Donnerstag, 10. Dezember 2009

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

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Christian von Stetten, MdB
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Kommunal Relevant


Fraktion direkt

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Woche hatte eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages für Aufsehen gesorgt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 25. November 2009 ein Verfahren zum Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt. Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen dienen dürfe. Dies sei bei dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit nicht der Fall. Zum Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 (für ein Jahr) bzw. seit 1995 durchgängig im Wege einer Ergänzungsabgabe von zuletzt 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben.
Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt in 2009 rund 12 Mrd. € und steht ausschließlich dem Bund zu. Bevor wir Steuerzahler uns jetzt freuen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden kann. Dabei ist zu sehen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zumindest indirekt bestätigt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung vom 19. November 1999 ausdrücklich festgehalten, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nicht befristet werden muss. Auch wenn mit dem Vorlagebeschluss aus Niedersachsen noch keinerlei Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist, begrüße ich es ausdrücklich, dass sich der Bundesfinanzminister dafür einsetzt, dass der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2005 nicht endgültig, sondern nur vorläufig festgesetzt wird. Dies würde dann für alle noch offenen und für alle künftigen Steuerfestsetzungen gelten. Damit würden massenhafte Einsprüche verhindert und sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von unnötiger Bürokratie befreit.
Durch die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes werden wir zwangsläufig aber auch mit der Frage konfrontiert, wie lange denn der Solidaritätszuschlag noch erhoben werden soll. Diese Frage werden wir politisch klären müssen und ich denke, der Solidaritätszuschlag wird in den nächsten 5 Jahren abgeschafft.

Afghanistan-Einsatz

Selbstverständlich beschäftigt uns auch täglich der Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Die jüngsten Beschlüsse des Bundestages habe ich Ihnen in meiner letzten Rundmail zugesandt. In einer Fraktionssitzung zur „Situation in Afghanistan“ haben meine Bundestagskollegen, Bundesverteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und unser Fraktionssprecher für Entwicklungshilfe Dr. Christian Ruck, einige interessante Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Ich möchte die Unterlagen nicht als Rundmail versenden, stelle sie Ihnen aber nach Anforderung sehr gerne zur Verfügung. Bitte einfach hier anfordern.

Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung

In der vergangenen Woche wurde ich erneut in den Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU gewählt. In der KPV sind bundesweit mehr als 80.000 Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und kommunale Mandatsträger organisiert. Auch nach meiner Wiederwahl in den Deutschen Bundestag bleibe ich weiterhin Mitglied des Hohenloher Kreistags und des Stadtrats meiner Heimatstadt Künzelsau. Die Kommunalpolitik bildet nicht nur die Grundlage jedes politischen Handelns, sondern ist für mich auch eine wichtige Kontrollmöglichkeit für die in Berlin beschlossenen Gesetze. Im Deutschen Bundestag haben sich 119 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Arbeitsgemeinschaft „Kommunales“ zusammen geschlossen. Unsere monatlich erscheinende Publikation „kommunal relevant“ können Sie hier nachlesen.
Die Entscheidungen der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages werden in „fraktion direkt“ zusammengefasst und sind ebenfalls hier einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB