Dienstag,
16. Juni 2009

Christian von Stetten MdB

Mitglied im Finanzausschuss

 


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Gläserner Termin-Kalender


 

 


 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mein heutiges Rundmail ist leider wieder sehr umfangreich, zeigt aber auch, welche umfassende Tagesordnung wir im Deutschen Bundestag zu behandeln haben. Um allen Bürgern im Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe einen Eindruck des Arbeitsalltages ihres Bundestagsabgeordneten zu vermitteln, habe ich im Jahr 2006 die Aktionswochen "gläserner Terminkalender" eingeführt.
So können Bürger 2mal im Jahr über das Internet verfolgen, wo sich ihr Abgeordneter aufhält und in welchen politischen Gremien er mitarbeitet. Diese Aktionswochen sind am 13. Juni 2009 erneut gestartet. Meinen "gläsernen Terminkalender" können Sie hier einsehen.

Unsere Tagesordnung beginnt am Mittwoch mit dem Gedenken an die Teilnehmer und Opfer des "17. Juni Aufstandes" in der DDR .
Vor 56 Jahren begann mit Streiks und Demonstrationen der Aufstand gegen die SED-Diktatur. Am 17. Juni 1953 schlossen sich im ganzen Land über eine Million Menschen den Protesten an und forderten den Rücktritt der Regierung und freie Wahlen. Nur mit massivem Einsatz von Polizei und sowjetischer Armee konnten die sozialistischen Machthaber den Aufstand niederschlagen. Mindestens 55 Menschen wurden von Volkspolizisten und Rotarmisten erschossen. In den Tagen nach der Niederschlagung des Aufstandes wurden mehr als 6.000 Personen verhaftet und zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Sieben von ihnen wurden hingerichtet.
Der 17. Juni 1953 war die bis dato größte Freiheitsbewegung der deutschen Geschichte. Vor aller Welt demonstrierte die ostdeutsche Bevölkerung ihren Mut und Widerstand gegen die sozialistischen Unterdrücker. Gleichzeitig zeigte er, dass der Sozialismus nur mit Gewalt und gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden konnte. Wenn die Linkspartei heute „Freiheit durch Sozialismus“ fordert, zeigt das nicht nur die Geschichtsvergessenheit dieser Partei, sondern offenbart auch, dass sie bis heute einer veralteten Ideologie anhängt, die nicht Freiheit, sondern Zwang und Unterdrückung bedeutet.

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Kinderpornografie entschlossen bekämpfen: Kinderpornografie ist eines der abscheulichsten aller vorstellbaren Verbrechen. Leider steigt die Zahl der Nutzer stetig an. Gerade das Internet ist eine beliebte Plattform zur Weitergabe kinderpornografischer Bilder und Filme. Für uns ist klar: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Deshalb unterstützen wir mit aller Entschlossenheit unsere Familienministerin Ursula von der Leyen in ihrem Kampf gegen die Kinderpornografie.
Die Blockierung von Homepages mit kinderpornografischen Darstellungen (Access Blocking) ist ein wichtiger Schritt hierfür. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Ich begrüße, dass nach langem Zögern nun auch unser Koalitionspartner die Notwendigkeit dieser technischen Maßnahme erkannt hat.
Ich weiß, dass dies alleine nicht ausreicht, um die Kinderpornografie wirkungsvoll zu bekämpfen. Das darf jedoch nicht als Vorwand dienen, auf diese Maßnahme zu verzichten. Wer in diesem Zusammenhang sogar von „Zensur“ spricht, zeigt, dass ihm die Schwere der zu bekämpfenden Verbrechen nicht klar ist.
Im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern dürfen wir nicht leichtfertig auf mögliche Bekämpfungsinstrumente verzichten.
Deshalb wollen wir in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschieden, das darauf abzielt, den Zugang deutscher Nutzer auf kinderpornographische Seite zu erschweren. Internetzugangsanbieter werden zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf einen sog. Stopp-Server verpflichtet, wo die Nutzer entsprechend informiert werden. Das Bundeskriminalamt wird als zusätzliche Aufgabe im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion regelmäßig eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten erstellen und den Internetzugangsanbietern übermitteln.

Patientenverfügungsgesetz

Respektvoller Umgang mit dem Lebensende: In dieser Woche werden wir uns auch mit der Frage der Patientenverfügung beschäftigen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach dem respektvollen Umgang mit schwerkranken Menschen, dem Respekt vor dem menschlichen Leben bis zum Schluss und der Selbstbestimmung des Menschen. Soll eine einmal abgegebene Patientenverfügung in jedem Fall bindend sein, oder müssen Ärzte und Verwandte eventuell die Möglichkeit haben, von dem in der Patientenverfügung dokumentierten Willen abzuweichen, wenn die Situation sich deutlich geändert hat?

Uns liegen drei Anträge zur Abstimmung vor, die unterschiedliche Antworten auf diese Fragen geben.

Das Patientenverfügungsgesetz (Bosbach-Entwurf) sieht zwei Typen von Patientenverfügungen vor: Die einfache Patientenverfügung erfordert nur Schriftform, unterliegt aber einer Reichweitenbegrenzung (auf unheilbare, tödliche Krankheit oder endgültigen Bewusstseinsverlust). Eine qualifizierte Patientenverfügung ist unbegrenzt verbindlich, wenn und soweit der Patient vorher ärztlich beraten und die Verfügung nicht älter als fünf Jahre ist oder bestätigt wurde. Bei der Entscheidung über den Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung werden Arzt und Betreuer von einem beratenden Konsil von Angehörigen, Pflegern und nahestehenden Personen beraten. Wenn keine unheilbare, tödliche Krankheit vorliegt und bei Dissens muss das Vormundschaftsgericht einen Abbruch genehmigen. Eine Basisversorgung kann nicht ausgeschlossen werden, das gilt nicht für die Ernährung mittels PEG-Sonde. Ein Änderungsantrag hierzu sieht vor, dass die Möglichkeit einer verbindlichen Anordnung des Behandlungsabbruchs bei Wachkomapatienten nur in einer qualifizierten Patientenverfügung nach ärztlicher Beratung möglich ist.

Nach dem Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zöller-Entwurf) haben Betreuer oder Bevollmächtigte eine Patientenverfügung unabhängig vom Stadium der Erkrankung umzusetzen (keine Reichweitenbegrenzung). Nur bei Dissens über den Willen des Betroffenen ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten.

In dieser Woche wird uns die Bundesregierung in einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 in Brüssel informieren. Der Europäische Rat wird sich schwerpunktmäßig mit der europäischen Position für die Kopenhagener Weltklimakonferenz, der Wirtschafts- und Finanzkrise, den institutionellen Fragen auf der europäischen Ebene im Übergang zur nächsten Legislaturperiode sowie mit dem Thema der weiteren Heranführung der West-balkan-Staaten an die Europäische Union beschäftigen.

Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan

In dieser Woche wollen wir auch die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) beschließen. UNMIS kommt auch weiterhin eine maßgebliche Rolle bei der Überwachung des Friedensabkommens zwischen der Regierung in Khartoum und dem Südsudan zu. Die Lage ist nicht nur wegen des umstrittenen und ungeklärten Grenzverlaufs zwischen dem Norden und dem Süden, sondern auch hinsichtlich des 2011 anstehenden Referendums über die Unabhängigkeit Südsudans gespannt. Die deutsche Beteiligung an UNMIS bleibt unverändert mit einem Personaleinsatz von bis zu 75 Soldatinnen und Soldaten. Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) steht zur Beschlussfassung an. Die Lage in Darfur ist nach wie vor katastrophal. UNAMID kommt eine maßgebliche Rolle sowohl bei der Linderung des Leids der Bevölkerung als auch bei der Unterstützung einer politischen Lösung des Konflikts zu. Die deutsche Beteiligung an UNAMID soll unverändert, d.h. mit einem Einsatz von bis zu 250 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden.

Integrationsindikatorenbericht

Die Bundesregierung stellt uns in dieser Woche den Ersten Integrationsindikatorenbericht vor. Dieser untersucht anhand von 100 Indikatoren, wie gut Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland integriert sind und wo es Fortschritte bzw. Verbesserungsbedarf gibt. Eine Betrachtung der Entwicklungen positiver wie negativer Art ist im Zeitverlauf unerlässlich, um Integrationsfortschritte darzustellen und Ansatzpunkte für die Verbesserung integrationspolitischer Instrumente herausarbeiten zu können.

EU-geführte Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias

Ebenfalls zur Beschlussfassung steht die Anpassung des Einsatzgebietes für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias an. Die Inselgruppe der Seychellen lag bisher nur zum kleineren Teil im Operationsgebiet von Atalanta. Da die Piraten ihre Angriffe zunehmend in dieses Seegebiet verlagern, wird das Operationsgebiet erweitert. Die Republik der Seychellen hat die Europäische Union um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie gebeten.

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen

In einer Entschließung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen begrüßen wir das Ziel, ein verbindliches Regelwerk für Ratingagenturen in der EU zu schaffen, das auch zur Vermeidung von Interessenkonflikten beitragen und die Transparenz der Ratingtätigkeit verbessern soll. Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen zeigen, dass eine freiwillige Vereinbarung nicht ausreichend ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Verhandlungen für eine Registrierungspflicht der Ratingagenturen stark zu machen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden

Der Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“ (Hüppe-Antrag) lehnt eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ab und stellt fest, dass sich der gegenwärtige Zustand mit gefestigter Rechtsprechung und den Richtlinien und Empfehlungen der Bundesärztekammer bewährt habe.
Das Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz (Stünker-Entwurf) sieht vor, dass Patientenverfügungen unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung (keine Reichweitenbegrenzung) verbindlich sind. Nur bei Dissens über den Willen des Betroffenen ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten.

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten fehlerhafte Verhaltensanreize ausgehen können, die das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden und zum Eingehen un-verantwortlicher Risiken verleiten. Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung stärkt und konkretisiert die Anreize in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung, die der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder zu beachten hat.

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Kern des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes ist die Anpassung des deutschen Sprengstoffrechts an europäisches Recht. Im Gesetz sind auch die Änderungen des Waffenrechts enthalten, die nach dem Amoklauf von Winnenden zwischen den Landesinnenministern und der Bundesregierung vereinbart wurden. Bis zur letzten Minute werden wir weiter verhandeln, damit ein Sicherheitsgewinn erreicht werden kann, ohne Schützen und Jäger unter Generalverdacht zu stellen.

Feste Fehmarnbeltquerung

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung werden die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des bilateralen Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Schaffung einer festen Querung über den 19 km breiten Fehmarnbelt geschaffen.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht sollen gezielt die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht gestärkt sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten verbessert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden zu vergrößern, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können. Die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen spätestens im Sommer 2009 in Kraft treten.

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften nimmt Anpassungen an EU-Verordnungen vor und enthält Regelungen über Arzneimittel für neuartige Therapien. Pharmazeutische Unternehmen und der Großhandel werden in den öffentlichen Versorgungsauftrag, der bisher allein den Apotheken oblag, einbezogen. Vorgesehen ist zudem die Änderung weiterer Gesetze, die nicht mit den Änderungen im Arzneimittelgesetz im Zusammenhang stehen.

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird das Recht der Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung einer sich grundlegend gewandelten Vermögensstruktur des Schuldners zeitgemäß reformiert. Dabei werden die durch die moderne Informationstechnologie eröffneten Möglichkeiten zur Modernisierung des Verfahrens und zu einer Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses ausgeschöpft.

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes erfolgt eine Anpassung an veränderte technische Entwicklungen. Das BSI erhält als operativ agierende Sicherheitsbehörde eigene Befugnisse zum Schutz der Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung und Eingriffsbefugnisse für Maßnahmen zum Schutz der Netze der Bürger gegen Angriffe.

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften verabschieden, mit dem die EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt neben dem Gewerberecht auch in der Handwerksordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und dem Signaturgesetz umgesetzt wird. Damit werden Hürden für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr abgebaut. Eine wesentliche Neuregelung ist die Anordnung der Geltung einer Genehmigungsfiktion.

Gesetz über die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz über die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle verabschieden, mit dem eine Europäische Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten umgesetzt wird. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Anfang 2010 jeweils eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu errichten zur unabhängigen Feststellung der Übereinstimmung von z. B. Produkten oder Dienstleistungen mit vorgegebenen Anforderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass als nationale Akkreditierungsstelle eine juristische Person des Privatrechts beliehen wird. Gesellschafter dieser Stelle sollen jeweils zu gleichen Teilen der Bund, die Länder und die Wirtschaft sein.

Schulobstgesetz

In zweiter und dritter Lesung behandeln wir das Schulobstgesetz, mit dem die nationalen Voraussetzungen zur Umsetzung des EU-Schulobstprogramms geschaffen werden. Der Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs soll dadurch gestoppt werden. Hierzu fördert die Gemeinschaft mittels einer anteiligen Gemeinschaftsbeihilfe die Abgabe von Obst und Gemüse an 6- bis 10-jährige Kinder in Bildungseinrichtungen, wenn das jeweilige Bundesland an dem Schulobstprogramm teilnimmt. Für Deutschland stehen für das Schulobstprogramm ab dem Schuljahr 2009/2010 rund 12,5 Mio. Euro an Gemeinschaftsbeihilfen pro Jahr zur Verfügung.

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung verabschieden, mit dem in Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erstmals die Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau, also für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, steuerlich vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Neuregelungen gelten für gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie gesetzlich Pflegeversicherte gleichermaßen. Auch können privat Krankenversicherte nun erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes werden Land- und Forstwirte beim Agrardiesel deutlich entlastet. Damit alle landwirtschaftlichen Betriebe wieder von dem reduzierten Mineralölsteuersatz auf Agrardiesel von 25,56 Cent pro Liter profitieren, entfällt der 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb bei der Rückvergütung für zwei Jahre. Ebenso wird für zwei Jahre die Deckelung von maximal 10.000 Litern je Betrieb gestrichen. Die Regelungen gelten bereits für 2009. Die Möglichkeiten einer zusätzlichen Förderung durch die Bundesländer entfallen.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

In zweiter und dritter Lesung beraten wir in dieser Woche vier Gesetzentwürfe, die ursprünglich im Umweltgesetzbuch geregelt werden sollten und nunmehr als Einzelgesetze eingebracht werden. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird notwendig, weil mit der Föderalismusreform 2006 das Rahmenrecht abgeschafft und stattdessen für den Naturschutz eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes geschaffen wurde - verbunden mit Abweichungsrechten der Länder. Die neue Kompetenzordnung lässt nunmehr eine umfassende Regelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Bund zu. Das Naturschutzrecht wird zudem klarer und übersichtlicher gestaltet. Auch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts resultiert aus der Abschaffung des Rahmenrechts durch die Föderalismusreform. Die bestehenden Gewässerschutzstandards werden im Wesentlichen übernommen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes von nichtionisierender Strahlung werden bestehende Regelungslücken im Umweltrecht geschlossen. Es wird u. a. ein Nutzungsverbot von Solarien für Kinder und Jugendliche wegen des damit verbundenen Krebsrisikos festgeschrieben. Schwerpunkt des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt – RGU ist die Bereinigung von Vorschriften im Geschäftsbereich des BMU, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze werden verschiedene kleinere und technische Änderungen. Im Bereich der Generalunternehmerhaftung für die Bauwirtschaft wird ein Zertifizierungsverfahren eingeführt, um die Nachunternehmer einfacher und unbürokratischer überprüfen zu können. Ein verbesserter gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ist für Teilnehmer am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst vorgesehen.

Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz

In zweiter und dritter Lesung steht das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) zur Verabschiedung an, mit dem die bislang zwingende Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen für Bund und Länder kameralistisch zu gestalten, durch die Möglichkeit erweitert wird, zukünftig auch doppische, d. h. an betriebswirtschaftlichen Aspekten orientierte Haushalte zu erstellen. Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass unabhängig vom System des jeweiligen Haushalts- und Rechnungswesens die statistischen Anforderungen und sonstige Berichtspflichten kompatibel zur Verfügung gestellt werden. So wird etwa sichergestellt, dass die Länder, die ausschließlich die Doppik einführen, weiterhin Daten auf einer einheitlichen Grundlage liefern.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus haben pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, nunmehr auch während der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf Mitnahme ihrer Pflegekräfte in das Krankenhaus und auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen während der Dauer der Krankenhausbehandlung. Zudem wird die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen.

Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz

Das in zweiter und dritter Lesung zur Beschlussfassung anstehende Trans-sexuellengesetz-Änderungsgesetz dient der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zukünftig wird einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit auch eingeräumt, wenn die Ehe fortgeführt wird.

Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität verabschieden. Damit werden die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages von Prüm in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt. Dieser bisher zwischen 10 EU-Mitgliedstaaten bestehende Vertrag dient der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere des Informationsaustausches zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Der umzusetzende Beschluss regelt den automatisierten Austausch von DNA-Daten, Fingerabdruckdaten und Daten aus Kraftfahrzeugregistern zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009

In erster Lesung beraten wir das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2009, das aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise notwendig geworden ist, die in diesem Jahr zu einem erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von real 6 % führen wird. Die tiefe Rezession führt nach der Steuerschätzung zu geringeren Steuer- und Beitragseinnahmen und zu höheren Arbeitsmarktbelastungen. Die entstehende Lücke im Bundeshaushalt von 10,7 Mrd. Euro kann nur durch eine höhere Neuverschuldung finanziert werden. Sie steigt mit dem Nachtrag von bisher 36,9 Mrd. Euro auf 47,6 Mrd. Euro.

Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume

Den ländlichen Räumen kommt eine immense Bedeutung als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zu. Rund 65 Prozent der Deutschen leben außerhalb von Großstädten. Die überwiegende Zahl der 3,5 Mio. Wirtschaftsbetriebe befindet sich in Gemeinden und Mittelstädten in der Fläche, ebenso der überwiegende Teil von Schulen, Krankenhäusern und Bahnhöfen. In dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume beschreiben wir die wesentlichen Problemfelder: Abwanderung, Sicherung der Versorgung, Infrastruktur sowie ländlicher Raum als Erholungsraum und weist auf die besondere Bedeutung der Land- Forst- und Fischereiwirtschaft als Wirtschaftsfaktor hin.

„Stadtumbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms

Mit dem Ziel, dem in den ostdeutschen Bundesländern spezifischen Wohnungsleerstand zu begegnen und die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften wirtschaftlich wieder zu stabilisieren, fordert der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Programm „Stadtumbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms die Bundesregierung auf, das Programm als eigenständigen Bereich der Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 fortzuführen enthält und zeigt Vorgaben zur inhaltlichen Weiterentwicklung auf. Für den Programmzeitraum 2002 bis 2009 haben Bund, Länder und Kommunen insgesamt 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Potentiale von Migranten für den internationalen Tourismus

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Potentiale von Migranten für den internationalen Tourismus nutzen zielt darauf ab, den Anteil von Migranten in der Tourismusbranche zu erhöhen. Eine bessere Nutzung der Potentiale in Deutschland lebender Migrantinnen und Migranten kann dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit in dieser Bevölkerungsgruppe zu senken. Insbesondere sollen sie verstärkt auf touristische Ausbildungen angesprochen und für die Bedürfnisse der deutschen Reiseveranstalter qualifiziert werden.

Die Situation von Frauenhäusern verbessern

Frauenhäuser sind für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder die zentrale Anlaufstelle. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Die Situation von Frauenhäusern verbessern hält es für fraglich, ob ein gleichwertiger Zugang zu den Schutzeinrichtungen für alle Frauen noch gewährleistet sei und sieht Handlungsbedarf. Eine Prüfung, ob eine bundesgesetzliche bzw. bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich ist, soll erfolgen.

60 Jahre Europarat würdigt die Arbeit des Europarats

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen 60 Jahre Europarat würdigt die Arbeit des Europarats. Wir machen darin deutlich, welche wichtige und bedeutende Rolle diese Institution seit ihrer Gründung für die politische, aber auch rechtsstaatliche Entwicklung in Europa einnahm und immer noch einnimmt.

Internationale Kreditfinanzierung in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grundlage stellen

Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CDU und SPD Internationale Kreditfinanzierung in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grundlage stellen greifen wir die Problematik der Verschuldung von Entwicklungsländern auf und stellen diese in den Kontext der Herausforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise für Entwicklungsländer. Wir setzen uns dafür ein, dass die diesbezüglichen Beschlüsse des G 20 Gipfels zügig durch die Bundesregierung umgesetzt wird und fordern sie auf, darauf hinzuwirken, dass das Rahmenwerk zur Schuldentragfähigkeit von Niedrigeinkommensländern über die internationalen Finanzinstitutionen hinaus für weitere potenzielle Geber- und Nehmergruppen Anwendung findet.

Hier können Sie meinen Terminkalender für diese Woche downloaden,
dem Sie die Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestages entnehmen
können. Über meine Internetseite www.christian-stetten.de können Sie alle Bundestagsdebatten live verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

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