Dienstag, 18. Mai 2010

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

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Christian von Stetten, MdB
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aktueller Terminkalender Christian von Stetten


 PKM- Journal  

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die anhaltende Krise an den Finanzmärkten und die Gefahr ihrer weiteren Ausbreitung machten in der vergangenen Woche ein erneutes, rasches politisches Handeln erforderlich. Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation einer Reihe von Euro-Staaten weiter verschärft, haben wir in einer Fraktionssondersitzung ein weiteres Rettungspaket für die Finanzmärkte auf der Basis der EU-Vereinbarungen beraten und auf den Weg gebracht.
Gemeinsam mit unseren Partnern hat die Bundesregierung auf dem Rat der Europäischen Union am 10. Mai beschlossen, einen Rettungsschirm für den Euro aufzuspannen.
Obwohl ich schwere Bedenken gegenüber weitern Rettungspaketen habe, tun wir dies aus wohlverstandenem nationalen Interesse heraus: Eine weitere Eskalation der Krise würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Staaten, sondern den Fortbestand der gesamten Währungsunion und damit die Stabilität unserer Währung gefährden.
Künftig soll es deshalb möglich sein, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, wenn diese durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. In dieser Absicht soll die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Mrd. Euro bereitstellen und eine Stabilitätsgemeinschaft entstehen, die zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit Kredite im Umfang von bis zu 440 Mrd. Euro gewähren kann. Darüber hinaus wird sich auch der Internationale Währungsfonds mit 220 Mrd. Euro am Rettungsschirm für den Euro beteiligen.
Die Kredite der Stabilitätsgemeinschaft werden durch die teilnehmenden Euro-Staaten garantiert. Auf Deutschland entfällt damit ein maximaler Garantieanteil von 123 Mrd. Euro, der im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um bis zu 20 % erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist sowohl ein einvernehmlicher Beschluss aller Euro-Staaten als auch ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, das der betroffene Staat zuvor mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbart haben muss.
Als zwingende Konsequenz aus der Krise wollen wir den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die Europäische Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen.
Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sich über die Bankenabgabe hinaus auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer – das heißt: Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer – einzusetzen und so schnell als möglich auch zu nationalen Maßnahmen zu kommen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen. Dieses Verbot wird bereits heute Nacht um 24Uhr in Kraft treten. Wir werden zudem die europäische Ratingagentur voranbringen und wir werden natürlich auch dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren haben, beschleunigt werden, so beispielsweise die Kontrolle der Hedge-Fonds. Genauere Informationen werde ich Ihnen im Laufe der Woche mitteilen.

Freiwillige Verlängerung des Zivildienstes
Trotz der wichtigen finanz -und wirtschaftspolitischen Themen geht auch die „normale“ parlamentarische Arbeit voran.
In dieser Woche haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes verständigt. Die gefundene Lösung kommt den Interessen aller Beteiligten bestmöglich entgegen und ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Wer nach Beginn des Zivildienstes erkennt, dass er diesen Dienst, vielleicht auch berufsvorbereitend, weiter ausüben möchte, bekommt die Möglichkeit, sich für eine Verlängerung zu entscheiden. Eine solche Verlängerungsoption für 3 bis 6 Monate kann dann noch bis zu zwei Monate nach Beginn des Zivildienstes gewählt werden.
Die freiwillige Verlängerungsoption ist für die Zivildienstleistenden finanziell vorteilhaft und zudem unbürokratisch. Insgesamt bedeutet die gefundene Lösung Sicherheit für die Anbieter von Zivildienstplätzen, denn sie haben jetzt die Möglichkeit, die Jugendlichen auch länger als 6 Monate zu beschäftigen. Mit der weiteren Vorgabe, die Struktur der Freiwilligendienste bis Mitte Juni zu überarbeiten, werden auch diese für interessierte Jugendliche weiter attraktiv gehalten. Sowohl Zivildienst als auch die klassischen Freiwilligendienste können so ihre wichtigen Aufgaben für unsere Gesellschaft in der bewährten Weise wahrnehmen.

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitalmarktrichtlinie
In erster Lesung beraten wir diese Woche das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitalmarktrichtlinie, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.

Stabilisierung des Finanzsektors – Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen überarbeiten
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Stabilisierung des Finanzsektors – Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen überarbeiten unterstützen wir das Ziel der Stärkung des globalen Finanzsystems durch eine harte und effiziente Regulierung der Finanzmärkte. Zur Vorbeugung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen an den Eigenkapitalregeln von Basel II notwendig. Dabei muss im Rahmen der internationalen Verhandlungen auch weiterhin darauf geachtet werden, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb sowohl weltweit zwischen international tätigen Kreditinstituten als auch zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechterhalten, wo nötig verbessert und eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ zur Verabschiedung an. Die Novellierung setzt das Ergebnis der langen politischen Verhandlungen um die Besetzung der Sitze im Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ um. Die Zahl der Mitglieder im Stiftungsrat wird von 13 auf 21 erweitert, die Zahl der Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat von 9 auf bis zu 15 erhöht. Die Wahl der Mitglieder erfolgt zukünftig durch den Deutschen Bundestag.

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo
Wir debattieren in dieser Woche die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR). Es handelt sich um ein unbefristetes Mandat. Auf Wunsch der Fraktionen der CDU/CSU und FDP erfolgt eine konstitutive Befassung des Deutschen Bundestages. Die internationale Truppenpräsenz KFOR wird zur Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes so lange für erforderlich gehalten, bis die Sicherheitsorgane des Kosovos, unterstützt durch die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX, die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo gleichermaßen gewährleisten kann. Im Norden Kosovos, insbesondere in der zweigeteilten Stadt Mitrovica, ist das Eskalationspotential weiterhin hoch. Da sich die Lage aber insgesamt weiter stabilisiert hat, soll die Personalobergrenze des deutschen Einsatzkontingents von bislang 3.500 auf 2.500 Soldaten gesenkt werden.

Waldbericht 2009
Mit dem Waldbericht 2009 unterrichtet uns die Bundesregierung über Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft in Deutschland. In erster Lesung debattieren wir das Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, mit dem einige Fachregelungen an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, z.B. werden sogenannte „Agroforstsysteme“ (Anbau von schnell wachsenden Holzarten zur Energieproduktion) wie schon Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff ausgenommen. Außerdem sollen Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten entlastet werden, die sich aus der zunehmenden Nutzung des Waldes durch ein verändertes Freizeitverhalten ergeben.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, mit dem die EU-Energiedienstleistung-Richtlinie (EDL-RL) entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag 1:1 umgesetzt wird. Die EDL-RL gibt den Mitgliedstaaten auf, einen  nationalen  Energieeinsparrichtwert von 9 % Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001-2005 festzulegen, der über Energieeffizienzmaßnahmen bis 2017 erreicht werden soll. Das Umsetzungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparwertes. Im Rahmen des Energiekonzepts und der Evaluierung des integrierten Energie- und Klimapaketes wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden müssen.

Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze
Im Zentrum des in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze stehen Fusionen von Berufsgenossenschaften vor, die im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) aus dem Jahr 2008 erfolgen müssen. Das UVMG sah die Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis zum 31.12.2009 auf neun vor. Da die Trägerzahl sich auf freiwilliger Basis bisher nur auf dreizehn verringert hat, soll der Gesetzgeber nun weitere Fusionen von Berufsgenossenschaften per Gesetz anordnen. Die Fusionen sollen bis zum 1. Januar 2011 erfolgen.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Sechsten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes soll Fehlentwicklungen in bestimmten Weinanbaugebieten in Bezug auf die Anwendbarkeit der geltenden Hektarertragsregelung entgegen gewirkt werden. Ursache für die Fehlentwicklungen sind neue Verfahren vor allem beim Auspressen der Trauben. Die neue Regelung soll bereits zur Ernte 2010 Anwendung finden.

Berufsbildungsbericht 2010
Mit dem Berufsbildungsbericht 2010 unterrichtet uns die Bundesregierung in dieser Woche über die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die trotz der  wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vergleichsweise stabil geblieben ist, da auch die Zahl der ausbildungsinteressierten jungen Menschen demografiebedingt deutlich gesunken ist. Zum zweiten Mal in Folge registrierte die Bundesagentur für Arbeit weniger unversorgte Bewerber/Bewerberinnen als unbesetzte Ausbildungsplätze. Andererseits gestaltet sich der Einstieg in Ausbildung für eine nicht zu unterschätzende Zahl von Jugendlichen weiterhin schwierig. Auf diese Zielgruppe muss künftig verstärkt die Aufmerksamkeit gerichtet werden, auch um den Fachkräftenachwuchs für Deutschland zu sichern. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung fordern wir die Bundesregierung auf, die Verzahnung der Übergänge von Schule und Ausbildung gemeinsam mit Ländern und Sozialpartnern zu verbessern. Dazu sollen Maßnahmen zur individuellen Begleitung, zur frühzeitigen Berufsorientierung und zur Bildungsberatung auf hohem Niveau weiterentwickelt werden mit dem Ziel eines gemeinsam mit Ländern und Wirtschaft getragenen flächendeckenden Netzwerks von Berufsorientierung und Bildungsberatung.

Strategie „Europa 2020“
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union wollen auf dem Europäischen Rat im Juni 2010 in Brüssel als Nachfolgekonzept der Lissabon-Strategie die neue Strategie „Europa 2020“ beschließen. Diese soll die Volkswirtschaften der Europäischen Union zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum für bessere Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt befähigen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Europa 2020 – Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union braucht realistische und verbindliche Ziele befürwortet die neue Strategie, unterstützt aber zugleich die kritische Haltung der Bundesregierung zu einzelnen Zielen und Indikatoren. Wichtig ist jetzt, aus den Schwächen der Lissabon-Strategie zu lernen und das neue Konzept erfolgreicher zu machen.

Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ in das Dauerrecht überführen
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ in das Dauerrecht überführen fordern wir die Bundesregierung auf, das Straßenverkehrsgesetz und die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr zu ändern, um den Anwendungsbereich des "Begleiteten Fahrens mit 17" dauerhaft gesetzlich zu verankern. Die Evaluierung des bisherigen Modellversuchs hat gezeigt, dass durch die Möglichkeit der fahrpraktischen Einübung mit Begleitung durch einen fahrerfahrenen Beifahrer ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit erzielt werden kann.

Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können. Des Weiteren möchte ich Sie auf das PKM-Journal hinweisen - die aktuelle Informationsschrift des Parlamentskreis´ Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welches Sie hier einsehen können

Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB