Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich einige Jahre als selbständiger Unternehmer mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der freien Wirtschaft tätig war, habe ich im Jahr 2000 entschieden, mich für ein Mandat im Deutschen Bundestag zu bewerben. Im Jahr 2001 wurde ich als Kandidat der CDU im Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe nominiert und bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 zum Wahlkreisabgeordneten gewählt.
Einer der Gründe für mein verstärktes politisches Engagement im Jahr 2000 war die für mich nicht nachvollziehbare Forderung der rot/grünen Bundesregierung, Griechenland in den "Euro-Raum" aufzunehmen.
Alle volks- und betriebswirtschaftlichen Daten Griechenlands sprachen damals klar gegen eine Einführung des Euro in Griechenland.
Für mich war dies ein unverantwortliches Handeln der deutschen Politik und ich hatte große Befürchtungen, dass dieser Aktionismus schief gehen würde.
Trotzdem hat die Abgeordnetenmehrheit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Forderungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seines Vize-Kanzlers Joschka Fischer am 7. Juni 2000 in einem offiziellen Antrag im Deutschen Bundestag zugestimmt.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben gegen den Antrag und damit gegen die Aufnahme Griechenlands in den "Euro-Raum" gestimmt. Der europapolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Peter Hintze sagte damals: "Die Aufnahme Griechenlands wäre ein währungspolitisches Eigentor."
Zehn Jahre später hat sich diese Befürchtung nun bestätigt und ich muss - obwohl ich immer gegen die Einführung des Euro in Griechenland wa r- am Freitag eine verantwortungsvolle Entscheidung im Bundestag treffen. Denn sollte Griechenland tatsächlich zahlungsunfähig werden, hat dies nicht absehbare Folgen für unsere gemeinsame Währung.
Griechenland bittet um Unterstützung
Die griechische Regierung hat sich am 23. April 2010 an die EU-Kommission, an die Mitglieder der Eurogruppe und an den Präsidenten der Europäischen Zentralbank mit der Bitte gewandt, das finanzielle Unterstützungsprogramm gemäß der Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom 25. März 2010 und der Mitglieder der Eurogruppe vom 11. April 2010 in Gang zu setzen. Die Eurostaaten haben am 2. Mai 2010 ihre Bereitschaft erklärt, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 110 Mrd. Euro. Der Internationale Währungsfonds übernimmt einen Anteil von 30 Mrd. Euro. Die Eurogruppe soll bis zu 80 Mrd. Euro als Finanzhilfe an Griechenland in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitstellen, davon bis zu 30 Mrd. Euro im ersten Jahr. Der sich aus diesem Betrag rechnerisch ergebende deutsche Anteil beträgt bei Teilnahme aller Eurogruppenstaaten (außer Griechenland) rund 22,4 Mrd. Euro, davon bis zu 8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr. Die Finanzhilfe der Eurogruppe wird im Rahmen einer strengen Konditionalität zur Verfügung gestellt, die zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission (in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank) sowie Griechenland vereinbart wurde. Der dem deutschen Anteil entsprechende Kredit soll von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgereicht werden, die hierfür eine Bundesgarantie benötigt. Die Übernahme von Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, erfordert nach Artikel 115 Absatz 1 des Grundgesetzes eine der Höhe nach bestimmte oder bestimmbare Ermächtigung durch ein Bundesgesetz.
Der Deutsche Bundestag wird daher am Freitag in namentlicher Abstimmung über eine gesetzliche Grundlage zur Übernahme von Garantien durch den Bund zu entscheiden haben, mit denen der deutsche Anteil an den Finanzhilfen abgesichert wird. Griechenland befindet sich in einer besonderen finanziellen Krise. Diese ist sicherlich zum einen im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise entstanden, hat aber zum anderen auch nationale Ursachen. Diese Ursachen beruhen letztlich in einer unzureichenden Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands. Die Verantwortung Griechenlands für die eigene Situation ist nicht völlig losgelöst zu sehen von den damit verbundenen Wirkungen im Euroraum und auf die deutsche Wirtschaft. Aufgrund der engen wirtschaftspolitischen Verbindungen innerhalb des Euroraums hätte ein möglicher Staatsbankrott Griechenlands erhebliche negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland und auf die deutsche Wirtschaft. Diese negativen Auswirkungen wären für die deutsche Volkswirtschaft und den Bundeshaushalt wahrscheinlich mit erheblich höheren Kosten verbunden als eine mögliche direkte Hilfe Griechenlands zum jetzigen Zeitpunkt.
Jahresbericht 2009 des Wehrbeauftragten
Zusätzlich beraten wir in dieser Woche den Jahresbericht 2009 des Wehrbeauftragten, der sich im Schwerpunkt mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, insbesondere mit Klagen über Defizite bei der persönlichen Ausrüstung und fehlendem Gerät befasst. Weitere Themen sind die Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen, die Situation des Sanitätsdienstes, die Personalregeneration, das neue Beurteilungssystem der Bundeswehr sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Verabschiedung an. Mit ihm wird der Ausbau der Photovoltaik weiter vorangetrieben, etwa durch die Verdoppelung des Ausbauzieles. Zugleich wollen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Überförderung der Photovoltaik infolge stark gesunkener Modulpreise umsetzen. Neben differenzierten Vergütungsabsenkungen wird die Förderung von Freiflächenanlagen auf Anlagen ausgerichtet, die auf versiegelten Flächen, Konversionsstandorten und entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Eine Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die zum 25. März 2010 bereits einen Bebauungsplan vorweisen konnten und bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb genommen werden.
Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung
Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wollen wir das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung verabschieden, das zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen soll. Den Ratingagenturen wird in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
In erster Lesung debattieren wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit dem die Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst und zukunftssicher gestaltet wird. Es ist vorgesehen, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen arbeiten und ihre Leistungen aus einer Hand erbringen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter sein, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene. Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Neuorganisation und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen werden.
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI
Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)
In erster Lesung debattieren wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) , mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bildungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um 2 % angehoben, die Freibeträge um 3 %. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden, die ein vitales Interesse an der Ausbildung hoch qualifizierter Nachwuchskräfte und an einer engen Vernetzung mit den Hochschulen hat. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.
Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB