Freitag,
17. Juli 2009

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 


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Bilanz "Chancen und Zusam-menhalt für alle Generationen


Berlin-Reisen

Rückblick auf Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 16. Legislaturperiode wurden im Bereich Familie, Frauen, Senioren und Jugend entscheidende Weichen für die Zukunft unseres Landes gestellt.

Um Ihnen die Berliner Arbeit der letzten vier Jahre noch einmal darzustellen, möchte ich Ihnen die Bilanz „Chancen und Zusammenhalt für alle Generationen“ – „Weichenstellungen für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in der 16. Legislaturperiode“ zur Verfügung stellen.

 

Finanzmarktstabilisierung

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Schreiben zum Thema „Bad Bank“ und „Finanzmarktstabilisierung“ erreicht.

Aus diesem Grund möchte ich Sie heute ausführlich über das Anfang Juli im Bundestag beschlossene Gesetz zur „Entsorgung“ risikoreicher Wertpapiere in sogenannte „Beiboote“ informieren. Es soll den deutschen Banken und Landesbanken die Bereinigung ihrer Bilanzen ermöglichen. Dort liegen besonders risikobehaftete Wertpapiere, deren weiterer Wertverlust zu einem Kapitalverzehr der Banken führen kann (Ratingmigration), der nicht nur deren Existenz selbst gefährdet, sondern unseren erreichten Wohlstandsgrad und die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Deshalb soll es den deutschen Banken künftig möglich sein, die toxischen Papiere sowie weitere Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche in gesonderte Zweckgesellschaften oder in Abwicklungsanstalten auszugliedern.

Die Zustimmung war eine schwere Entscheidung für mich.
Warum sollen für Banken nicht die gleichen marktwirtschaftlichen Regeln gelten wie für einen mittelständischen Industriebetrieb oder Handwerker? Missmanagement kann passieren, hat aber dann meistens die Insolvenz des Unternehmens zur Folge.
Um aber unseren gesamten Wirtschaftskreislauf zu retten mussten wir einen anderen Weg gehen und dafür sorgen, dass keine „systemrelevante“ Bank in die Insolvenz geht.

Gesetzgeberisch knüpfen wir dabei an die bereits eingeleiteten Stabilisierungsmaßnahmen des im Oktober 2008 verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes an. Die jetzt beschlossene Fortentwicklung sieht zwei „Beiboot“-Varianten vor:

  • Zum einen können sog. toxische Wertpapiere auf Zweckgesellschaften ausgelagert werden (Zweckgesellschaftsmodell oder SPV genannt). Im Gegenzug erhält die auslagernde Bank (Kernbank) einen Ausgleich in Form von bundesgarantierten Schuldverschreibungen. Die Kernbank wird damit bilanziell stabilisiert und kann die Papiere auch zur Refinanzierung auf dem Geldmarkt nutzen. Den voraussichtlichen Wertverlust aus den abgegebenen Papieren zahlt die Kernbank über einen Zeitraum von 20 Jahren in Form gleichbleibender jährlicher Raten aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Gewinn. Decken diese Zahlungen nach Garantieablauf etwaige Verluste nicht vollständig, so muss der verbleibende Verlust von der Kernbank ebenfalls aus den Beträgen für Gewinnausschüttungen geleistet werden (Nachhaftung). Letztlich wird den betroffenen Banken damit ein Weg eröffnet, ihre Lasten im Zeitablauf selbst zu schultern.

 

  • Zum anderen sollen künftig sog. Abwicklungsanstalten unter dem Dach einer bundeseigenen SoFFin gegründet werden können, um – neben toxischen Wertpapieren - weitere Risikopositionen sowie strategisch nicht mehr benötigte Geschäftsfelder auszulagern. Auch in diesem Modell haben die auslagernden Banken die Verantwortung für die Abwicklung und für den finanziellen Ausgleich und tragen mögliche Verluste. Es wird dabei eine direkte und umfassende Haftung der Eigentümer der Banken verankert. Die ausgelagerten Wertpapiere werden von den Abwicklungsanstalten über die viele Jahre gestreckt abgearbeitet. Damit gelingt die dringend benötigte Bilanzentlastung und -verkürzung. Zurück bleibt eine im Prinzip gereinigte Kernbank mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell.

Am 2. Juli haben Bundesbank und SoFFin als unabhängige Experten erneut festgestellt, dass die Bilanzbereinigung richtig, notwendig und unverzichtbar ist, um die Stabilität im deutschen Finanzmarkt weiterhin aufrechtzuerhalten. Auch der Bundesverband Deutscher Banken und der Bundesverband Öffentlicher Banken, der u.a. die Landesbanken vertritt, hält dieses Gesetz für notwendig, um eine drohende Kreditklemme zu verhindern.

Finanzmarktstabilisierung ist dabei aktive Solidarität in der sozialen Marktwirtschaft. Bankenrettung ist Menschenrettung. Die Menschen in Deutschland sind an funktionsfähigen Banken mehr interessiert als viele andere. Deshalb sind klare Prinzipien unserer Bilanzbereinigungsmaßnahmen wichtig:

Erstens: Freiwilligkeit. Im Gegensatz zu den USA setzen wir nicht auf Zwangsmaßnahmen. Dies ist nicht nur im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern führt auch eher zu den gewünschten Stabilitätseffekten. In Deutschland haben wir Stabilität im Finanzmarkt. Freiwilligkeit führt offenbar zu besseren Ergebnissen als Zwang und entspricht auch der marktwirtschaftlichen Ordnung in unserem Land. Denn Bankenrettung ist kein Spielplatz für Ideologen, Bankenrettung ist verantwortliche Politik.

Zweitens: Eigentümerverantwortung. Zuerst und in aller vorderster Front sind die Eigentümer der Finanzmarktakteure gefordert. Eigentümer sind die Aktionäre, es sind teilweise die Länder und es sind Sparkassen. Wir können es keinem Steuerzahler des Landes, des Bundes oder einer anderen Gebietskörperschaft zumuten, selbst einzuspringen und somit die Eigentümer zu entlasten. Unser Prinzip ist: erst die Eigentümer und dann die Solidargemeinschaft.

Drittens: Schutz des Steuerzahlers. Der Bund hat insgesamt bis zu 480 Mrd. € an Bürgschafts- und Garantievolumen für die Finanzmarktstabilisierung zur Verfügung gestellt. Unser erklärtes politisches Ziel ist es, den Steuerzahler durch diese Bilanzbereinigungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Regress zu nehmen.

Viertens: Subsidiarität. Der Bund kann auch in der Finanzmarktstabilisierung nicht alles leisten. Subsidiär heißt, ein differenziertes Angebot für die unterschiedlichen Problemlagen innerhalb der Bankenwelt zu bieten, aber innerhalb unserer föderalen Strukturen. Dort, wo die Länder bereit sind, eigene wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sollten wir dies zulassen. Deshalb sind als zusätzliche Option auch Landesabwicklungsanstalten in Trägerschaft der jeweiligen Bundesländer möglich.
Fünftens: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wer Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen will, muss auch die Karten auf den Tisch legen und die Wertpapierrisiken offenlegen. Wir nennen dies „Stresstest“. Nur wenn Banken das Auslagerungsangebot annehmen, werden nicht zu veröffentlichende Stresstests im Rahmen der Nachweise der Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle der künftigen Kernbank erforderlich. Dies geschieht ebenso zum Schutz des Steuerzahlers wie die Begrenzung der Managementvergütung während der Hilfeleistung. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden durch die Union folgende Verbesserungen für die betroffenen Banken erzielt:

Wir haben einen klaren und eindeutigen Bilanzabgang der toxischen Wertpapiere im Zweckgesellschaftsmodell sichergestellt und sind damit den Expertenempfehlungen - allen voran dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. – gefolgt.

Der im Zweckgesellschaftsmodell EU-rechtlich notwendige Abschlag von 10 % bei der Berechnung des Buchwerts der toxischen Wertpapiere konnte durch eine Vorverlegung des Bewertungsstichtags auf den 30. Juni 2008 zugunsten der Banken flexibilisiert werden.

Im Konsolidierungsmodell konnte dem Wunsch der Länder gefolgt werden, neben den bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten auch landesrechtliche Abwicklungsanstalten zuzulassen.

Sparkassen

Wir haben den von dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) vorgetragenen Bedenken soweit möglich und verantwortbar Rechnung getragen.

Die Sparkassen sind Miteigentümer der Landesbanken und stehen in der Gewährträgerhaftung für hohe Verbindlichkeiten der Landesbanken. Die Landesbanken stellen derzeit das höchste systemische Risiko im Finanzsektor dar. Ohne Nutzung der neuen Ausgliederungsmöglichkeiten hätten zahlreiche Sparkassen massive existenzielle Probleme, da sie in Höhe der Gewährträgerhaftung und darüber hinaus im Rahmen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen und Landesbanken bei einer Insolvenz einer Landesbank in Anspruch genommen werden könnten.
Dies ist die aktuelle Lage, an der die nun angebotene Bilanzbereinigung im Landesbankensektor gemessen werden muss. Die Anknüpfung der Verlustausgleichspflicht an die bestehende Gewährträgerhaftung als Bezugsgröße ist daher sachgerecht. Dies bedeutet, dass auch am gesamten Umfang der Gewährträgerhaftung angesetzt werden muss und nicht nur an dem Teilumfang, der tatsächlich in die Abwicklungsanstalt eingebracht wird. Gegenüber der Referenzlage der drohenden Insolvenz bietet der Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht Hilfe an. Durch die Auslagerung von Risikopapieren und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen in Abwicklungsanstalten werden die Sparkassen Miteigentümer an einer gesunden Kernbank. Das Insolvenzrisiko verringert sich dauerhaft. Der Bund ist den Sparkassen ferner bei der Bewältigung eventueller Verluste aus der Abwicklungsanstalt weit entgegen gekommen. Die Sparkassen müssen ebenso wie die Länder nur anteilig entsprechend ihrer Beteiligungsquote haften (und nicht gesamtschuldnerisch nach dem „Prinzip einer für alle“). Sie werden dabei, was eine ihrer Forderungen war, in der Haftungsstufenfolge den privaten Banken mit nicht geschlossener Anteilseignerschaft gleichgestellt, in dem sie für etwaige Verluste der Abwicklungsanstalt zunächst aus den auszuschüttenden Gewinnen der Kernbank haften. Dabei haben wir eine spezielle Haftungsbegrenzung für die Sparkassen beschlossen und dazu – angesichts der ohne Hilfe drohenden Insolvenz der Landesbanken - das Kriterium der bestehenden Gewährträgerhaftung gewählt: Der kumulierte Gesamtumfang der von den Sparkassen zu tragenden Verluste ist auf die am 30. Juni 2008 bestehende Gewährträgerhaftung begrenzt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass im Gesetz ohnehin eine Überforderungsklausel gilt, wonach Anteilseigner nur bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zum Verlustausgleich beitragen. All dies ist ein Angebot des Bundes. Wir setzen auf Freiwilligkeit. Im Einzelnen kann die Sparkassenhaftung für Verluste der Abwicklungsanstalt wie folgt beschrieben werden:

 Im Kern bleibt die Haftung der Sparkassen als Eigentümer der Landesbanken erhalten. Die Verantwortung der Eigentümer ist ein prägendes Element der Sozialen Marktwirtschaft, für das die Union auch in diesem Fall ordnungspolitisch steht.

 Die ursprünglich angedachte gesamtschuldnerische Haftung der Eigentümer (einer für alle) wird aufgegeben. Es gilt eine anteilige Haftung. Von dieser Regelung profitieren jeweils Länder und Sparkassen. Die Verluste werden dabei gemäß der jeweiligen Beteiligungsquote übernommen.
 Sparkassen (und Länder) tragen die Verluste der Abwicklungsanstalten zunächst mittelbar durch die ihnen aus der Kernbank zustehenden Gewinne (Gewinnverzicht).

 Dabei tragen die Sparkassen die Verluste unmittelbar bis zu einer Höhe des Umfangs der auf sie entfallenen Gewährträgerhaftung zum 30. Juni 2008. Diese Regelung gilt solange, wie die kumulierten Verluste den Umfang der Gewährträgerhaftung nicht übersteigen.

 Soweit aber die kumulierten Verluste über die Höhe der Gewährträgerhaftung der Sparkassen hinausgehen, wird dieser Verlustanteil zunächst vom Bund vorfinanziert. Der vorfinanzierte Verlustanteil wird in den darauf folgenden Jahren durch die Gewinne der Kernbank an den Bund zurückerstattet.

 Schließlich ist auf die im Konsolidierungsmodell enthaltende Überforderungsklausel hinzuweisen (§ 8a Abs. 4 Nr. 1). Die Anteilseigner tragen nur bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zum Verlustausgleich bei. Dann sind die Verluste der Abwicklungsanstalt ausschließlich aus den auszuschüttenden Gewinnen der Kernbank zu tragen, also ohne weitergehende Haftungsverpflichtung. Diese Regelung verhindert, dass Sparkassen aufgrund ihrer durch die Nutzung der Abwicklungsanstalten durch Landesbanken entstehenden Haftungsverpflichtungen selbst in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die Auslagerung der Problemaktiva – sei es in Zweckgesellschaften oder Abwicklungsanstalten – verschafft uns dringend benötigte Zeit, um diese Wertpapiere in Ruhe abarbeiten zu können. Die Zeit, die wir dabei gewinnen, bedeutet aber auch, dass wir uns noch auf Jahre hinweg mit Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten als „Erbe“ der heutigen Finanzmarktkrise beschäftigen werden. Erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten wird dieses Kapitel der deutschen Wirtschaftsgeschichte abgeschlossen sein. Daher war es ein zentrales Anliegen der Union, auch über die Generationen hinweg die möglichen Lasten vernünftig und sachgerecht zu verteilen.

Ich werde noch bis zum 18. September 2009 im „Hypo Real Estate“ Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin mitarbeiten und hoffe, dass wir nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 weitere gesetzliche Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

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