Mittwoch, 25. November 2009

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 

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Christian von Stetten, MdB
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aktueller Terminkalender


 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die heutige Konstituierung der Bundestagsausschüsse für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages habe ich zum Anlass genommen, die mir in den letzten Jahren übergebenen Visitenkarten und vorhandenen e-Mail-Kontaktdaten zu überprüfen und einige Personen neu in meinen Newsletter - Verteiler aufzunehmen.

Ich unterrichte etwa alle zwei Wochen Landräte, Bürgermeister, kommunale Mandatsträger, ehrenamtlich Engagierte sowie interessierte Bürger über aktuelle Ereignisse in Berlin und gebe einen Einblick in meinen aktuellen Terminkalender. Sollten Sie an diesen Informationen kein Interesse haben, bitte ich um kurze Mitteilung, damit ich Sie aus dem Verteiler löschen kann.

Klausurtagung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche auf ihrer Klausur in Meseberg ein anspruchsvolles Arbeitsprogramm für die kommenden Monate vorgelegt. Im Bereich Klimaschutz, Elektromobilität und Bürokratieabbau hat sich die Regierung konkrete und engagierte Ziele gesetzt, die zeigen, dass wir mit hoher Geschwindigkeit darangehen, die Probleme unseres Landes zu lösen.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die Bewältigung der demographischen Herausforderung. Wir alle wissen: Die Menschen in unserem Land werden immer älter, während deutlich weniger Kinder geboren werden als vor dreißig Jahren. Im Jahr 2050 werden 80 Rentner auf 100 Beitragszahler kommen.
Wir werden in den kommenden Jahren auf zahlreichen Politikfeldern die Weichen dafür stellen, den demographischen Wandel als Chance zu nutzen. Mit den Beschlüssen von Meseberg hat die Bundesregierung wichtige Schritte in diese Richtung unternommen. Dazu gehört auch der zügige Ausbau einer schnellen Internetverbindung in den ländlichen Räumen. Gerade die demographische Veränderung verlangt von uns besondere Anstrengungen, um den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten.

Wirtschaft stabilisiert sich
Die wirtschaftliche Talfahrt aufgrund der internationalen Finanzmarktkrise ist nach Einschätzung der Wirtschaftsweisen zu einem Ende gekommen und es bestehen gute Chancen, dass sich im nächsten Jahr bereits eine leichte Erholung anschließen wird. So prognostiziert der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten für das Jahr 2010 einen Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistungen von +1,6%.
Wichtige Aufgaben verbleiben aber noch zu meistern, der Weg aus der Krise ist noch immer mit einer Reihe von Risiken behaftet. Das Problem einer möglichen Verknappung der Kreditversorgung könnte eine sich selbst tragende konjunkturelle Erholung gefährden und muss deshalb im Auge behalten werden. Die Reformen für eine stabile Finanzmarktarchitektur müssen zügig vorangetrieben und bestehende regulatorische Defizite beseitigt werden. Ebenso wichtig ist die konsequente Rückführung der Neuverschuldung nach der endgültigen Bewältigung dieser Krise.

Finanzausschuss
Im Finanzausschuss werden wir diese Woche das von der Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU und FDP eingebrachte Wachstumsbeschleunigungsgesetz beraten. Insbesondere folgende Maßnahmen sind im Bereich des Steuerrechts vorgesehen:

- Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird – um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern – das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.

- Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften durch Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel, Erhalt des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven und Verbesserung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen (sog. Konzernklausel).

- Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.

- Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen.

- Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.

- Beseitigung von Wachstumshemmnissen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

- Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 Prozent.

- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen in Deutschland.

- Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen er- möglich wird.

Wir werden durch einige kleine Veränderungen das Gesetz noch etwas verbessern und Anfang Dezember im Bundestag verabschieden, so dass es pünktlich zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.

Die Woche im Parlament

In dieser Woche stehen drei Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Verlängerung an. Mit ihrer Arbeit in Afghanistan und vor der Küste des Libanon leisten unsere Soldatinnen und Soldaten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung von Waffenschmuggel und Terrorismus und legen damit den Grundstein für eine friedliche Entwicklung in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig verteidigen sie Deutschlands Sicherheit und unsere Interessen. Deutschland ist fest eingebunden in die Strukturen der Europäischen Union und des Nordatlantikvertrags und trägt als zuverlässiger Bündnispartner entscheidend zur Funktionsfähigkeit dieser Bündnisse bei.
Die Erfolge, die während des bisherigen Einsatzes erreicht wurden, sind beachtlich, dennoch sind wir noch nicht am Ziel: Der zivile Wiederaufbau in Afghanistan verlangt auch weiterhin nach militärischer, ziviler und logistischer Unterstützung durch die Bundeswehr.
Das deutsche ISAF-Kontingent wird weiterhin maximal 4.500 Soldatinnen und Soldaten umfassen und hat zum Ziel, die afghanische Regierung bei der Gewährleistung eines sicheren Umfelds zu unterstützen. Ein stabiles Afghanistan liegt im vitalen deutschen Interesse. Die Fortsetzung des internationalen Engagements ist erforderlich, um einen Rückfall Afghanistans in die Zeit des Bürgerkrieges und der Terrorherrschaft der Taliban zu verhindern.
Auch vor der Küste des Libanon muss weiterhin verhindert werden, dass die Hamas über See mit Waffen versorgt wird. Andernfalls wird es im Nahen Osten nicht zu einer dauerhaften Friedenslösung kommen.

Die deutsche Beteiligung an der UNIFIL Maritime Task Force (MTF)-Mission vor der libanesischen Küste ist Teil unseres Einsatzes für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten. Mit der Mandatsverlängerung bis zum 30. Juni 2010 bringt Deutschland seinen Willen zum Ausdruck, auch im Libanon weiter zur Stabilisierung des Nahen Ostens wesentlich beizutragen. Im Lichte der bisherigen Erfolge und unter Berücksichtigung des dabei erreichten libanesischen Fähigkeitszuwachses ist eine Absenkung der Obergrenze der deutschen Beteiligung von 1.200 auf 800 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen.

Wir wollen zudem die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom (OEF) bis zum 15. Dezember 2010 beschließen. Das Mandat schließt NATO-Operationen im Rahmen von Operation Active Endeavour mit ein. Die internationale Gemeinschaft darf in ihren umfassenden Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Umstände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, nicht nachlassen. Die Operation Enduring Freedom sowie die Einsätze der NATO im Mittelmeer im Rahmen der Operation Active Endeavour sind ein angemessener militärischer Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Mit der vorgesehenen Personalobergrenze von 700 Soldaten ist Deutschland weiterhin in der Lage, das erforderliche Fähigkeitsprofil für den Anti-Terror-Einsatz am Horn von Afrika und im Mittelmeerraum abzubilden.´

In erster Lesung beraten wir auch das 6. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch welches die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahr 2010 nach der gesetzlich verankerten Anpassungsformel festlegt. Die Anpassung folgt auf Basis der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Anpassungsformel wurde im Jahre 2006 nach umfassenden und detaillierten Verhandlungen mit den Ländern vereinbart, um weitere jährliche Verhandlungen zur Anpassung der Bundesbeteiligung zu vermeiden und die Höhe der Beteiligung auf eine eindeutige und belastbare Datenbasis zu stellen.

Allen Bundestagsdebatten dieser Woche können sie auf meiner Homepage www.christian-stetten.de live verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB