Dienstag, 23. Februar 2010

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

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Christian von Stetten, MdB
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Einladung 26. Februar 2010

 


aktueller
Terminkalender

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen wurde meine Haltung zur Reform des "Erneuerbare-Energien-Gesetz" von einigen Energiemanagern kritisiert.
Auch heute wurde im Haller Tagblatt mit der Überschrift: "Van Bergen kritisiert von Stetten" berichtet.

Schlechter Stil
Die Kritik des von einem staatlichen Unternehmen bezahlten Energiemanagers van Bergen beeindruckt mich jedoch wenig. Ich vertrete die Bürgerinnen und Bürger des Bundestagswahlkreises Schwäbisch Hall – Hohenlohe und habe deren Interessen bei den nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu wahren.
Wenn es van Bergen tatsächlich um die Sache gegangen wäre, hätte er zum Telefonhörer gegriffen und mich angerufen, so wie es täglich Dutzende von Bürgerinnen und Bürgern tun.
Die Tatsache aber, dass er die an mich geschriebene E-Mail gleichzeitig an die Redaktion des Haller Tagblattes gesendet hat, zeigt, dass es den "Schwäbisch Haller Stadtwerken" nicht wirklich um einen Dialog, sondern eher um eine öffentliche Darstellung geht.

Frühzeitig für Transparenz gesorgt
Obwohl es bis heute noch nicht einmal einen Gesetzentwurf des Umweltbundesministers zu diesem Thema gibt, habe ich Herrn van Bergen sowie zahlreiche andere von der Thematik Betroffene in meinem Wahlkreis am 12. Februar 2010 ausführlich und mit detaillierten Zahlen über die geplanten Änderungen und den aktuellen Diskussionsstand informiert. Diese von mir praktizierte Transparenz ist fast schon fahrlässig und wird sicher nicht von allen Beteiligten in Berlin positiv gesehen. Aber mir ist es wichtig, dass die Betroffenen sich rechtzeitig auf die ab Juli 2010 bestehenden Rahmenbedingungen einstellen können.

Zur Sache:
In meinem Brief an Herrn van Bergen schrieb ich am 12. Februar 2010:
"Besonders wichtig war mir, dass die Personen, die ihren Solarstrom selbst nutzen, eine Erhöhung der Förderung bekommen. Bei Eigenbedarf werden für Strom aus Dachanlagen bis zu einer Kapazitätsgrenze von 1 MW zusätzlich zehn Cent Einspeisevergütung gezahlt, sofern der Strom selbst verbraucht wird. Bei der Eigennutzung des Photovoltaikstroms entfallen die Kosten für die Integration der volatilen Einspeisung in die Stromnetze. Diesen Kostenvorteil wollen wir an die Betreiber der Dachanlagen weitergeben. Zudem werden damit erforderliche Innovationen und Investitionen für die Stromspeicherung direkt bei den Erzeugern für den Eigenverbrauch angereizt."

Dass es die Geschäftsleitungen von Stromlieferanten nicht erfreut, wenn ich mich in Berlin für eine Erhöhung der Förderung von selbst produziertem und auch selbst verbrauchtem Strom einsetze, ist nachvollziehbar.

Wir werden bei denen kürzen, die ihren Strom zu überhöhten Kosten in das allgemeine Netz einspeisen und damit den Normalbürger belasten (zum 1. Juli 2010: bei Dachflächen 16% und Freiflächen 15%), und wir werden bei den Personen die Förderung erhöhen (8 Cent Vergütung bis zu einer Kapazitätsgrenze von 800kW, also 2 Cent weniger, als ich mir gewünscht habe), die den Strom selbst produzieren und auch selbst verbrauchen. Diese Haltung habe ich vor der Wahl vertreten und jetzt werden wir diese verbraucherfreundliche Lösung auch umsetzten.

Ich akzeptiere unterschiedliche Meinungen und kann auch verstehen, wenn Stadtwerke und andere Energieversorger, die davon leben, dass sie Strom an die Bürger verkaufen, nicht begeistert sind, wenn die Bürger jetzt ihren Strom selbst produzieren.
Aber für mich sind die Selbstversorger - ob in der Landwirtschaft, bei der Wärmegewinnung oder der Stromversorgung - die wahren Umweltschützer. Diese Bürgerinnen und Bürger möchte ich verstärkt fördern und nicht finanzkräftige Investoren. Ich bin mir auch sicher, dass ich mich in diesem Punkt in Berlin durchsetzen werde.

Selbstverständlich werde ich das Angebot annehmen und die angegebene Eigenkapitalverzinsung des Energiemanagers van Bergen bei einem Besuch in den "Schwäbisch Haller Stadtwerken" überprüfen. Ich habe großes Interesse an einem florierenden staatlichen Unternehmen "Stadtwerke Schwäbisch Hall", aber die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises Schwäbisch Hall - Hohenlohe dürfen auch nicht für dumm verkauft werden.

 

Mandat für unseren Einsatz in Afghanistan
Am Freitag wird im Deutschen Bundestag über das neue Mandat für unseren Einsatz in Afghanistan entschieden. Das Mandat sieht eine Anhebung der Personalobergrenze auf 5.350 Soldaten vor, von denen 350 Soldaten als flexible Reserve vorgehalten werden. Mit dem neuen Mandat, das bis zum 28. Februar 2011 gelten soll, wird Deutschland seine Anstrengungen für den Aufbau und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte nachhaltig erhöhen.
In der letzten Sitzungswoche hat Bundesaußenminister Westerwelle in einer Regierungserklärung noch einmal die Ziele und Schwerpunktsetzung des deutschen Engagements in Afghanistan erläutert. Dabei hat er deutlich gemacht, dass die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen die Bundesregierung zu der Bewertung führt, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als "bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts" zu qualifizieren. Demnach trägt die afghanische Regierung mit Unterstützung von ISAF einen bewaffneten Konflikt mit Aufständischen (Taliban) aus. Diese Einstufung als "bewaffneter Konflikt" ist ein wichtiges politisches Signal und dient zugleich unseren Soldaten im Einsatz zur Orientierung. Für die Bundesregierung sind für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan damit die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend – und nicht das deutsche Strafrecht. Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten von Bund und Ländern.
Auch für die politische Auseinandersetzung in den kommenden Wochen wird es wichtig sein, die Realitäten in Afghanistan klar zu benennen und das strategische Ziel einer "Übergabe in Verantwortung" deutlich zu machen.

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Die Bundesregierung unterrichtet uns in dieser Woche über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht seit einiger Zeit tief greifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen gegenüber. Wichtige Herausforderungen sind die zunehmende Internationalisierung der Wirtschafts- und Finanzmärkte, die verstärkte Regionalisierung der Wohnungsmärkte sowie der Klimawandel und die demografische Entwicklung in Deutschland. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, sind integrative Handlungsansätze in der Raumordnungs-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik unverzichtbar. Der Bericht geht daher auch auf aktuelle Entwicklungen in diesen Politikfeldern ein.

Jahresbericht 2008 des Wehrbeauftragten
Der Jahresbericht 2008 des Wehrbeauftragten (50. Bericht) befasst sich im Schwerpunkt mit der Ausstattung der Truppe und dem Sanitätsdienst. Der Wehrbeauftragte nennt zudem Voraussetzungen für eine Verbesserung der Attraktivität der Bundeswehr und des Soldatenberufes. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass der Auftrag der Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit als Selbstverständlichkeit wahrgenommen und dass die soziale Anerkennung des soldatischen Dienstes in der Gesellschaft nicht hinreichend gewürdigt werde.

Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht, soweit die Umsetzung nicht durch Gesetz erfolgt. Sie trifft für besonders gesundheitsschädliche Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer erstmals immissionsseitige Festlegungen (u.a. Ziel- und Grenzwerte, nationale Reduktionsziele bzw. nationale Reduktionsverpflichtungen).

Verabschiedung IT-Staatsvertrag
In zweiter Lesung und Schlussabstimmung steht das Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern zur Verabschiedung an, mit dem die Zustimmung zum IT-Staatsvertrag erfolgt. Mit diesem Staatsvertrag wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Der IT-Planungsrat wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordinieren, Standards festlegen, E-Government-Projekte steuern und nach Maßgabe des IT-NetzG Festlegungen für das Verbindungsnetz treffen, welches die informationstechnischen Netze von Bund und Ländern miteinander verbindet.

EU-Ratingverordnung
Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung soll zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen. Den Ratingagenturen wird in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt.

Kraftfahrzeugsteuergesetz
In erster Lesung beraten wir das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Im Wesentlichen handelt es sich um technische Anpassungen, die in Folge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund, der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben sowie verwaltungstechnischer Vereinfachungen vorgenommen werden.

Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
Das Erste Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes, welches wir in erster Lesung beraten, dient der 1:1-Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verordnungen. Vorgenommen wird die formale Umsetzung der neuen Cross-Compliance-Verpflichtungen im Bereich Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz. Zudem werden bestimmte Beihilfen im Weinsektor in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.

Änderung des Telemediengesetzes
Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Erste Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes dient der 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie). Die Richtlinie aktualisiert die Vorschriften für die audiovisuelle Branche und schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der sämtliche audiovisuellen Mediendienste abdeckt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Kulturtourismus in Deutschland stärken
Ziel des Antrages der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Kulturtourismus in Deutschland stärken ist es, das reichhaltige kulturelle Angebot in Deutschland besser für den Kulturtourismus nutzbar zu machen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kultur- und der Tourismusbranche beizutragen und mangelndes gegenseitiges Verständnis abbauen zu helfen. Vorgeschlagen werden u. a. ein gemeinsames Kulturtourismuskonzept, die Auslobung eines Wettbewerbs "Kulturregion Deutschland" und die Schaffung einer Plattform für kulturtouristisches Marketing.

Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden, dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können.

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Der langjährige behindertenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe, ist seit 1. Januar 2010 der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Zu seinem Antrittsbesuch im Rahmen der Krautheimer Gespräche beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.(BSK) am Freitag, dem 26. Februar 2010, um 17.30 Uhr im Eduard-Knoll-Wohnzentrum in Krautheim, ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Gemeinsam mit dem Wahlkreisabgeordneten Christian von Stetten wird Hüppe zu aktuellen bundessozialpolitischen Themen Stellung nehmen.
Der Moderator des Abends ist Karl Finke, Landesbehindertenbeauftragter in Niedersachsen und Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB