Mittwoch, 03. Februar 2010

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

Büro Berlin:
Christian von Stetten, MdB
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Rückblick auf Berlin

Berlinfahrten


 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bundesweiten Diskussionen über Steuerreform, Hotelmehrwertsteuer und „Kauf der Steuersünderdateien“ erfordern leider meine Teilnahme an einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welche am kommenden Sonntag in Berlin stattfindet.
Gesprächspartner werden unter anderem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk sein. Leider kann ich deshalb erstmals nicht am CDU-Neujahrsempfang teilnehmen. Ich bedaure dieses, bitte aber um Ihr Verständnis, da in Berlin wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen.

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
In den letzten Tagen haben einige Krankenkassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben zu wollen, weil die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um ihre Ausgaben zu decken.
Für drei bundesunmittelbare Betriebskrankenkassen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) Zusatzbeiträge in Höhe von monatlich 8 Euro bzw. 1 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder mit Wirkung vom 1. Januar 2010 genehmigt. Bei weiteren der Aufsicht des BVA unterstehenden Krankenkassen werden die Haushaltspläne derzeit noch geprüft. Erkenntnisse über die Erhebung von Zusatzbeiträgen im Bereich der landesunmittelbaren Kassen (den AOKen sowie regionalen Betriebs- und Innungskrankenkassen) liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Reihe von Krankenkassen hat hingegen zwischenzeitlich öffentlich erklärt, keine Zusatzbeiträge zu erheben.

Der Schätzerkreis, der im Herbst des jeweiligen Vorjahres eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV erstellt, hat für das Jahr 2010 eine Unterdeckung der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rd. 7,8 Mrd. € prognostiziert, die aus Einnahmeausfällen und höheren Ausgaben entstehen. Für die konjunkturbedingten Mindereinnahmen soll im Haushalt 2010 ein weiterer Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Mrd. € bereitgestellt werden, da die Bundesregierung dies nicht allein den Versicherten aufbürden will. Über das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz wird für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe die entsprechende Regelung geschaffen. Der verbleibende Fehlbetrag (rd. 4 Mrd. €) muss so gering wie möglich gehalten werden.
Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat deutlich gemacht, dass er von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Anstrengungen erwartet, die Ausgaben auf das wirklich notwendige Maß zu beschränken. Das gilt auch im Hinblick auf die Verwaltungskosten.
Zusatzbeiträge werden dennoch für einige Krankenkassen notwendig sein, wie auch in der Vergangenheit immer wieder einzelne Krankenkassen ihren damals noch von ihnen selbst bestimmbaren Beitragssatz angehoben haben. Zusatzbeiträge sind in der Logik des Gesundheitsfonds der Ausgleichsmechanismus, mit dem auf ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen der Kassen aus den Zuweisungen des Fonds und Ausgaben reagiert werden kann. Sie sind damit etwas völlig Normales. Wichtig ist, dass die Versicherten durch das Sonderkündigungsrecht sofort zu einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag oder mit einem geringeren Zusatzbeitrag wechseln können. Es liegt damit in ihrer Hand zu beurteilen, ob sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Krankenkasse zufrieden sind oder nicht.
Weitere Antworten zu diesem Thema erhalten Sie hier.

Bürokratieabbau kommt voran
Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2010 "Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung in der 17. Legislaturperiode" beschlossen:

- Das Ziel, Informationskosten der Wirtschaft um netto 25 Prozent bis Jahresende 2011 abzubauen, wird als Gesamtziel konkretisiert: Die Umsetzungspläne der Ministerien werden bis 1. Juli 2010 zu einem Gesamtumsetzungsplan für die Bundesregierung zusammengeführt.

- Der Blickwinkel wird über die Betrachtung der Informationspflichten hinaus erweitert: Künftig wird der gesamte Erfüllungsaufwand, der neues Bundesrecht für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung nach sich zieht, einbezogen.

-In besonderen zentralen Bereichen – darunter die Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht oder das Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben sollen im Jahr 2010 Vereinfachungsprojekte durchgeführt werden. Das Abbauziel von 25 Prozent gilt auch hier.

- Im Zuge der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erweiterung des Mandates des Nationalen Normenkontrollrates sollen verstärkt auch Befristungsmöglichkeiten für neue Regelungen geprüft werden.

-Europäisches Recht rückt stärker als bisher in den Fokus; hierzu wird die Bundesregierung eine nachvollziehbare Folgenschätzung für neue EU-Vorhaben einfordern und insbesondere eigene Vereinfachungsvorschläge einbringen.

Ebenfalls im Kabinett beschlossen wurden Änderungen der Vergabeverordnung, die zu deutlichen Verfahrenserleichterungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) führen. Sie bilden den Abschluss von Reformen der vergangenen Legislaturperiode. Als Eignungsnachweise der Unternehmen über Fachkunde, Eignung und Leistungsfähigkeit werden künftig statt behördlicher Nachweise grundsätzlich Eigenerklärungen gefordert. Von den Neuerungen wird eine Minderung der Bürokratiekosten um 40 Prozent bzw. 250 Mio. Euro erwartet.

2150 Besucher im Jahr
Im Jahr 2009 haben mich mehr als 2150 Bürger aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe in Berlin besucht, darunter zahlreiche Schulklassen, Verbände, Sport- und Musikvereine, Landfrauen und Betriebsausflüge. Die Besucher nutzten das umfangreiche, mehrtägige Reiseprogramm, um einen Einblick in die Sehenswürdigkeiten der neuen und alten Hauptstadt zu erlangen.

Mein Berliner Büro ist unter der Telefonnummer 030/227-75346 allen Busunternehmen, Schulklassen und Vereinen bei der Organisation ihrer Reisen behilflich und organisiert kostenlose Besuche im Reichstag und in den Ministerien.

Einzelpersonen, die Berlin in einer Gruppe besuchen möchten, bietet der Bürgerverein Berlin-Hohenlohe e.V. zahlreiche günstige Mitreisemöglichkeiten.
Das Besuchsprogramm kann unter anderem enthalten: Reichstagsbesichtigung, Teilnahme an einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages, Besuch eines Ministeriums, Stadtrundfahrt Berlin, Führung durch die Landesvertretung Baden-Württemberg, Bundesrat, Fahrt nach Potsdam und vieles mehr.
Wann immer es mir zeitlich möglich ist, diskutiere ich mit den Besuchergruppen im Reichstagsgebäude und stehe bei Fragen Rede und Antwort.

Die nächsten freien Plätze gibt es vom 22. bis 25. April 2010, vom 13. bis 16. Mai 2010, vom 20. bis 23. Mai 2010 und vom 10. bis 13. Juni 2010. Der Kostenbetrag für die viertägige Reise inkl. Busfahrt, Besuchsprogramm und drei Übernachtungen mit Frühstück im Doppelzimmer eines Drei/Vier-Sternehotels beträgt 209 €.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rueckblick-auf-berlin.de oder beim Bürgerverein Berlin-Hohenlohe e. V. unter der Telefonnummer 07955 / 29 94.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB