenloher Kreistag und den Gemeinderat. Nur durch die tägliche Auseinandersetzung mit der Kreis- und Gemeindepolitik ermöglicht mir auch klare Beschlüsse im deutschen Bundestag, welche die Kommunen nicht belasten dürfen und die Umsetzung vor Ort ermöglichen.

Bei der Europawahl tritt die CDU Baden-Württemberg mit unserer CDU-Spitzenkandidatin Prof. Dr. Andrea Wechsler an. In mehreren Veranstaltungen hat sie sich in unseren beiden Landkreisen vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.

Frau. Dr. Andrea Wechsler hat meine volle Unterstützung und es gibt mindestens 5 gute Gründe die CDU bei der Europawahl zu wählen:

  • Bürokratie abbauen: Wir setzen uns für die Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Auflagen ein, um die Wirtschaft zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • Verbrenner-Verbot abschaffen: Wir kämpfen gegen überhastete Verbote und setzen auf eine innovative und technologieoffene Mobilitätspolitik.
  • Frieden und Freiheit in Europa: Wir engagieren uns für ein geeintes und friedliches Europa, das auf Werten der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert.
  • Wohlstand erhalten: Durch eine starke Wirtschaftspolitik und Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche sichern wir den Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa.
  • Sicherheit, die wir stärken: Wir setzen uns konsequent für die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit ein, um die Bürgerinnen und Bürger Europas zu schützen.




6. CDU/CSU- Anträge, die wir diese Woche eingebracht haben:

CDU/CSU- Anträge, die wir diese Woche eingebracht haben:, Christian von Stetten

Schutzstatus des Wolfes verringern

Als erstes haben diese Woche unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume eingebracht und in der 1. Lesung debattiert. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.

Berufsausbildung verbessern

Mit unserem Antrag „Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern“ den wir in dieser Woche erstmals beraten haben, wollen wir erreichen, dass die berufliche Bildung auch weiter ein Aushängeschild für Deutschland bleibt. Die Berufsausbildung ist essenziell für den Fachkräftenachwuchs, die Stärkung unserer Wirtschaft und die Integration junger Menschen. Damit dies so bleibt, streben wir eine nationale Qualitätsoffensive und eine strukturierte Berufsorientierung ab Grundschulalter an. Zudem soll die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems durch regelmäßige Modernisierung und den Aufbau von Azubi-Campus gesteigert werden. Wir fordern auch die rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens zur Stärkung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse sowie mehr Durchlässigkeit im Aus- und Weiterbildungssystem. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zentral, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Am 14. März 2024 haben wir unseren Antrag „Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ mit der 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Darin setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern. Am Donnerstag wurde abschließend im Deutschen Bundestag debattiert und abgelehnt.

Kein Cannabis am Steuer

Am 23. Februar 2024 wurde das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) und damit die Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen und gestattet nun für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum 3,5 ng/ml.

Mit unserem Antrag „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ , sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml. Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben. In dieser Woche haben wir unseren Antrag abschließend im Plenum beraten, der jedoch von den Fraktionen SPD, FDP, den GRÜNEN, der Gruppe der LINKEN und der Gruppe BSW abgelehnt wurde.

Außenpolitik

In dieser Woche haben wir auch zwei Anträge mit außenpolitischem Schwerpunkt erstmalig beraten. Mit unserem Antrag „Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden“ stellen wir fest: Deutschland engagiert sich am Horn von Afrika teils lange – aber ohne ein Konzept zu haben. Wir fordern eine verstärkte deutsche Präsenz in dieser strategisch wichtigen Region. Wir streben außerdem an, die Beteiligung Deutschlands an der EU-Mission EU NAVFOR ASPIDES intensivieren, um die Stabilität im Roten Meer zu gewährleisten. Wir betonen die Notwendigkeit, die sicherheitspolitischen Beziehungen zu den Staaten am Horn von Afrika zu stärken und die Präsenz vor Ort durch zusätzliches diplomatisches und militärisches Fachpersonal zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Dialog mit einflussreichen Golfstaaten auszubauen und sich gegen den Aufbau permanenter Marinebasen durch Russland und Iran zu stellen. Zudem fordern wir eine aktive Beteiligung an Global Gateway-Projekten und eine Überprüfung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um geostrategische Interessen besser zu vertreten.

Mit unserem Antrag „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Ein Gesetzentwurf, den wir diese Woche ins Plenum eingebracht haben, beschäftigt sich ebenfalls mit Außenpolitik und soll die Handelsmöglichkeiten verbessern. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz)“ wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Familien finanziell entlasten

Ebenfalls in erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Antrag „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ beraten. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

Zwangsheiraten stoppen

Abschließend haben wir uns diese Woche im Plenum mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ und stimmen in 2./3. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ab. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition sind dem nun auf die allerletzte Minute nachgekommen: Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.