Unternehmen können Sozialversicherungsbeiträge später zahlen

Kurzfristig ist es gelungen, dass sich alle von der „Corona-Krise“ betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 stunden lassen können. Einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lesen Sie hier.
Kurzfristig ist es gelungen, dass sich alle von der „Corona-Krise“ betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 stunden lassen können. Einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lesen Sie hier.
Einen Musterantrag für Ihre Krankenkasse finden Sie hier.
Eine Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasssen zu den Beitragsstundungen finden Sie hier.
Bitte denken Sie daran, sich schnellstmöglich formlos unter Bezug auf Notlage durch Corona und Paragraf § 76 SGB IV direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse zu wenden, die Ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt und diese für den Monat März stunden zu lassen!