Donnerstag, 1. April 2010

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

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Christian von Stetten, MdB
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Sehr geehrte Damen und Herren,

unter den Experten herrscht weitgehend Einigkeit, dass im Wesentlichen drei Ursachen für die globale Finanzmarktkrise und - in ihrer Folge - für die schlimmste weltweite Wirtschaftskrise seit 1929 ausgemacht werden können. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat diese drei Ursachen in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages noch einmal deutlich benannt.

  • Erstens: Die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Finanzmarkttransaktionen. Hierdurch konnten Risiken verschleiert und vor Investoren wie Bankenaufsichten verborgen werden.
  • Zweitens: Mangelhafte Anreizsysteme, insbesondere Fehlanreize der individuellen Vergütungs- und Boni-Systeme, durch die risikofreudiges Verhalten von Bankmanagern begünstigt wurde.
  • Drittens: Die Schwächung bzw. Auflösung des für das Funktionieren der Marktwirtschaft unerlässlichen Zusammenhangs von Risiko und Haftung.

Ich war selber im Jahr 2009 Mitglied im Bundestagsuntersuchungsausschuss der sich mit dem Zusammenbruch der "Hypo Real Estate" Bank und deren Folgen beschäftigt hat. Neben den Verantwortlichen der Bank und den verantwortlichen politischen Akteuren haben wir auch externe Zeugen wie den Deutsche Bank Chef Josef Ackermann vernommen.

Die politischen Lehren, die wir hieraus ziehen müssen, liegen auf der Hand: Um die Stabilität der globalen Finanzmärkte zu erhöhen und weiteren Finanzmarktkrisen mit ihren enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten nach Möglichkeit vorzubeugen, brauchen wir einen verbesserten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Einen Ordnungsrahmen, der zu einem verantwortungsvolleren, am nachhaltigen Wachstum der Realwirtschaft statt an der kurzfristigen Renditemaximierung orientierten Verhalten aller Finanzmarktakteure beiträgt. Konkret bedeutet dies, dass wir klügere Anreizsysteme, sprich Entlohnungs- und Haftungsregeln, robustere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, eine durchschlagskräftigere Finanzmarktaufsicht und einen stärkeren Schutz der Steuerzahler und Sparer brauchen.
Unsere entsprechenden politischen Bemühungen sind noch keineswegs am Ende angekommen. Aber wir sind international, europäisch, insbesondere aber auch national insgesamt weiter vorangeschritten als - auch in der Presse - gelegentlich gerne kolportiert wird. Fakt ist: Die G20 haben - mit aktiver deutscher Beteiligung - die Richtung für die notwendigen Finanzmarktreformen vorgegeben. Die G20-Forderungen und Beschlüsse werden international, auf EU-Ebene und national konsequent umgesetzt. Das gilt insbesondere für Deutschland, wo die neue Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmarktregulierung und zur Vorbeugung weiterer Finanzmarktkrisen auf den Weg gebracht hat, die im Folgenden skizziert sind.

Zielführende Maßnahmen in kurzer Zeit ergriffen

Risikofördernde Vergütungen verhindern

Die Gehälter und Boni von Bankmanagern waren oft dann am höchsten wenn diese besonders riskante und damit für die Stabilität des Finanzmarktes besonders gefährliche Geschäfte getätigt haben. Die Bundesregierung hat sich deshalb bereits im letzten Jahr auf ein Gesetz verständigt, das Managergehälter nicht von der kurzfristigen Renditeorientierung, sondern stärker vom nachhaltigen Unternehmenserfolg abhängig macht. Um Vorstandsvergütung und Vorstandshaftung in ein ausgewogeneres Verhältnis zu bringen, wurde ein verbindlicher Haftungsselbstbehalt gesetzlich vorgeschrieben. Auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums haben sich die großen deutschen Banken und Versicherungen bereits im November 2009 verpflichtet, ihre Vergütungssysteme zu überarbeiten. Anfang Februar 2010 hat die Bundesregierung ergänzende gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen strenger zu regeln. Danach kann die Finanzaufsicht unter anderem künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen untersagen. Das Gesetz soll im Oktober 2010 in Kraft treten.

Verbesserung der Europäischen Finanzaufsicht

Nirgendwo sind Globalisierung und weltweite Vernetzung der handelnden Akteure und Institutionen weiter fortgeschritten als auf dem Finanzmarkt. Deren Aktivitäten mit isolierten nationalen Strukturen wirkungsvoll beaufsichtigen zu wollen, ist angesichts der faktischen Auflösung der nationalen Grenzen für Finanzmarkttransaktionen von vornherein zum Scheitern verurteilt. Eine weitere zentrale Lehre aus der Finanzmarktkrise lautet deshalb: Die Bankenaufseher müssen über Ländergrenzen hinweg besser zusammenarbeiten. Ende 2009 habe ich mich deshalb mit meinen EU-Kollegen auf eine Verbesserung der Finanzaufsicht in Europa verständigt. Ab 2011 wird ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken geschaffen. Dieser Ausschuss beobachtet die Finanzmarktstabilität und warnt frühzeitig bei negativen Veränderungen. Hinzu tritt ein Europäisches Finanzaufsichtssystem aus den Aufsichtsbehörden der EU-Staaten im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor. Die neuen Vorschriften verbessern die Zusammenarbeit der Bankenaufseher bei der Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken- und Finanzholdinggruppen auf europäischer Ebene. Erstmals wird es sogenannte „colleges of supervisors" geben, also grenzüberschreitende Aufsichtskollegien, die die für eine Bankengruppe zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden an einen Tisch bringen. Die neuen Aufsichtsstrukturen deren allgemeine Ausrichtung beim ECOFIN am 2. Dezember 2009 beschlossen wurde, sollen Anfang 2011 in Kraft treten.

Einführung einer Aufsicht über Ratingagenturen

Banken, aber auch private Anleger und Sparer, haben sich in großem Umfang auf die Bewertungen der Kreditwürdigkeit von Schuldnern und Finanzmarktprodukten durch Ratingagenturen verlassen. Bedingt durch teilweise massive Interessenkonflikte bei den Ratingagenturen wurden dort teilweise hochriskante Finanzmarktprodukte, insbesondere strukturierte Produkte, mit besten Bewertungen versehen, was die Intransparenz auf den Finanzmärkten erheblich verschärft hat. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mit Kabinettbeschluss vorn 13. Januar 2010 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die neuen europäischen Regelungen für Ratingagenturen ergänzt. Damit werden die Ratingagenturen künftig unter staatliche Aufsicht gestellt, unterliegen hohen Transparenzanforderungen und sind verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni 2010 in Kraft treten.

Schärfere Regeln für riskante Bankgeschäfte

Die Finanzmarktkrise hat auch und gerade gezeigt, dass Banken für besonders riskante Geschäfte teilweise zu wenig eigenes Kapital in Reserve vorgehalten haben, um Verluste ausgleichen zu können. Deshalb ist es zentral dass Finanzinstitute - wo nötig - ihre Kapitalbasis stärken und so zusätzliche Puffer für Stresssituationen schaffen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Kreditmärkte wieder normal funktionieren können und verloren gegangenes Vertrauen zurückkehrt. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu im Januar 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schärfere Regeln vorsieht. Um Risiken wirksam zu begrenzen dürfen Banken danach nur noch dann
gebündelte Kredite ankaufen, wenn der ursprüngliche Kreditgeber selbst einen Teil der Kreditrisiken behält. Das Gesetz, dessen Entwurf am 24. März 2010 im Bundeskabinett beschlossen wurde, soll im Oktober 2010 in Kraft treten.

Risiken aus spekulativen Geschäften verringern und Anlegerschutz stärken

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte große Bedeutung zukommt. Besonders verheerend auf das Vertrauen gegenüber den Finanzmärkten haben sich dabei jene Fälle ausgewirkt, in denen Privatanlegern wegen unzureichender oder einfach falscher Beratung Anlageformen empfohlen wurden, die vielleicht die Provision des Anlageberaters maximiert nicht jedoch den Bedürfnissen und Zielen der Anleger entsprochen haben. Nicht selten sind so über viele Jahre und mit vielen Entbehrungen erbrachte private Ersparnisse beispielsweise für die eigene Altersvorsorge oder für die Ausbildung der Kinder durch bewusste oder unbewusste lntransparenz in erheblichem Maße vernichtet worden.
Um dies in Zukunft zu verhindern, wird das Bundesministerium der Finanzen bis zum Sommer 2010 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erstellen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die bestehenden Vorschriften zu ergänzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu ermöglichen und Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Weiterhin sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden, indem beispielsweise ungedeckte Leerverkäufe künftig nicht mehr möglich sein werden. Darüber hinaus werden Regeln geschaffen, die ein verdecktes "Anschleichen" an Unternehmen mit dem Ziel einer Übernahme verhindern sollen.
Damit ist das geplante Gesetzesvorhaben eine wichtige und notwendige Ergänzung der internationalen Bemühungen für eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte und es zeigt eindrücklich, dass die Bundesregierung jede Möglichkeit nutzt, auch mit nationalen Maßnahmen mehr Transparenz und einen besseren Schutz der Anleger zu erreichen.
Weitere wichtige Maßnahmen sind bereits auf dem Weg. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Finanzmärkte international abgestimmt stabiler zu machen und dadurch weiteren Finanzmarktkrisen nach Möglichkeit vorzubeugen, sind mit den genannten Maßnahmen jedoch mitnichten erschöpft. Die nächsten Maßnahmen sind bereits absehbar:

Finanzmarktaufsicht bei der Bundesbank bündeln

Die Finanzmarktkrise hat unter anderem auch die organisatorischen Defizite der Bankenaufsicht offen gelegt. In Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag wird in Deutschland deshalb eine schlagkräftige Bankenaufsicht "aus einem Guss" geschaffen, die insbesondere überwachen wird, dass in den Banken selbst künftig verantwortungsvoller und risikobewusster gearbeitet wird. Hierzu wird das Bundesfinanzministerium noch im ersten Halbjahr 2010 ein Konzept entwickeln das einerseits die Lehren aus der Finanzmarktkrise berücksichtigt, andererseits zugleich aber die bestehenden Stärken der deutschen Aufsicht bewahrt. Aufgrund der engen Verknüpfungen zwischen Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen dürfen sich die Reformüberlegungen nicht allein auf die Bankenaufsicht beschränken, sondern müssen die gesamte Finanzaufsicht einbeziehen. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett ist für den Sommer 2010, sein Inkrafttreten für das Frühjahr 2011 vorgesehen.

Regeln für die geordnete Abwicklung von Banken schaffen und künftige Risiken für den Steuerzahler begrenzen

Um zu verhindern, dass es bei künftigen Schieflagen einzelner, systemisch wichtiger Finanzinstitute erneut zu einer flächenbrandartigen Ausbreitung der Probleme über den gesamten globalen Finanzmarkt kommt, müssen wir ein Verfahren schaffen, das es innerhalb kurzer Zeit ermöglicht, überlebensfähige Unternehmensteile und systemwichtige Unternehmensfunktionen von den Folgen einer Insolvenz der Bank abzuschotten. Zusammen mit dem für den Bereich des Insolvenzrechts federführenden Bundesjustizministerium erarbeitet das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf. Es steht dabei außer Frage, dass die Kosten für Bankenschieflagen nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet werden dürfen. Der Bankensektor muss seinen Beitrag leisten. Das geeignete Instrument dafür ist eine Sonderabgabe, mit der der Bankensektor Vorsorge für künftige Bankenschieflagen zu leisten hat.

Deshalb hat das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung Eckpunkte für die künftige Finanzmarktregulierung beschlossen.

  1. Aufsichtsrechtliche Instrumente und Verfahren zur Restrukturierung systemrelevanter Banken
    • Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Kreditwesengesetz für Eingriffe im Vorfeld einer Bankeninsolvenz werden ergänzt.
    • Zudem wird die Befugnis eingeführt, systemrelevante Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder auf eine staatliche "Brückenbank" (Bridge Bank) zu übertragen mit dem Ziel, den systemrelevanten Teil zur Vermeidung von Finanzmarktstörungen fortzuführen und die Liquidation der verbleibenden, nicht systemrelevanten Betriebsteile zu ermöglichen.
  2. An das Insolvenzverfahren angelehntes Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken
    • Ergänzend zu den aufsichtsrechtlichen Instrumenten wird ein besonderes Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken geschaffen, das den Beteiligten eine Sanierung im Verhandlungswege ermöglichen soll. Das Reorganisationsverfahren orientiert sich grundsätzlich an dem bekannten Insolvenzplanverfahren, enthält aber drei Besonderheiten: einen verschlankten Rechtsschutz, um das Verfahren zu beschleunigen; eine Einbeziehung der Anteilsinhaber, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisationsplan nicht vereiteln können, und schließlich die Vorschaltung eines Sanierungsverfahrens, mit dem Schieflagen durchh frühes und entschiedenes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung bewältigt werden können.
  3. Erhebung einer risikoadjustierten Bankenabgabe und Errichtung eines Stabilitäts-Fonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zur Finanzierung von Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen
    • Es wird ein Stabilitäts-Fonds als Sondervermögen des Bundes errichtet, der von der FMSA verwaltet wird. Die in diesem Fonds angesammelten Mittel stehen zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken bereit.
    • Beitragspflichtig zu diesem Fonds sind alle deutschen Kreditinstitute. Die Beitragsbemessung wird am systemischen Risiko ausgerichtet seit. Das systemische Risiko ist anhand der Größe der eingegangenen Verpflichtungen eines Kreiditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt, gegebenenfalls unter Heranziehung weiterer Indikatoren, zu bestimmen. Damit leistet die Abgabe einen Beitrag für eine risikoadäquate Unternehmensführung bei den Kreditinstituten (Lenkungswirkung).
    • Das Bundesministerium der Finanzen wird fortlaufend die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe prüfen.
  4. Übertragung der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen und der Verwaltung des Stabilitäts-Fonds auf die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
    • Mit der Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen und der Verwaltung des Stabilitätsfonds soll die FMSA beauftragt werden.
    • Die FMSA hat sich bei der Bewältigung der aktuellen Krise bewährt. Die bisherigen Erfolge bei den Stabilisierungsmaßnahmen zeigen, dass die FMSA die geeignete Grundlage für einen im Rahmen des Restrukturierungskonzeptes erweiterten Aufgabenzuschnitt ist. Die FMSA würde damit dauerhaft eine wichtige Rolle bei der Vermeidung künftiger Krisen übernehmen. Die organisatorischen Rahmenbedingungen können zügig an die neuen Anforderungen angepasst werden.
  5. Verlängerung der Verjährungsfrist für die Organhaftung bei börsennotierten Aktiengesellschaften
    • Die bislang fünfjährige Verjährungsfrist für die aktienrechtliche Haftung von Organen börsennotierter Aktiengesellschaften für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung (§ 93 AktG) wird auf zehn Jahre verlängert. Dies ermöglicht die Durchsetzung von Ersatzansprüchen auch dann, wenn ihr Bestehen erst spät bekannt wird oder ihre Geltendmachung de facto erst möglich wird, weil sich die personelle Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane geändert hat.

Alle Maßnahmen wird die Bundesregierung im Lichte der auf internationaler Ebene zu fassenden Beschlüsse erorderlichenfalls überprüfen. Der Finanzstandort Deutschland soll im internationalen Wettbewerb gestärk werden und deshalb ist es auch notwendig, in den nächsten Monaten auf internationaler und europäischer Ebene Antworten auf die zentralen, noch offenen Finanzmarktfragen zu geben: Wie verringern wir die Risiken zukünftiger Finanzkrisen über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus? Wie sieht eine faire Lastenverteilung der Krisenkosten aus? Und wie kann all das gelingen, ohne gleichzeitig die Finanzmärkte in ihren wohlfahrtsmehrenden Funktionen, gerade für hochentwickelte Industrieländer wie Deutschland, zu schwächen?
Dabei ist klar, dass einer fristgerechten, international konsistenten und effektiven Umsetzung der G20-Beschlüsse eine zentrale Rolle zukommt. Denn nur so kann auf den Finanzmärkten ein "level-playing-field" - also Wettbewerbsgleichheit - hergestellt und Regulierungs- sowie Aufsichtsarbitrage verhindert werden. Um hierzu beizutragen und der internationalen Diskussion neue Impulse zu geben, hat der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble für den 19./20. Mai 2010 zu einer internationalen Finanzmarktkonferenz nach Berlin eingeladen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die bereits beschlossenen und noch anstehenden Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene die Wahrscheinlichkeit einer erneuten globalen Finanzmarktkrise minimieren können. In dem Bewusstsein, dass eine weitere Finanzmarktkrise nicht nur die öffentlichen Haushalte massiv überfordern, sondern auch die legitimatorischen Grundlagen unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung weiter schwächen würde, wird die Bundesregierung in ihren Anstrengungen zur Reform der Finanzmärkte nicht nachlassen.

Als Mitglied im Finanzausschusses des Bundestages werde ich meinen Beitrag dazu leisten und wünsche Ihnen einige erholsame Ostertage.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB
Mitglied im Finanzausschuss