Sehr geehrte Damen und Herren,
die gestrigen Konstituierungen der Bundestagsausschüsse für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages habe ich zum Anlass genommen, die mir in den letzten Jahren übergebenen Visitenkarten und vorhandenen E-Mail-Kontaktdaten zu überprüfen und einige Personen neu in meinen MIT-Newsletter - Verteiler aufzunehmen.
Ich unterrichte etwa alle zwei Wochen die MIT-Mitglieder in meinem Wahlkreis Schwäbisch- Hohenlohe über aktuelle Ereignisse in Berlin und gebe einen Einblick in meinen aktuellen Terminkalender. Gern stelle ich diese Informationen auch allen anderen MIT-Mandatsträgern des MIT-Landesverbandes zur Verfügung, denn nur gemeinsam und mit Ihrer aller Unterstützung gelingt es uns, die von der MIT beschlossenen marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Positionen in Berlin umzusetzen. Sollten Sie an diesen Informationen kein Interesse haben, bitte ich um kurze Mitteilung, damit ich Sie aus dem Verteiler löschen kann.
Klausurtagung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche auf ihrer Klausur in Meseberg ein anspruchsvolles Arbeitsprogramm für die kommenden Monate vorgelegt. Im Bereich Klimaschutz, Elektromobilität und Bürokratieabbau hat sich die Regierung konkrete und engagierte Ziele gesetzt, die zeigen, dass wir mit hoher Geschwindigkeit darangehen, die Probleme unseres Landes zu lösen.
Für uns Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bedeutet dies insbesondere die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP beschlossenen finanzmarktpolitischen Maßnahmen sowie die Steueränderungspläne.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die Bewältigung der demographischen Herausforderung. Wir alle wissen: Die Menschen in unserem Land werden immer älter, während deutlich weniger Kinder geboren werden als vor dreißig Jahren. Im Jahr 2050 werden 80 Rentner auf 100 Beitragszahler kommen.
Wir werden in den kommenden Jahren auf zahlreichen Politikfeldern die Weichen dafür stellen, den demographischen Wandel als Chance zu nutzen. Mit den Beschlüssen von Meseberg hat die Bundesregierung wichtige Schritte in diese Richtung unternommen. Dazu gehört auch der zügige Ausbau einer schnellen Internetverbindung in den ländlichen Räumen. Gerade die demographische Veränderung verlangt von uns besondere Anstrengungen, um den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten.
Wirtschaft stabilisiert sich
Die wirtschaftliche Talfahrt aufgrund der internationalen Finanzmarktkrise ist nach Einschätzung der Wirtschaftsweisen zu einem Ende gekommen und es bestehen gute Chancen, dass sich im nächsten Jahr bereits eine leichte Erholung anschließen wird. So prognostiziert der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten für das Jahr 2010 einen Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistungen von +1,6%.
Wichtige Aufgaben verbleiben aber noch zu meistern, der Weg aus der Krise ist noch immer mit einer Reihe von Risiken behaftet. Das Problem einer möglichen Verknappung der Kreditversorgung könnte eine sich selbst tragende konjunkturelle Erholung gefährden und muss deshalb im Auge behalten werden. Die Reformen für eine stabile Finanzmarktarchitektur müssen zügig vorangetrieben und bestehende regulatorische Defizite beseitigt werden. Ebenso wichtig ist die konsequente Rückführung der Neuverschuldung nach der endgültigen Bewältigung dieser Krise.
Finanzausschuss
Im Finanzausschuss werden wir diese Woche das von der Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU und FDP eingebrachte Wachstumsbeschleunigungsgesetz beraten. Insbesondere folgende Maßnahmen sind im Bereich des Steuerrechts vorgesehen:
- Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird – um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern – das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.
- Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften durch Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel, Erhalt des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven und Verbesserung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen (sog. Konzernklausel).
- Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.
- Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro zugelassen.
- Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.
- Beseitigung von Wachstumshemmnissen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 Prozent.
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen in Deutschland.
- Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglich wird.
Wir werden durch einige kleine Veränderungen das Gesetz noch etwas verbessern und am 4. Dezember 2009 im Bundestag verabschieden, so dass der Bundesrat es am 18. Dezember 2009 bestätigen kann und es pünktlich zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB