Sehr geehrte Damen und Herren, |
in den letzten Tagen haben einige Krankenkassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben zu wollen, weil die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um ihre Ausgaben zu decken.
Für drei bundesunmittelbare Betriebskrankenkassen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) Zusatzbeiträge in Höhe von monatlich 8 Euro bzw. 1 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder mit Wirkung vom 1. Januar 2010 genehmigt. Bei weiteren der Aufsicht des BVA unterstehenden Krankenkassen werden die Haushaltspläne derzeit noch geprüft. Erkenntnisse über die Erhebung von Zusatzbeiträgen im Bereich der landesunmittelbaren Kassen (den AOKen sowie regionalen Betriebs- und Innungskrankenkassen) liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Reihe von Krankenkassen hat hingegen zwischenzeitlich öffentlich erklärt, keine Zusatzbeiträge zu erheben.
Der Schätzerkreis, der im Herbst des jeweiligen Vorjahres eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV erstellt, hat für das Jahr 2010 eine Unterdeckung der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rd. 7,8 Mrd. € prognostiziert, die aus Einnahmeausfällen und höheren Ausgaben entstehen. Für die konjunkturbedingten Mindereinnahmen soll im Haushalt 2010 ein weiterer Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Mrd. bereitgestellt werden, da die Bundesregierung dies nicht allein den Versicherten aufbürden will. Über das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz wird für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe die entsprechende Regelung geschaffen. Der verbleibende Fehlbetrag (rd. 4 Mrd. €) muss so gering wie möglich gehalten werden.
Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat deutlich gemacht, dass er von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Anstrengungen erwartet, die Ausgaben auf das wirklich notwendige Maß zu beschränken. Das gilt auch im Hinblick auf die Verwaltungskosten.
Zusatzbeiträge werden dennoch für einige Krankenkassen notwendig sein, wie auch in der Vergangenheit immer wieder einzelne Krankenkassen ihren damals noch von ihnen selbst bestimmbaren Beitragssatz angehoben haben. Zusatzbeiträge sind in der Logik des Gesundheitsfonds der Ausgleichsmechanismus, mit dem auf ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen der Kassen aus den Zuweisungen des Fonds und Ausgaben reagiert werden kann. Sie sind damit etwas völlig Normales. Wichtig ist, dass die Versicherten durch das Sonderkündigungsrecht sofort zu einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag oder mit einem geringeren Zusatzbeitrag wechseln können. Es liegt damit in ihrer Hand zu beurteilen, ob sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Krankenkasse zufrieden sind oder nicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten MdB







