Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klagen gegen den EU-Reform-Vertrag von Lissabon zurückgewiesen. Er ist damit mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Zweite Senat formulierte jedoch die Auflage, die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften im Rahmen des Begleitgesetzes noch weiter zu stärken. Das gilt vor allem für die sog. „Brückenklausel“ sowie das „vereinfachte Vertragsveränderungsverfahren“ im Primärrecht. Wir werden deshalb noch vor der Sommerpause ein verändertes Gesetz vorbereiten, das vom Bundestag voraussichtlich am 26. August in erster Lesung beraten und dann am 8. September 2009 beschlossen wird, damit die Ratifikationsurkunde nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten rechtzeitig hinterlegt werden kann.
Auch im anstehenden Bundestagswahlkampf wird unser Einsatz in Afghanistan eine Rolle spielen. Politiker wie Lafontaine und Gysi werden nicht zögern, ihren populistischen Wahlkampf auf dem Rücken unserer Soldaten auszutragen. Sie sind bereit, Deutschlands Sicherheit und die Erfolge beim Wiederaufbau in Afghanistan für ihren Wahlkampfklamauk zu opfern. Das dürfen wir nicht zulassen.
Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts. Das wegweisende Urteil wird seine Bedeutung in ganz Europa entfalten. Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Prüfung des Vertrages räumen die Vorbehalte aus, dass der Vertrag von Lissabon die Bedeutung der Nationalstaaten in der EU erodieren würde. Vielmehr verbleibt nach wie vor die Integrationsverantwortung bei den nationalen Parlamenten. Es ist zudem ein wichtiges Signal, dass das Bundesverfassungsgericht sich selbst eine stärkere Kontrollfunktion zugewiesen hat und auch künftig darüber wachen wird, dass die Institutionen der EU nicht ersichtlich ihre eingeräumten Kompetenzen überschreiten.
Unter diesen Prämissen ist der Weg für die endgültige Ratifizierung des Vertrags von Lissabon frei. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Autorität dieses Urteils förderlich auf die noch ausstehenden Ratifikationsverfahren in Irland, Tschechien und Polen auswirken wird, so dass die EU ab 2010 auf einer neuen Vertragsgrundlage arbeiten kann.
Wir trauern um die drei gefallenen deutschen Soldaten, die in der vergangenen Woche von den Taliban angegriffen wurden. Der Vorfall hat einmal mehr gezeigt, mit welchen Gefahren der Einsatz in Afghanistan verbunden ist und welch große persönliche Risiken unsere Soldaten tragen. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten den Angehörigen und Freunden der Getöteten. Den deutschen Soldaten, die in Afghanistan ihren Dienst leisten, schulden wir Dank und Anerkennung für ihren Einsatz für unsere Sicherheit.
Die schwierige Sicherheitslage in Afghanistan macht eine robuste militärische Absicherung des afghanischen Staates notwendig. Radikale Islamisten wollen mit terroristischer Gewalt den Erfolg eines zivilen Staatswesens verhindern. Sie schrecken nicht vor hinterhältigen Anschlägen auf die internationale Schutztruppe zurück und auch nicht davor, Zivilisten als sogenannte menschliche Schutzschilde für ihre Terroroperationen zu missbrauchen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass unsere Soldaten in der Lage sind, sich wirksam gegen diese Bedrohung zur Wehr zu setzen.
Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS
In dieser Woche wollen wir die Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) unter der Führung der NATO beschließen. Die Flugzeuge sind angesichts des steigenden Aufkommens im Luftverkehr über Afghanistan und der derzeit noch unzureichenden Möglichkeiten zur Luftraumüberwachung und -koordinierung eine dringend erforderliche zusätzliche Fähigkeit von ISAF und dienen dem Schutz der dort eingesetzten Soldaten. Im Zusammenhang mit dem NATO-AWACS-Einsatz können bis zu 300 deutsche Soldaten eingesetzt werden.
Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS)
In dieser Woche wollen wir auch die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) beschließen. UNMIS kommt auch weiterhin eine maßgebliche Rolle bei der Überwachung des Friedensabkommens zwischen der Regierung in Khartoum und dem Südsudan zu. Die Lage ist nicht nur wegen des umstrittenen und ungeklärten Grenzverlaufs zwischen dem Norden und dem Süden, sondern auch hinsichtlich des 2011 anstehenden Referendums über die Unabhängigkeit Südsudans gespannt. Die deutsche Beteiligung an UNMIS bleibt unverändert mit einem Personaleinsatz von bis zu 75 Soldatinnen und Soldaten. Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) steht zur Beschlussfassung an. Die Lage in Darfur ist nach wie vor katastrophal. UNAMID kommt eine maßgebliche Rolle sowohl bei der Linderung des Leids der Bevölkerung als auch bei der Unterstützung einer politischen Lösung des Konflikts zu. Die deutsche Beteiligung an UNAMID soll unverändert, d.h. mit einem Einsatz von bis zu 250 Soldatinnen und Soldaten, fortgesetzt werden.
Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes
In dieser Woche nehmen wir den Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (sog. BND-Untersuchungsausschuss) zur Kenntnis. Deutlich wurde, dass die SPD sich zwar ihr „Nein“ zum Irak-Krieg im Wahlkampf 2002 auf die Fahnen schrieb, im Geheimen jedoch den Luftkrieg der Amerikaner unterstützt hat. Die Leugnung der früheren rot-grünen Bundesregierung, am Irak-Krieg beteiligt gewesen zu sein, wurde durch den Nachweis einer indirekten Beteiligung enttarnt.
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009
In zweiter und dritter Lesung steht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2009 zur Verabschiedung an, das aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise notwendig geworden ist, die in diesem Jahr zu einem erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von real 6 % führen wird. Die tiefe Rezession führt nach der Steuerschätzung zu geringeren Steuer- und Beitragseinnahmen und zu höheren Arbeitsmarktbelastungen. Die entstehende Lücke im Bundeshaushalt von 10,7 Mrd. Euro kann nur durch eine höhere Neuverschuldung finanziert werden. Sie steigt mit dem Nachtrag von bisher 36,9 Mrd. Euro auf 47,6 Mrd. Euro.
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung verabschieden, mit dem den Kreditinstituten die Möglichkeit gegeben werden soll, sich kurzfristig von sogenannten strukturierten Wertpapieren in ihren Bilanzen zu trennen, um drohende hohe Abschreibungsbedarfe zu vermeiden und von dieser Seite her in der Finanzkrise verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Finanzholding-Gesellschaften, Kreditinstitute und deren Tochterunternehmen erhalten die Möglichkeit, ihre strukturierten Wertpapiere auf eine institutsspezifische Zweckgesellschaft zu übertragen. Die Übertragung erfolgt zu einem in der Regel um einen Abschlag von 10 Prozent verminderten Buchwert. Im Gegenzug erhält das übertragende Unternehmen von der Zweckgesellschaft herausgegebene und von der SoFFin garantierte Schuldverschreibungen in Höhe des Übertragungswertes der Wertpapiere. Mit Blick auf die Situation einiger Landesbanken wird die Auslagerung weiterer Risikopositionen (z.B. Staatsanleihen) sowie die Auslagerung von nicht-strategienotwendigen Geschäftsfeldern in sogenannte Abwicklungsanstalten ermöglicht. Dies soll dem Ziel einer umfänglichen Bilanzbereinigung dienen. Gleichzeitig soll durch die Bereitstellung des Modells die Konsolidierung der Landesbanken forciert werden.
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll die Steuerhinterziehung durch Nutzung von Staaten und Gebieten, die die Standards der OECD nicht akzeptieren, erschwert und die Akzeptanz der OECD-Standards im Bereich des Steuervollzugs gefördert werden. Damit werden Möglichkeiten zu zeitnahem und flexiblem Handeln im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens verbessert. Vorgesehen ist, dass durch Rechtsverordnungen unter anderem ein Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden in bestimmten Fällen versagt werden kann. Dies wird allerdings an die Nichterfüllung besonderer Mitwirkungs- und Nachweispflichten durch den Steuerpflichtigen geknüpft, der Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die sich nicht kooperativ verhalten. Zudem wird in bestimmten Fällen die Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Unterlagen verschärft.
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht
Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht zielt darauf ab, die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht zu stärken sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten zu verbessern. Gleichzeitig ist vorgesehen, durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden zu vergrößern, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können. Die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll stärker als bisher zur Vermeidung von Krisen tätig werden dürfen. Dieses umfasst etwa das Recht, Finanzinstituten höhere Eigenmittel vorzuschreiben und Entnahmen und die Ausschüttung von Gewinnen zu verbieten.
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2009
Die Bundesregierung unterrichtet uns und nimmt Stellung zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2009 der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Das Gutachten bestätigt eindrucksvoll die Maßnahmen und Erfolge der Bundesregierung auf dem Gebiet der Forschungs- und Innovationspolitik und gibt uns Rückenwind für unsere forschungspolitischen Ziele in der nächsten Legislaturperiode. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Nanotechnologie – gezielte Forschungsförderung für zukunftsträchtige Innovationen und Wachstumsfelder unterstützen wir diese Technologie und treten für eine Nutzung der mit ihr verbundenen Chancen ein. Gleichzeitig setzen wir uns für eine angemessene Sicherheitsforschung und Bewertung von Risiken ein.
Jahresbericht 2008 des Nationalen Normenkontrollrates
Mit dem Jahresbericht 2008 des Nationalen Normenkontrollrates Bürokratieabbau – Jetzt Entscheidungen treffen gibt uns der Normenkontrollrat einen Sachstand zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, der Entlastung von Bürgern und Verwaltung, der Tätigkeit des Rates seit dem letzten Tätigkeitsbericht sowie zum internationalen Erfahrungsaustausch und Bürokratieabbau auf EU-Ebene.
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2007/2008
Wir debattieren den Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2007/2008, der einen Einblick in die Aktivitäten und Veranstaltungen der Kultur- und Bildungsarbeit der Bundesregierung im Ausland von Juli 2007 bis Juni 2008 gibt und das Engagement in diesem für das Ansehen und die Rolle Deutschlands in der Welt so wichtigen Politikbereich darlegt.
Stadtentwicklungsbericht 2008
Mit der Vorlage des Stadtentwicklungsberichtes 2008 nimmt die Bundesregierung eine Standortbestimmung deutscher Städte und Stadtregionen vor, dokumentiert die Aktivitäten des Bundes für die Stadtentwicklung und beschreibt den Handlungsbedarf für die Stadtentwicklungspolitik.
Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Wir beraten abschließend den Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung soll bei der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Diese Woche steht die Beschlussfassung zur Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages an. Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, einen Sitzungsausschluss noch in der nächsten Plenarsitzung auszusprechen, wenn die Verletzung der Ordnung während der Sitzung ausdrücklich festgestellt und dabei auf die Möglichkeit des nachträglichen Sitzungsausschlusses hingewiesen worden ist. Auch wird die bisher nur vorläufige Verfahrensregelung zur Abgabe von Reden zu Protokoll dauerhaft in die Geschäftsordnung übernommen. Desweiteren wird eine Vorschrift zur sprachlichen Beratung bei der Formulierung und Änderung von Gesetzentwürfen aufgenommen.
Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012
Ebenfalls zur Beschlussfassung steht die Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 an. Diese regelt, wie in den Jahren 2010 – 2012 die Emissionsberechtigungen in Deutschland versteigert werden. Für die Auswahlentscheidung zwischen den bestehenden Börsen für Emissionsberechtigungen wird im Sommer 2009 ein Vergabeverfahren durchgeführt. Es sind wöchentliche Versteigerungen und ein einfaches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren vorgesehen.
Gesellschaftliche Bedeutung des Sports
Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Gesellschaftliche Bedeutung des Sports heben wir die positive Bedeutung des Sports in Bereichen wie Integration, Gesundheit, Bildung, Erziehung, nationale Repräsentanz und internationale Verständigung hervor. Sport und Bewegung sind nicht nur Teil individueller, gesunder Lebensführung, sondern erfüllen gesamtgesellschaftlich wichtige soziale Funktionen. Der notwendige finanzielle Beitrag des Staates für den Sport muss auch zukünftig gesichert sein, allerdings nur für einen sauberen, d. h. doping- und manipulationsfreien Sport. Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Duale Karrieren im Spitzensport fördern und den Hochschulsport strategisch weiterentwickeln fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Förderung der dualen Karriere von Spitzensportlerinnen und -sportlern zu ergreifen, anzuregen und insbesondere auf eine bessere Vereinbarkeit der sportlichen Karriere mit einem Hochschulstudium hinzuwirken, denn ein erfolgreiches Spitzensportsystem beruht auf einem funktionierenden Unterstützungssystem. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP unterstützen mit einem Antrag die Bewerbung der Landeshauptstadt München zur Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018.
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2008
Mit dem Bericht Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2008 wird der Petitionsausschuss in dieser Woche Gegenstand und Ergebnisse seiner Arbeit vorlegen. Im Jahre 2008 sind 18.096 Eingaben und Petitionen beim Deutschen Bundestag eingegangen, 3.710 davon auf elektronischem Wege. Damit ist ein Anstieg um rund 11 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt wurden 17.091 Eingaben abschließend behandelt. Die meisten Zuschriften gingen wiederum zum Ressort Arbeit und Soziales ein.
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen soll die noch bestehenden Hindernisse für die elektronische Anmeldung zu den Vereinsregistern beseitigen. Alternativ zur elektronischen Form der Anmeldung bleibt die Papierform weiter zulässig. Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beschließen, durch welches die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen gefördert und damit das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt werden soll.
Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts wird das Erb- und Pflichtteilsrecht durch punktuelle Änderungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die heutigen Lebensverhältnisse und veränderten Wertvorstellungen angepasst.
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) zur Verabschiedung an, das die Verfahrensrechte von Verletzten im Strafverfahren weiter stärkt. Hierzu werden die Voraussetzungen, unter denen die Nebenklage zulässig ist und ein Opferanwalt beizuordnen ist, neu geordnet und erweitert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Straftaten geworden sind oder die als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen müssen, werden gestärkt, indem die Schutzaltersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Die Rechtsstellung von besonders schutzbedürftigen Zeugen wird durch die Möglichkeit der Beiordnung eines Zeugenbeistandes und weitere Maßnahmen, wie etwa dem Recht, in bestimmten Fällen keine Angaben zum Wohnort machen zu müssen, verbessert.
Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten wird die Möglichkeit eröffnet, zeitlich befristet von der Vorgabe der Gesetze abzuweichen, wonach die Ausbildung jeweils an staatlich anerkannten Schulen stattfindet, sowie den dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Damit wird insbesondere eine parallele akademische Ausbildung in diesen Berufen ermöglicht.
Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften zur Verabschiedung an, nach dem zukünftig für die Weitergabe von Daten grundsätzlich die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist. Die bisherige Widerspruchslösung („opt out“) wird damit durch die Einwilligungslösung („opt in“) ersetzt. Ohne Einwilligung dürfen Daten weiterhin für Zwecke der Eigenwerbung, Geschäftswerbung und Spendenwerbung weitergegeben werden. Zudem ist die Übermittlung von Daten für Zwecke der Werbung zulässig, soweit aus der Werbung die erstmalig erhebende Stelle eindeutig erkennbar ist und der Betroffene im Wege der Auskunft auch die Herkunft und Empfänger seiner Daten erfahren kann. Zudem werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörde gestärkt.
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur ver-besserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung stärkt die Gläubiger von Anleihen, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die An-leihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Das Verfahren der Gläubigerabstimmung wird grundlegend neu geregelt und an das moderne und bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft angelehnt.
Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
In zweiter und dritter Lesung steht das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) zur Verabschiedung an, mit dem die bis-lang zwingende Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen für Bund und Länder kameralistisch zu gestalten, durch die Möglichkeit erweitert wird, zukünftig auch doppische, d. h. an betriebswirtschaftlichen Aspekten orientierte Haushalte zu erstellen. Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass unabhängig vom System des jeweiligen Haushalts- und Rechnungswesens die statistischen Anforderungen und sonstige Berichtspflichten kompatibel zur Verfügung gestellt werden. So wird etwa sichergestellt, dass die Länder, die ausschließlich die Doppik einführen, weiterhin Daten auf einer einheitlichen Grundlage liefern.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft Sonderregelungen für Feuerwehren und Rettungsorganisationen, um den Einsatz von jungen Ehrenamtlichen auf Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen. Seit 1999 können Fahr-zeuge bis 7,5 t nicht mehr mit dem PKW-Führerschein (Klasse C) gefahren werden. Mittels einer Ermächtigungsgrundlage werden Sonderregelungen für diese Personengruppe ermöglicht. Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erhalten die Länder zudem die Möglichkeit, neue Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen bei der Kfz-Zulassung zu erproben. Zielsetzung soll sein, künftig eine optimale Onlinezulassung von Fahr-zeugen zu ermöglichen.
Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität zur Verabschiedung an. Das Abkommen verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des internationalen Terrorismus, zu verbessern und dadurch die Innere Sicherheit für die Vertragsstaaten zu erhöhen. Es schafft u.a. die Grundlage für den Abgleich von Fingerabdruck- und DNA-Daten. Die getroffenen Vereinbarungen zum Informationsaustausch werden von angemessenen datenschutzrechtlichen Maßnahmen flankiert.
Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Hypo Real Estate Holding AG
Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) fordern wir die Bundesregierung auf, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Hypo Real Estate Holding AG gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder des Unternehmens zu prüfen. Zugleich soll sie auf der Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG am 13. und 14. August 2009 für den in der Einladung zur Hauptversammlung vorgelegten Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung als Grundlage für die Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder stimmen.
Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden,
dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen können. Über meine Internetseite www.christian-stetten.de können Sie alle Bundestagsdebatten live verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB