Sehr geehrte Damen und Herren,
die letzte Bundestagswoche war nicht nur spannend, sondern wir haben auch wegweisende Entscheidungen für die Zukunft und die Stabilität des Euros treffen müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie in meinem Rundmail 12/2010 sowie in der >>aktuellen Ausgabe von "fraktion direkt", dem Informationsblatt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Unabhängig von den finanziellen und haushaltspolitischen Entscheidungen war eine Diskussion am Montag Abend mit dem neu gewählten baden-württembergischen DGB-Vorsitzenden, Herrn Nikolaus Landgraf, und mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Herrn Dr. Rüdiger Grube, am Dienstag Abend interessant und ergebnisreich.
In kleiner Runde konnten wir die baden-württembergischen und wahlkreisspezifischen Themen und Infrastrukturprojekte diskutieren.
Auch wenn mich jedes Jahr über 2500 Bürgerinnen und Bürger aus des Wahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe besuchen, ist es nicht alltäglich, dass ich innerhalb einer Woche gleich 300 Gäste begrüßen darf. Die neuen Bilder der Besuchergruppen könne Sie unter www.rueckblick-auf-berlin.de ansehen.
Auch diese Woche haben sich bereits wieder 200 weitere Besucher angekündigt und ich freue mich auf die Diskussion mit den Gruppen im Deutschen Bundestag.
Arbeitskreis "Steuerschätzung" veröffentlicht Prognose
Am Donnerstag letzter Woche veröffentlichte der Arbeitskreis seine Steuerschätzung, die als Grundlage für die Bundeshaushaltsaufstellung 2011 und der Aufstellung des Finanzplans bis 2014 dient. Der Bundeshaushalt 2011 ist der erste Bundeshaushalt unter der neuen Regelung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und wird wegweisend sein. In dem Haushalt muß deutlich werden: Deutschland steht zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, auch in einem finanz- und wirtschaftspolitisch schwierigen Umfeld.
Die aktuelle Steuerschätzung bringt einige Änderungen gegenüber den bisherigen Einnahmeerwartungen mit sich. Die Steuereinnahmen werden für den Gesamtstaat gegenüber den letzten Steuerschätzungen in diesem Jahr nochmals um rd. 1,2 Mrd. Euro zurückgehen, in den Folgejahren bis 2013 um weitere 37,7 Mrd. €. Allein der Bund muss in den Jahren 2011 bis 2013 Mindereinnahmen von rund 17,9 Mrd. € verkraften, die Länder 12,2 Mrd. € und die Kommunen insgesamt 10,9 Mrd. €. Lediglich die EU kann im selben Zeitraum Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,4 Mrd. € verzeichnen.
Das Ergebnis der Steuerschätzung unterstreicht eindrucksvoll die haushaltspoltische Herausforderung in den kommenden Jahren. Endgültig ist der Fehleindruck zu korrigieren, dass durch vermeintlich sprudelnde Steuereinnahmen Freiräume für Ausgabenerhöhungen geschaffen werden könnten.
Im Gegenteil: Die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wie auch der Zusagen gegenüber den europäischen Partnern in Bezug auf die Maastricht-Kriterien erfordern eine Absenkung des strukturellen Defizits (d.h. Nettokreditaufnahme ohne Einmaleffekte wie Privatisierungserlöse) allein beim Bund von pro Jahr um rund 10 Mrd. Euro ansteigend bis 2016. Dies wird kaum ohne Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite möglich sein. Das Setzen von Prioritäten bei Ausgaben und das dringende Überdenken von vereinbarten Ausgabenzielen, die noch bei einer völlig anderen haushalts- und finanzpolitischen Situation beschlossen wurden, nehmen an Bedeutung erheblich zu. Nur durch entsprechende politische Anstrengungen können wir uns – über die in einem ersten Schritt zu erwirtschaftenden strukturellen Einsparungen hinaus – in einem zweiten Schritt den Freiraum schaffen, um mögliche Maßnahmen mit Wirkungen auf Einnahme- und Ausgabenseite in Angriff zu nehmen. Dies gilt nicht nur für ein einzelnes Haushaltsjahr, sondern für die kommenden Jahre gleichermaßen.
Politischer Gestaltungsspielraum muss erst noch hart erarbeitet werden.
Darüber hinaus darf aber die Auswirkung der aktuellen Steuerschätzung auf den öffentlichen Gesamthaushalt Deutschlands nicht vernachlässigt werden:
Auch die Länderhaushalte haben gegenüber der letzten Schätzung mit geringeren Einnahmen aus Steuern zu rechnen. Da die Länder in ähnlicher Weise wie der Bund verfassungsrechtliche Schuldenbremsen zu beachten haben, wirkt sich dies auf die ohnehin schwierige Haushaltspolitik der Länder aus. Daher stehen die Länder ähnlich wie der Bund vor großen Konsolidierungsanstrengungen, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite in den kommenden Jahren. Eine tragfähige Lösung liegt jedoch nicht in Finanztransfers zu Lasten des Bundes, da damit nur dessen Konsolidierungsbemühungen erschwert würden, ohne dass sich in der Gesamtsicht etwas positiv ändern würde. Die eigenverantwortliche Umsetzung der Konsolidierung auch in den Ländern ist vielmehr sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite dringend erforderlich.
Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf die Kommunalfinanzen unterstreichen, dass die von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble eingerichtete Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen notwendig ist. Hier müssen zeitnah Vorschläge erarbeitet werden, die sowohl auf der Ausgabeseite – einschließlich der Frage von Standards – als auch auf der Einnahmeseite ansetzen. Als Kreis- und Stadtrat in meinem Bundestagswahlkreis hat die Sanierung der Kommunalfinanzen eine besondere Priorität für mich. Unter Beachtung der grundgesetzlichen Regelungen ist dies nur in einer gemeinsamen von Bund und Ländern zu tragenden Lösung möglich.
Erneuerbare Energien
Union und FDP haben in der Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass wir die Erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen werden. Unser Ziel ist es, dass die Erneuerbaren Energien künftig den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt.
Wir werden noch in diesem Jahr ein Energiekonzept vorlegen, das szenarienbezogene Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert. Dieses Konzept wird derzeit erarbeitet.
Eine Entscheidung darüber, wie der künftige Energiemix aussieht und insbesondere wie lange die Kernenergie als Brückentechnologie in einem Energiemix genutzt wird, wird auf der Grundlage dieses Konzepts zu entscheiden sein.
Grundlage für eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke ist und bleibt die Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards.
Nicht sichere Kernkraftwerke sind sofort abzuschalten, unabhängig von ihren Restlaufzeiten.
Am letzten Freitag hat der Deutsche Bundestag die Absenkungen der Zusatzvergütungen für den in die Netze eingespeisten Solarstrom beschlossen und gleichzeitig eine deutlich höhere Förderung von selber erzeugten und selber verbrauchten Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Der Bundestag nimmt damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütungen auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen. Mit der Novelle verfolgen wir zwei Ziele: Einerseits wollen wir die Grundlagen für ein dynamisches Marktwachstum erhalten und andererseits die durch den Preisverfall der Solarinstallationen entstandene Überförderung abbauen und so die Mehrkosten für die Stromverbraucher begrenzen.
Die Vergütungen für Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen werden wie schon vor Monaten angekündigt zum 1. Juli 2010 abgesenkt. Eine Übergangsregelung für Freiflächenanlagen sorgt dafür, dass Planungen, für die bis zum 25. März 2010 ein Bebauungsplan vorlag, noch bis Ende des Jahres 2010 ohne Absenkung der Vergütung realisiert werden können. Die Zielmarke für das jährliche Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt verdoppelt. Damit sichern wir eine dynamische, aber zugleich nachhaltige Marktentwicklung. Mir war es besonders wichtig, dass der finanzielle Anreiz, den Solarstrom selbst zu nutzen, erhöht wird. Ab dem 1. Juli 2010 werden für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, keine Vergütungen mehr gezahlt.
Da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 % gesunken sind, ist die Korrektur der Vergütungssätze zwingend, um die Überförderung abzubauen. Die beschlossene Absenkung der Vergütungssätze für Solarparks auf Konversionsflächen von 11%, für normale Solarparks von 15% und für Dachanlagen von 16 % stellen vor diesem Hintergrund eine angemessene Maßnahme dar. Es ist davon auszugehen, dass der Markt auch in diesem Jahr weiter stark wächst. Ein Marktwachstum von mehr als 50 % ist nicht auszuschließen. Diese Entwicklung ist positiv für unsere Unternehmen. Gleichzeitig müssen wir aber die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Stromkunden durch die EEG-Umlage begrenzen. Dies geschieht durch einen „atmenden Deckel", der die Höhe der Vergütungssätze am Ausbauvolumen orientiert. Bei einem hohen Ausbauvolumen können die Unternehmen Kostensenkungspotenziale realisieren und die Vergütungssätze entsprechend gesenkt werden. Bei einem niedrigeren Ausbauvolumen sorgt ein höherer wirtschaftlicher Anreiz dafür, dass der Markt nicht einbricht.
Die führende Rolle Deutschlands bei der Photovoltaik ergibt sich nämlich weniger aus dem Mengenwachstum der in unserem Land installierten Anlagen als aus dem im internationalen Vergleich bestehenden technologischen Vorsprung. Das hervorragende Netzwerk aus innovativen Unternehmen und Forschungseinrichtungen ist dafür die Grundlage. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mit den Unternehmen eine "Innovationsallianz Photovoltaik" ins Leben gerufen, die entsprechende Aktivitäten mit zusätzlichen Forschungsgeldern aus dem Bundeshaushalt unterstützt.
Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung erwarten wir bereits 2013 in Deutschland die sogenannte Netzparität. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Stromtarife für "Normalhaushalte" entsprechen. Dieser Entwicklung bereiten wir den Weg, indem wir den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördern. Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn wir dehnen diese Regelung auf Anlagen bis 500 Kilowatt aus. Die Regelung wird wichtige technische Innovationen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Integration der erneuerbaren Energien in das Netz und sorgen dafür, dass der Stromverbraucher davon auch profitiert.
Auch in Zukunft können Freiflächenanlagen errichtet werden. Bisher war diese Möglichkeit im EEG bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Die Möglichkeiten auf bisher wirtschaftlich oder militärisch genutzten Flächen Anlagen zu errichten, werden ausgeweitet. Darüber hinaus können Freiflächenanlagen zukünftig entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes sollen keine Anlagen mehr auf Ackerflächen errichtet werden. Jedoch stellt eine Übergangsregelung sicher, dass Anlagen noch auf Freiflächen
errichtet werden können, wenn die Planung bereits weit fortgeschritten war. Damit wird der notwendige Vertrauensschutz gewährleistet.
Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 MW in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Mrd. Ein Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichert inkl. des Handwerks rd. 65.000 Arbeitsplätze.
Die Gesetzesänderung ist sozial geboten: Sie sorgt dafür, dass die Kosten aus der Umlage die Stromverbraucher nicht unangemessen belasten. Sie ist ökonomisch geboten, denn sie korrigiert die Überförderung, die der Preisverfall im letzten Jahr ausgelöst hat. Und sie ist nicht zuletzt ökologisch geboten, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird durch die Änderung so weiterentwickelt, dass es nachhaltig den weiteren Erfolg der erneuerbaren Energien sichert.
Ich beschäftige mich seit mehr als 15 Jahren mit regenerativen Energien und werde diese Arbeit zum Wohl unserer Umwelt und unseren Bürgern weiter fortsetzen. Was uns aber nicht weiterhilft, sind "fremdgesteuerte Ideologien" oder wirtschaftlich abhängige "Solaraktivisten", die unsere Bürger und Entscheidungsträger verunsichern wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB