Mittwoch, 16. Juni 2010

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

Büro Berlin:
Christian von Stetten, MdB
Platz der Republik 1, PLH 6.641, 11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 - 753 46, Fax: 030 - 227 - 769 00
www.christian-stetten.de


Homepage
www.christian-stetten.de


aktueller Terminkalender Christian von Stetten


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Deutschland wird in diesem Jahr voraussichtlich eine Größenordnung von fast 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen. Schon jetzt sind 12 Prozent des Bundeshaushalts nur für Zinszahlungen gebunden und stehen damit nicht für andere, zukunftsgerichtete Zwecke zur Verfügung. Dieser Anteil wird noch weiter wachsen, allein durch die steigende Schuldenlast und irgendwann wieder steigende Zinsen. Die Kreditfinanzierungsquote der Bundesausgaben liegt in diesem Jahr auf dem Rekordwert von 25 Prozent, (2008: 4,1 %, 2009: 11,7 %), d. h. jeder vierte Euro, den wir in diesem Jahr ausgeben, ist kreditfinanziert! Das hält auf Dauer kein Haushalt aus! Die hohe Verschuldung ist der Tatsache geschuldet, dass in den vergangenen Jahrzehnten - immer mehr ausgegeben als eingenommen wurde – gerade auch in guten Zeiten. Damit nehmen wir uns schon jetzt viel finanzpolitischen Handlungsspielraum, und erst recht nehmen wir unseren Kindern und Enkeln den Gestaltungsspielraum für ihre eigene Zukunft.

Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme werden sich in Zukunft allein aufgrund der demographischen Entwicklung weiter verschärfen. Ein immer kleinerer Teil unserer Gesellschaft wird dann für die Bedienung der aufgehäuften Schulden aufkommen müssen. Deshalb müssen wir in Berlin schon jetzt mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung den Grundstein für tragfähige öffentliche Finanzen und stabile soziale Sicherungssysteme legen.
Wir müssen auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der deutschen Finanzpolitik sicherstellen. Die jüngsten Entwicklungen in Griechenland und anderen Euro-Ländern sind auch eine deutliche Warnung an uns, dass die öffentliche Verschuldung nicht ins Uferlose ausgedehnt werden darf. Diese Warnungen seitens der Politik zu ignorieren, wäre zumindest grob fahrlässig. Auch Deutschland ist nicht per se vor steigenden Refinanzierungskosten für seine öffentliche Verschuldung gefeit – auch wenn dies aktuell nicht absehbar ist und wir gegenwärtig als besonders "sicherer Hafen" gelten. Aber das liegt eben auch daran, dass die Märkte Vertrauen haben in unsere Finanzpolitik, in unsere Konsolidierungsbemühungen. Das anhaltende Vertrauen der Märkte haben wir aber auch maßgeblich der Tatsache zu verdanken, dass wir bereits 2009 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Die Schuldenbremse stellt unsere "Exit-Strategie" aus den budgetären Folgen der Krise dar. Um sie einzuhalten, muss der Bund seine strukturelle Neuverschuldung von derzeit etwa 53 Mrd. Euro bis 2016 auf rund 10 Mrd. Euro zurückfahren, was der dann erlaubten strukturellen Neuverschuldung von nur noch 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht – das sind Abbauschritte von über 7 Mrd. Euro pro Jahr.

Als Mitglied im Finanzausschuss bin ich allerdings nicht nur auf das Vertrauen der Finanzmärkte angewiesen, sondern nicht minder auch auf das Vertrauen unserer Bevölkerung. Denn nur wenn die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in unsere Finanzpolitik haben und von der Beherrschbarkeit der öffentlichen Verschuldungssituation überzeugt sind, werden sie konsumieren und damit ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung leisten. Gerade in Deutschland ist aufgrund der historischen Erfahrungen das Bedürfnis nach stabilen, nachhaltigen Staatsfinanzen groß – vielleicht größer als in einigen anderen Ländern, die uns gerade vorrechnen, dass wir nicht zuviel sparen sollten. Damit ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit der Politik, eine übermäßige Verschuldung dauerhaft zurückzuführen, die Achilles-Verse für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Um glaubwürdig zu bleiben, muss Deutschland in Europa mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sind der Stabilitätsanker der Währungsunion.

Wir stehen also vor großen Konsolidierungserfordernissen. Dabei kann es nicht darum gehen, um jeden Preis zu sparen. Vielmehr geht es um nachhaltiges, kluges Sparen. Das bedeutet, nicht einfach mit der berühmten „Rasenmähermethode“ alles gleichmäßig zu stutzen, sondern im Detail zu schauen, wo Einsparungen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die gerechte Verteilung der Lasten in der Gesellschaft zu gefährden. Wir haben eine klare Vorstellung von der Zukunft unseres Landes haben und stellen dafür die entsprechenden Weichen.

Jetzt nachhaltig Sparen – um Wachstum zu sichern

Zentrales Ziel der Bundesregierung ist es, das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland nachhaltig zu stärken. Wir brauchen nachhaltiges Wachstum, denn Wachstum unterstützt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch mehr Beschäftigung, geringere Sozialausgaben und durch steigende Steuereinnahmen. Die beschlossenen Maßnahmen erfüllen diese Vorgabe, denn sie sichern die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum:
• Wir konsolidieren nachhaltig, denn wir konsolidieren schwerpunktmäßig auf der Ausgabenseite. Damit unterscheidet sich das von der Bundesregierung geschnürte Sparpaket fundamental von früheren Konsolidierungsbemühungen. Sparen auf der Ausgabenseite birgt deutlich bessere Wachstumsaussichten als Konsolidieren über die Einnahmenseite, z.B. über Steuererhöhungen – das bestätigen führende Ökonomen.

• Gleichzeitig richten wir den Bundeshaushalt stärker an der Zukunft aus, indem wir die Investitionen in die Zukunft unseres Landes - trotz Konsolidierungsdruck - erhalten bzw. noch ausbauen. Das gilt insbesondere für Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung als zentrale Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, die wir in den nächsten Jahren deutlich ausbauen werden. Und das gilt auch für die Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes.

• Der Abbau von Subventionen, wie wir ihn konkret im Bereich der Energiebesteuerung umsetzen, stärkt zudem die Allokationsfunktion des Marktes, denn hierdurch werden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. Das verbessert die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum.

Wir wollen, dass Arbeitsplätze entstehen und die Wirtschaft wächst. Weil die Einkommensteuer in Deutschland auch die Unternehmensteuer vieler kleiner und mittlerer Personengesellschaften ist, würde eine höhere Einkommensteuer Arbeitsplätze vernichten und Wachstum behindern. Das wäre unsoziale Politik.
Dank der erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt liegt der Sozialetat für das Jahr 2011 ohnehin schon zehn Milliarden Euro unter Plan. Doch das allein reicht nicht aus – ein Defizit lässt sich nur durch strukturelle Einsparungen dauerhaft zurückführen. Sozialleistungen machen über die Hälfte der Bundesausgaben aus. Deshalb kann eine nachhaltige Konsolidierung ohne strukturelle Veränderungen in diesem Bereich nicht gelingen. Die Sozialausgaben betragen im Bundeshaushalt 2010 mehr als 170 Mrd. Euro (BMAS 143 Mrd. Euro) und die geplanten Einsparungen von 5 Mrd. Euro (BMAS 4,3 Mrd. Euro) machen gerade einmal 3 Prozent aus.

Uns war wichtig, dass Rentnerinnen, Rentner und Menschen mit Behinderung, die an ihrer Situation nichts mehr ändern können, geschützt bleiben. Bei den Arbeitslosen aber können wir die Bedingungen dafür verbessern, dass sie ihr Leben in die eigene Hand nehmen und künftig nicht mehr auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Dabei haben wir uns auf Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsanreize von Erwerbslosen und zum Abbau von Ineffizienzen konzentriert. Und wir wollen die Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität wiederherstellen. Mit anderen Worten: Unser Ziel ist es, alle Menschen, die dazu in der Lage sind, in reguläre Arbeit zu bringen. Das ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern angesichts unserer demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt unerlässlich für nachhaltiges Wirtschaftswachstum.
Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden wir Instrumente und Strategien überprüfen und effektiver ausrichten, und wir werden auf den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II-Empfänger verzichten. Der Bund zahlt jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro, damit ein Langzeitarbeitsloser später für ein Jahr ohne Job ganze zwei Euro mehr Rente im Monat bekommt. Wenn jemand 40 Jahre lang arbeitslos wäre, nähme die Rente um 80 Euro zu. Die bittere Wahrheit ist: Aus Arbeitslosigkeit lässt sich keine Rente erwirtschaften. Die einzige Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden, sind möglichst viele Beitragsjahre in Arbeit. Wer das aus vielerlei Gründen nicht schafft, bekommt in Deutschland eine Grundsicherung.
Die Maßnahmen im Sozialbereich erhöhen die Arbeitsanreize und machen unsere Sozialsysteme effizienter. Gute Arbeitsmarktpolitik hängt zuerst von der Qualität, nicht von den absoluten Summen ab. Wir müssen und werden genau schauen, welche Wirkungen die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erzielen. Deshalb werden wir zum Beispiel im Bereich des SGB II und SGB III Instrumente und Strategien überprüfen und damit auch eine zielgenauere Förderung von ALG II-Empfängern erreichen. Es geht auch darum, den einzelnen Vermittlern in den Jobcentern mehr Flexibilität beim Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einzuräumen und keine starren Vorgaben zu machen. Wichtig ist die Konzentration auf die wirkungsvollsten Instrumente.

Ziel aller Arbeitsmarktmaßnahmen muss es sein, heute und in Zukunft möglichst viele Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen – deshalb orientieren sich auch die beschlossenen Maßnahmen an der Verbesserung der Arbeitsanreize. Es geht dabei um nicht weniger als die Basis für unseren künftigen Wohlstand und die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme. Denn angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung wird Deutschland, werden Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland darauf angewiesen sein, ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und zu halten.

Beim Elterngeld werden wir die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent moderat absenken Das ist uns nicht leicht gefallen, weil wir hier in einen Bereich unserer Zukunftssicherung eingreifen. Aber auch hier war die Frage: Was können wir uns leisten? Und der gefundene Kompromiss, die Lohnersatzrate auf 65 Prozent abzusenken, sichert die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes, sichert zugleich vor allem die Unterstützung der Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen und ist für diejenigen mit höheren Einkommen nur mäßig spürbar. Darüber hinaus wird es zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG II) geben. Das ist gerecht, weil dieser Empfängerkreis schon durch das ALG II selbst und dessen Zusatzleistungen abgesichert ist. Hierdurch schaffen wir mehr Gerechtigkeit im Verhältnis zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich. Durch diese und weitere Maßnahmen werden wir bis 2014 jährlich bis zu 10,9 Mrd. Euro sparen.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Sparklausur die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt – und investieren zusätzliche Mittel in die Bildung von bedürftigen Kindern. Es stimmt, die Bundesregierung nimmt auf der einen Seite etwas weg – aber setzt an anderer Stelle Geld so ein, dass die Wege herausführen aus dem Arbeitslosengeld II - für die Kinder ebenso wie für die Eltern.

Jetzt gerecht sparen – Nachhaltigkeit durch faire Verteilung der Lasten

Nachhaltiges Sparen bedeutet aber nicht nur, das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu sichern. Nachhaltig kann unsere Finanzpolitik nur dann sein, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung als fair empfunden wird. Dazu ist eine faire Verteilung der Lasten aus den Sparmaßnahmen auf die verschiedenen Teile unserer Gesellschaft erforderlich. Das gelingt mit unserem Sparpaket, weil die Maßnahmen eine ausgewogene Belastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern bedeuten.

Die Wirtschaft leistet durch Subventionsabbau und zusätzliche Abgaben einen Beitrag von jährlich bis zu 7,5 Mrd. Euro. Hinter dieser Zahl verbergen sich unter anderem ökologisch sinnvolle Maßnahmen wie die Rückführung von Energiesteuervergünstigungen und eine ökologische Luftverkehrsabgabe sowie die Beteiligung von Unternehmen der Kernenergiewirtschaft und des Bankensektors (zur Beteiligung an den Krisenkosten).
Auch die öffentliche Verwaltung leistet ihren Beitrag zur Konsolidierung: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und Ausgaben in disponiblen Bereichen werden mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert. Daneben baut der Bund bis zum Jahr 2014 dauerhaft mehr als 10.000 Stellen ab. Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Hand der jeweiligen Ministerien. Auch durch den Verzicht auf das geplante vollständige Wiederaufleben ihres Weihnachtsgeldes leisten die Beamten des Bundes ihren Beitrag. Hinzu kommen Einsparungen bei der Bundeswehr in Höhe von bis zu 3 Mrd. Euro jährlich, die durch eine strukturelle Reform und eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte erreicht werden sollen.

Insgesamt gelingt es uns durch das vereinbarte Sparpaket, den Bund um 11,2 Mrd. Euro in 2011, 19,1 Mrd. in 2012, 23,7 Mrd. in 2013 und 27,6 Mrd. in 2014 zu entlasten. Damit stellen wir die Weichen für eine langfristig tragfähige Finanzpolitik sowie eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes und wir halten die Vorgaben der Schuldenbremse ein. Zukünftiges Wachstum wird die Erfüllung dieser Aufgabe erleichtern, aber es kann uns nicht davon freistellen, solide und nachhaltig zu wirtschaften.

Trotz aller Sparmaßnahmen dürfen wir ein wichtiges Ziel nicht vernachlässigen.
Wir wollen die Bundesrepublik zur Bildungsrepublik machen. Am vergangenen Donnerstag haben deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder ein gemeinsames Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen beschlossen. Mit diesem Programm wird der erfolgreiche Hochschulpakt um eine dritte Säule für mehr Qualität in der Lehre ergänzt und die Betreuung der Studierenden verbessert. Zur Verbesserung des Niveaus der akademischen Ausbildung wird die Bundesregierung bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro bereitstellen.
An dem Ziel, das wir gemeinsam mit den Bundesländern vor zwei Jahren auf dem Bildungsgipfel in Dresden vereinbart haben, halten wir fest: Bis zum Jahr 2015 wollen wir zehn Prozent unseres Bruttoinlandprodukts in Bildung und Forschung investieren. Obgleich der Bund an den normalen Bildungsausgaben nur einen Anteil von zehn Prozent trägt, haben wir den Ländern angeboten, 40 Prozent der zusätzlich erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 13 Milliarden dauerhaft zu finanzieren. Zur Ausgestaltung des in Dresden vereinbarten Ziels hat Bundesministerin Annette Schavan in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Vorschlägen unterbreitet: Mit der Erhöhung des BAföGs und einem Stipendiengesetz wollen wir dafür sorgen, dass niemand aus finanziellen Gründen am Studium gehindert und gute Leistung im Studium belohnt wird. Mit Bildungsketten und Bildungslotsen wollen wir uns darum kümmern, dass benachteiligte Kinder eine frühe und intensive Förderung erfahren und eine bessere Perspektive für ihre Zukunft erhalten. Wir erwarten nun von den Bundesländern, dass auch sie zu ihrem Wort stehen.

An diesem Donnerstag werden wir im Rahmen einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages zum Jahrestag des Volkaufstandes in der DDR an den Unrechtscharakter der SED-Diktatur, den Mut und die Freiheitssehnsucht der ostdeutschen Bevölkerung erinnern.
Der 17. Juni 1953 dokumentiert in besonderer Weise den Unrechtscharakter der SED-Diktatur, den die Linkspartei bis heute nicht anerkennt. Stattdessen wird die DDR von der Nachfolge-Partei der SED immer noch zu einem Sozialstaat verklärt, der – so heißt es im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms – nicht nur „die Beseitigung von Arbeitslosigkeit und die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Frauen“, sondern auch „die weitgehende Überwindung von Armut, ein umfassendes soziales Sicherungssystem, ein hohes Maß an sozialer Chancengleichheit im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie in der Kultur“ sichergestellt haben soll. Angesichts des 17. Juni 1953 und der unzähligen Opfer der SED-Gewaltherrschaft ist diese Darstellung blanker Zynismus. Der Jahrestag des Volksaufstandes sollte allen Parteien in Erinnerung rufen, dass eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei nach wie vor keine Option sein kann.

Finanzmarktregulierung in Europa rasch voranbringen

Der Europäische Rat, der an diesem Donnerstag in Brüssel zusammenkommt, wird einen Standpunkt der Union für den G20-Gipfel in Toronto festlegen. Die Staats- und Regierungschefs der EU sind aufgefordert, eine ehrgeizige Position zur Finanzmarktregulierung zu beschließen, die von der EU in Toronto vertreten werden soll.
Im Vorfeld des Europäischen Rates haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy den Präsidenten der Europäischen Kommission eindringlich gebeten, die Bemühungen der Kommission um die Einführung strengerer Kontrollen der Märkte für Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen und für Leerverkäufe zu beschleunigen. Dieser Vorstoß hat unsere volle Unterstützung. Leerverkaufspositionen bei Aktien und Anleihen, vor allem im Fall von Staatsanleihen, müssen rasch transparenter gemacht werden. Insbesondere sollten sich Initiativen der Kommission auch auf die Möglichkeit eines EU-weiten Verbots ungedeckter Leerverkäufe aller oder bestimmter Aktien und Staatsanleihen sowie aller oder bestimmter ungedeckter Kreditausfallsversicherungen erstrecken. Deutschland ist hier mit gutem Beispiel schon in den letzten Wochen vorangegangen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nation Interim Force in Lebanon (UNIFIL)
In dieser Woche wollen wir im Bundestag die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nation Interim Force in Lebanon (UNIFIL) beschließen. Das Bundestagsmandat soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden, wobei die personelle Obergrenze von 800 auf 300 Soldaten und Soldatinnen abgesenkt wird. Die deutsche Marine hilft als Teil des seit 2006 laufenden VN-Einsatzes, den Waffenschmuggel an die radikal-islamische Hisbollah zu verhindern. Künftig wird der Schwerpunkt der deutschen Beteiligung bei der Ausbildung und dem Fähigkeitenaufbau der libanesischen maritimen Streitkräfte liegen. Sowohl die libanesische als auch die israelische Regierung haben ausdrücklich um die Aufrechterhaltung des deutschen Engagements gebeten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS)

Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) steht zur Beschlussfassung an. Das Bundestagsmandat soll bis zum 15. August 2011 verlängert werden. Die VN-Mission ist als stabilisierendes Element zur Wahrung der Sicherheit der Zivilbevölkerung im Sudan unverzichtbar. Die deutschen Kräfte leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages beträgt weiterhin 75 Soldatinnen und Soldaten, die im Schwerpunkt zur Wahrnehmung von Militärbeobachteraufgaben und in von UNMIS gebildeten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt sind.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID)

Ebenfalls wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) beschließen. Das Bundestagsmandat wird bis zum 15. August 2011 verlängert. Diese VN-Mission dient als stabilisierendes Element der Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages wird von 250 Soldatinnen und Soldaten auf 50 reduziert, weil der strategische Lufttransport nicht abgefragt wurde.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Neuorganisation und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen werden. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende dient der Anpassung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Danach arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene.

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Entscheidung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das Wehrpflichtgesetz und mittelbar auf das Zivildienstgesetz aus. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten werden. Es werden weitere Folgeänderungen festgelegt, wie z.B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.

Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen verabschieden, welches als Reaktion auf die Finanzmarktkrise internationale Prinzipien an angemessene und transparente Vergütungssysteme umsetzt. Es handelt sich um die vom Financial Stability Board im Jahre 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien für Standards für solide Vergütungspraktiken, die verhindern sollen, dass zukünftig Vergütungsstrukturen insbesondere im Bankbereich zur Übernahme von Risiken beitragen. Dazu werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert. Gestärkt werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes dient der Anpassung einiger Fachregelungen an die aktuellen Anforderungen, z.B. werden sogenannte "Agroforstsysteme" (Anbau von schnell wachsenden Holzarten zur Energieproduktion) wie schon Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff ausgenommen. Außerdem sollen Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten entlastet werden, die sich aus der zunehmenden Nutzung des Waldes durch ein verändertes Freizeitverhalten ergeben.

Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse

In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse zur Verabschiedung an, mit dem das Erfordernis der Nachhaltigkeitszertifizierung auf den 1. Januar 2011 verschoben wird, um kurzfristige Marktengpässe auf dem Markt für flüssige Biomasse zu verhindern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die zu seiner Ausführung erlassene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung schreiben vor, dass flüssige Biomasse (z.B. Rapsöl, Palmöl, Sojaöl) ab 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch dann nach dem EEG vergütet werden kann, wenn sie nachhaltig hergestellt worden ist. Die Nachhaltigkeit muss im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der hierfür vorausgesetzte Aufbau privatwirtschaftlich organisierter Zertifizierungsstrukturen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei Erlass der Verordnung erwartet.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Sechsten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes wird Fehlentwicklungen in bestimmten Weinanbaugebieten in Bezug auf die Anwendbarkeit der geltenden Hektarertragsregelung entgegen gewirkt. Ursache für die Fehlentwicklungen sind neue Verfahren vor allem beim Auspressen der Trauben. Die neue Regelung soll bereits zur Ernte 2010 Anwendung finden.

Drittes Gesetzes zur Änderung des SGB IV

Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung anstehenden Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze stehen Fusionen von Berufsgenossenschaften, die im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) aus dem Jahr 2008 erfolgen müssen. Das UVMG sah bis zum 31.12.2009 die Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun vor. Da die Trägerzahl sich auf freiwilliger Basis bisher nur auf dreizehn verringert hat, soll der Gesetzgeber nun weitere Fusionen von Berufsgenossenschaften per Gesetz anordnen. Die Fusionen sollen bis zum 1. Januar 2011 erfolgen.

Verabschiedung des anstehenden Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Wegen der derzeit anstehenden Haushaltseinsparungen wird die ursprünglich für 2011 wieder vorgesehene Zahlung des Weihnachtsgeldes erneut für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt. Die Bundeskanzlerin, Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre werden auf Wunsch der Bundesregierung von der Erhöhung der Bezüge ausgenommen.

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verabschieden, mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bildungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.

Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

Das in zweiter und dritte Lesung anstehende Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften sieht die Verlängerung der befristeten Übergangsregelung zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2011 vor. Zudem erfolgen einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und Klarstellungen. Zudem werden berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.

Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden Unklarheiten bei der SED-Opferentschädigung beseitigt und punktuelle Verbesserungen vorgenommen. So wird etwa durch Änderungen bei der Feststellung der Bedürftigkeit die Benachteiligung von Anspruchsberechtigten mit Kindern für die Opferrente für politisch Verfolgte in der SBZ/DDR beseitigt.

Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz

In erster Lesung beraten wir das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz, das verschiedene Regelungen enthält, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.

Im Zusammenhang mit der zur Beratung anstehenden Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan urbane Mobilität ist auf die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu achten, da der vorgelegte Aktionsplan trotz anderslautender Erklärungen der Kommission auf neue legislative Maßnahmen angelegt ist.


Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB