Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Sondersitzung der Bundestagsfraktion haben wir am Montag über die Ergebnisse der Haushaltsklausur des Bundeskabinetts beraten. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2014 durch den Abbau von Subventionen, der Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und der neuen Akzentuierung von Sozialgesetzen rund 81,6 Mrd. Euro weniger Schulden aufgenommen werden. Das Sparpaket ist damit das größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Konsolidierung des Bundeshaushaltes ist zwingend notwendig, um die Rahmenbedingungen für das Entstehen neuer Arbeitsplätze zu verbessern, den Wohlstand unseres Landes auf Dauer zu sichern und unseren Kindern und Enkelkindern keine untragbare Schuldenlast aufzubürden. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir diesen Weg beschritten: 2009 haben wir im Grundgesetz eine Schuldenbremse verankert die uns jetzt auch grundgesetzlich zu Einsparungen zwingt.
Eine nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushaltes macht Einsparungen auch in den Bereichen Arbeit und Soziales erforderlich. Nur auf diese Weise wird es uns möglich sein, die Grundlagen eines solidarischen Gemeinwesens für nachfolgende Generationen zu bewahren und auch zukünftig noch denen zu helfen, die dazu aus eigener Kraft nicht im Stande sind. Eine Zusammenfassung des Bundesfinanzministeriums können Sie >>hier einsehen. Eine ausführliche Bewertung der Vorschläge werde ich Ihnen in den nächsten Tagen zusenden.
Maßnahmen gegen Spekulanten
Der sichtbaren Erschütterung des Vertrauens in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte tritt die christlich liberale Koalition mit einem Gesetzentwurf entgegen, der in der vergangenen Woche im Kabinett verabschiedet wurde und der potenziell krisenverstärkende Finanzmarkttransaktionen verbietet sowie mehr Transparenz bei diesen Geschäften schafft. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Erkenntnis, dass Leerverkäufe in erheblichem Maße zu einer Destabilisierung der Kursentwicklung von Wertpapieren führen können. Deshalb werden ungedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien und Staatsschuldtiteln der Eurozone sowie Kreditderivate auf Staatsschuldtitel der Eurozone ohne Absicherungszwecke verboten. Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf eine gesetzliche Ermächtigung für ein Verbot entsprechender Derivate.
Darüber hinaus wird für Netto-Leerverkaufspositionen ein zweistufiges Transparenzsystem eingerichtet, das den Vorschlägen für ein entsprechendes gesamteuropäisches System folgt. Das Modell sieht zum einen eine Pflicht zur Unterrichtung der BaFin und zum anderen die Pflicht zur Veröffentlichung größerer Leerverkaufspositionen vor.
Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
In erster Lesung beraten wir in dieser Woche das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, welches ungedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien, ungedeckte Leerverkäufe von Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivate (CDS) auf Staatsschuldtiteln der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen, verbietet. Zudem werden Ermächtigungsgrundlagen geschaffen, durch die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitere Geschäfte verbieten können.
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010
In erster Lesung steht das Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 zur Beratung an, mit welchem die Entscheidung im Koalitionsvertrag umgesetzt wird, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Die Verkürzung des Grundwehrdienstes geht mit einer entsprechenden Verkürzung des Zivildienstes einher. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab 1. Juli 2010 antreten werden. Mit der Verkürzung mussten weitere Folgeänderungen festgelegt werden, wie z.B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehr- und Zivildienstes. Der Zivildienst kann zukünftig freiwillig verlängert werden.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo
Wir wollen in dieser Woche die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beschließen. Es handelt sich um ein unbefristetes Mandat. Auf Wunsch der Fraktionen der CDU/CSU und FDP erfolgt eine konstitutive Befassung des Deutschen Bundestages. Die internationale Truppenpräsenz KFOR wird zur Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes so lange für erforderlich gehalten, bis die Sicherheitsorgane des Kosovos, unterstützt durch die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX, die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo gleichermaßen gewährleisten können. Im Norden Kosovos, insbesondere in der zweigeteilten Stadt Mitrovica, ist das Eskalationspotential weiterhin hoch. Da sich die Lage aber insgesamt weiter stabilisiert hat, wird die Personalobergrenze des deutschen Einsatzkontingents von bislang 3.500 auf 2.500 Soldaten gesenkt.
Europa 2020 – Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union braucht realistische und verbindliche Ziele
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union wollen auf dem Europäischen Rat am 17./18. Juni 2010 in Brüssel als Nachfolgekonzept der Lissabon-Strategie die neue Strategie "Europa 2020" beschließen. Dies soll die Volkswirtschaften der Europäischen Union zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum für bessere Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt befähigen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Europa 2020 – Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union braucht realistische und verbindliche Ziele befürwortet die neue Strategie, unterstützt aber zugleich die kritische Haltung der Bundesregierung zu einzelnen Zielen und Indikatoren. Wichtig ist jetzt, aus den Schwächen der Lissabon-Strategie zu lernen und das neue Konzept erfolgreicher zu machen. Der Koalitionsantrag ist zugleich Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 GG i. V. m. § 9 EUZBBG.
Bundesbericht für Forschung und Innovation 2010
Mit dem Bundesbericht für Forschung und Innovation 2010 unterrichtet uns die Bundesregierung über die verschiedenen Elemente des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Der Bericht zieht zugleich eine Bilanz der Reformen und stellt eine Antwort auf das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2010 der Expertenkommission Forschung und Innovation dar, das in dieser Woche ebenfalls vorgestellt wird.
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse zur Verabschiedung an, mit dem das Erfordernis der Nachhaltigkeitszertifizierung auf den 1. Januar 2011 verschoben wird, um kurzfristige Marktengpässe auf dem Markt für flüssige Biomasse zu verhindern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die zu seiner Ausführung erlassene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung schreiben vor, dass flüssige Biomasse (z.B. Rapsöl, Palmöl, Sojaöl) ab 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch dann nach dem EEG vergütet werden kann, wenn sie nachhaltig hergestellt worden ist. Die Nachhaltigkeit muss im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der hierfür vorausgesetzte Aufbau privatwirtschaftlich organisierter Zertifizierungsstrukturen mehr Zeit in Anspruch nimmt als bei Erlass der Verordnung erwartet.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wollen wir das Sechste Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes verabschieden. Mit diesem wird das Filmförderungsgesetz im Hinblick auf die Zahlung einer Filmabgabe rückwirkend bis 2004 so geändert werden, dass auch für Fernsehveranstalter ein Abgabemaßstab gilt. Außerdem soll klargestellt werden, dass die Fernsehveranstalter zur Abgabe verpflichtet sind. Weil der Kino- und der Videosektor ihre Abgaben schon bisher gesetzlich festgeschrieben leisten mussten, die anderen Beteiligten hingegen allein freiwillig, sah das Bundesverwaltungsgericht eine Ungleichbehandlung und regte die nun umgesetzte Novellierung an, durch die die gebotene Abgabengerechtigkeit gewährleistet wird.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force im Libanon (UNIFIL)
Wir beraten in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force im Libanon (UNIFIL). Das Bundestagsmandat soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden, wobei die personelle Obergrenze von 800 auf 300 Soldaten und Soldatinnen abgesenkt wird. Die deutsche Marine hilft als Teil des seit 2006 laufenden VN-Einsatzes, den Waffenschmuggel an die radikal-islamische Hisbollah zu verhindern. Künftig wird der Schwerpunkt der deutschen Beteiligung bei der Ausbildung und dem Fähigkeitenaufbau der libanesischen maritimen Streitkräfte liegen. Sowohl die libanesische als auch die israelische Regierung haben ausdrücklich um die Aufrechterhaltung des deutschen Engagements gebeten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS)
Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) steht zur Beratung an. Das Bundestagsmandat soll bis zum 15. August 2011 verlängert werden. Die VN-Mission ist als stabilisierendes Element zur Wahrung der Sicherheit der Zivilbevölkerung im Sudan unverzichtbar. Die deutschen Kräfte leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages beträgt weiterhin 75 Soldatinnen und Soldaten, die im Schwerpunkt zur Wahrnehmung von Militärbeobachteraufgaben und in von UNMIS gebildeten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt sind.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID)
Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) beraten wir in dieser Woche. Das Bundestagsmandat soll ebenfalls bis zum 15. August 2011 verlängert werden. Diese VN-Mission dient als stabilisierendes Element der Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages wird von 250 Soldatinnen und Soldaten auf 50 reduziert, weil der strategische Lufttransport nicht abgefragt wurde.
Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB