Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat der Unternehmer und Ehrenbürger der Stadt Künzelsau, Herr Prof. Dr. Reinhold Würth, seine Feier zum 75. Geburtstag genutzt, um einige zusätzliche Investitionen am Standort Künzelsau anzukündigen. Neben einem 20 Millionen Euro teuren zusätzlichen Verwaltungsgebäude und dem weiteren Ausbau des Künzelsauer Hotel Anne-Sophie, wird der Würth-Konzern auch den Bau der geplanten Kongresshalle in Gaisbach realisieren.
Insgesamt werden zwischen 70 und 90 Millionen Euro in Künzelsau investiert. Dies sind sehr gute Nachrichten für unsere Region und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres größten Arbeitgebers.
Unser Ministerpräsident Stefan Mappus hat gestern Abend eine beachtliche Rede in Künzelsau gehalten. Seinen deutlichen Aussagen kann ich mich uneingeschränkt anschließen und
bin dankbar, dass die Landesregierung die Lebensleistung von Prof. Würth in dieser Art und Weise gewürdigt hat. Ich bin stolz darauf, dass wir diese Unternehmerfamilie und dieses Unternehmen in Künzelsau haben und dass unser Ministerpräsident diese klaren Worte gefunden hat.
Frühjahrsgutachten über die wirtschaftliche Entwicklung
Investitionen haben auch die Wissenschaftler bei Vorlage des Frühjahrsgutachtens über die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Woche gefordert.
Die Ausführungen der Wissenschaftler machen aber auch deutlich, dass die Einhaltung der Schuldenbremse und der Zusagen gegenüber unsere Euro-Partner im Hinblick auf die Maastricht-Kriterie einen ungebrochenen Konsolidierungswillen der Regierung benötigt. Die Bundesregierung muss dies bereits in den zurzeit laufenden Verhandlungen zum Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und dem Finanzplan bis 2014 uneingeschränkt berücksichtigen. Die Bundesregierung wird im Sommer ein in sich geschlossenes Konzept vorlegen, das die harten Restriktionen entsprechend berücksichtigt.
Für Wohltaten ist kein Raum mehr. Liebgewonnene Ausgabenziele, die noch aus fernen Zeiten einer völlig anderen wirtschafts- und finanzpoltischen Zeit stammen, müssen vor den großen Herausforderungen überdacht und angepasst werden. Die Wissenschaftler machen zu Recht darauf aufmerksam, dass eine gute Haushaltspolitik auch die Grundlage für ein solides Wirtschaftswachstum ist, mithin ein wichtiger Eckstein zur Krisenüberwindung. Insoweit begrüße ich die durchaus kritischen Aussagen des Frühjahrsgutachtens, die Sie hier nachlesen können. Eine Regierungserklärung zur Gemeinschaftsdiagnose der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute im Frühjahr 2010 (Frühjahrsgutachten) sowie zur turnusgemäßen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wird Bundesminister Rainer Brüderle am Freitag im Bundestag abgeben.
Trauer um getötete Soldaten
In der vergangenen Woche sind bei einem Anschlag von regierungsfeindlichen Kräften vier deutsche Soldaten getötet und fünf weitere verwundet worden. Erst am Karfreitag waren drei deutsche Soldaten bei einem Gefecht im Raum Kundus gefallen.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der getöteten und verwundeten Soldaten. Der Tod unserer Soldaten erfüllt uns mit großer Trauer. Die Gefallenen waren im Rahmen der Operation TOAHID II im Einsatz, um strategisch wichtige Brücken zu sichern. Die Aufgabe unserer Soldaten in Afghanistan ist es, die afghanische Regierung bei der Herstellung von Sicherheit zu unterstützen. Nur wenn wir ein Mindestmaß an Stabilität erreichen, kann verhindert werden, dass Afghanistan erneut zur Ausgangsbasis für global operierende Terroristen wird. Auf diesen Zusammenhang müssen wir auch jetzt wieder hinweisen und deutlich machen, dass die Soldatinnen und Soldaten, die in Afghanistan im Einsatz sind, ihren Dienst für unsere Sicherheit leisten.
Der Deutsche Bundestag hat das Mandat für den Einsatz immer mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit verabschiedet – zuletzt im Januar dieses Jahres. Dieser breite parlamentarische Konsens ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Soldaten ihren Dienst mit der notwendigen Unterstützung aus Deutschland leisten können. Aus diesem Grund ist es auch jetzt wichtig, verantwortungsvoll über diesen Einsatz zu diskutieren. Am Donnerstag werden wir dazu im Anschluss an die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel Gelegenheit haben.
Deutschland soll Leitmarkt für Elektromobilität werden
Die Bundesregierung will deshalb im Rahmen eines Gipfelgesprächs mit Experten, Unternehmens- und Verbandsvertretern am 3. Mai den Startschuss für eine Nationale Plattform Elektromobilität geben. Für die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer Antriebe wird die Bundesregierung erhebliche Mittel bereit stellen. Die Konjunkturprogramme der Bundesregierung enthalten zudem eine Zusage von weiteren 500 Mio. € bis zum Jahr 2011. Innerhalb der Bundesregierung gibt es dabei bereits eine abgestimmte Konzeption zur Förderung von Modellregionen für Elektromobilität, deren Entwicklung durch den Bund mit 115 Mio. € unterstützt wird. In acht Modellregionen, so bspw. in Hamburg und in Berlin, werden zukunftsweisende, ganzheitliche Verkehrskonzepte für Elektromobilität erprobt. Bereits gestern hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Fachgespräch den maßgeblichen Akteuren eine Plattform geboten, um die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen sowie politischen Aspekte dieses Themas zu erörtern. Ausgehend von dem Ziel, in den kommenden zehn Jahren eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen, geht es jetzt bspw. darum, in den Ballungsräumen möglichst zügig den Aufbau eines Netzes von Ladestellen für Elektrofahrzeuge voranzubringen. Aber auch in unserem Wahlkreis werden wir alles dafür tun um bei der Elektromobilität ganz vorne dabei zu sein. Vor vielen Jahren habe ich ein erstes Elektrofahrzeug im Landratsamt angemeldet und konnte über 5.000 km mit dem Fahrzeug zurücklegen. Diese Erfahrungen werde ich jetzt in die Diskussion mit einbringen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Das diese Woche in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Erste Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes dient der 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie). Die Richtlinie aktualisiert die Vorschriften für die audiovisuelle Branche und schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der sämtliche audiovisuelle Mediendienste abdeckt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
In zweiter und dritter Lesung steht das Zweite Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes zur Verabschiedung an. Dieses dient der 1:1 Umsetzung der Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (Richtlinie 2007/65/EG) im Hinblick auf das Verbot des Sponsorings und der Produktplatzierung durch Tabakunternehmen. In Ergänzung der bereits bestehenden Werbe- und Sponsoringverbote nach dem Vorläufigen Tabakgesetz werden für audiovisuelle Mediendienste und Sendungen ein Verbot des Sponsorings durch Tabakunternehmen und ein Verbot der Produktplatzierung zugunsten von Tabakerzeugnissen oder Tabakunternehmen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2007-65/EG geregelt.
Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um als Reaktion auf die Finanzmarktkrise internationale Prinzipien an angemessene und transparente Vergütungssysteme umzusetzen. Es handelt sich um die vom Financial Stability Board im Jahre 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien für Standards für solide Vergütungspraktiken, die verhindern sollen, dass zukünftig Vergütungsstrukturen insbesondere im Bankbereich zur Übernahme von Risiken beitragen. Dazu werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert. Gestärkt werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Beitrittsantrag der Republik Island zur Europäischen Union
In dieser Woche wollen wir das Einvernehmen zwischen Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Island zur Europäischen Union und zur Empfehlung der EU-Kommission vom 24. Februar 2010 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erklären. Die Republik Island hat am 17. Juli 2009 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Nach der neuen Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon hat der Deutsche Bundestag im Falle von Beitritten zur Europäischen Union ein frühzeitiges Mitspracherecht. § 10 EUZBBG schreibt vor, dass die Bundesregierung vor einer Entscheidung im Rat das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen soll. Dieses Einvernehmen wird durch den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bestätigt.
Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon
Wir debattieren Übergangsmaßnahmen zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, die sich daraus ergeben, dass der Vertrag erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament in Kraft getreten ist. Auch hier ist das Einvernehmen zwischen Deutschem Bundestag und Bundesregierung nach § 10 EUZBBG herzustellen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum
Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum" regelt die Besetzung der Sitze im Stiftungsrat der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung". Sowohl der Stiftungsrat als auch der wissenschaftliche Beraterkreis werden erweitert, das Berufungsverfahren für den Stiftungsrat wird modifiziert. Die Zahl der Mitglieder im Stiftungsrat erhöht sich von 13 auf 21, im wissenschaftlichen Beraterkreis von 9 auf bis zu 15. Die Wahl der Stiftungsratsmitglieder soll durch den Deutschen Bundestag erfolgen.
Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland beruht auf der Erkenntnis, dass aufgrund der Serie gefährlicher Ereignisse mit Radsatzwellen bei ICE-Zügen sowie der Probleme bei der Berliner S-Bahn Verbesserungen bei der Sicherheit der Eisenbahnen erforderlich sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Konzept für die Weiterentwicklung der Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen vorzulegen.
Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung stellt die aus Sicht der Koalitionsfraktionen in der Berufsbildung zu setzenden Schwerpunkte zusammen. Durch frühzeitigeres Ansetzen im Schulbereich (Berufsorientierung, Berufsberatung, individuelle Begleitung) soll der Übergang in eine Berufsausbildung leistungsschwächeren Jugendlichen ermöglicht werden. Mit Blick auf den im Herbst zu verlängernden Ausbildungspakt enthält der Antrag einen Appell an die Gewerkschaften, sich an der Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes zu beteiligen und ihren eigenständigen Beitrag für eine verbesserte Berufsausbildung zu leisten.
Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB