16.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

manche Sitzungswochen haben gar nicht so viele Stunden wie man bräuchte , um die anstehenden Gesetze ordnungsgemäß zu beraten. Auch in dieser Woche haben wir in zahlreichen „Nachtschichten“ die nötigen Diskussionen geführt.
Was aber besonders zu bedauern ist: es fehlt die Zeit, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die jetzt anstehenden Reformen und Gesetzesbeschlüsse zeitnah und persönlich zu erläutern.
Auch ich selbst habe sehr viele kritische Fragen zu den Themen „Griechenlandrettung“, „Energiewende“ usw. Es wird den gesamten Sommer brauchen, um in zahlreichen Veranstaltungen und persönlichen Gesprächen die Bevölkerung
über den jetzt eingeschlagenen Weg zu informieren und die Problematik der Beschlüsse zu erläutern.

Erfreulich ist, dass wir in unserem Wahlkreis mittlerweile eine wirkliche Vollbeschäftigung erreicht haben und eigentlich jedem Arbeitslose ein Arbeitsplatz angeboten werden.

 

Auch bundesweit ist die Arbeitslosigkeit ist im Mai im Zuge der auslaufenden Frühjahrsbelebung um 118.000 auf 2.960.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr waren damit im Mai 276.000 weniger Arbeitslose registriert.

 

 Maßgeblich für diese Entwicklung ist der Konjunkturaufschwung, der zu einem deutlichen Zuwachs der

 

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geführt und damit für viele Menschen die Chancen erhöht hat, der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung zu entrinnen. Entlastend wirkt außerdem ein seit mehreren Jahren rückläufiges Arbeitskräfteangebot.

 

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben in saisonbereinigter Rechnung weiter deutlich zugenommen und liegen über dem Vorjahresniveau. Die Erwerbstätigkeit hat sich von März auf April im Zuge der Frühjahrsbelebung um 205.000 auf 40,72 Mio. erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Erwerbstätigkeit um 515.000 gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im März nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 28,09 Mio.; gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von 692.000.

 

Dabei hat die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung im Vorjahresvergleich um 440.000

 

und die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung um 249.000 zugenommen.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in dieser Woche eine Regierungserklärung zur Energiepolitik abgeben und darlegen, wie wir den Umstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gestalten und damit eine der größten technischen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen in der Geschichte der Bundesrepublik annehmen. In erster Lesung beraten wir hierzu unser umfangreiches energiepolitisches Gesetzespaket. In unsere Publikation

 

„fraktion direkt“

wird ausführlich auf diese Thematik eingegangen.

 

 Nach der Fukushima-Katastrophe haben wir einen gesellschaftlichen, technischen und politischen Dialog geführt, der sich als intensiv und gut strukturiert erwiesen hat. Im Ergebnis hat die Bundesregierung beschlossen, bis Ende 2022 in Deutschland vollständig auf Kernenergie zu verzichten. Der Ausstieg erfolgt in Form eines geordneten Abschaltplans, bei dem jedem Kraftwerk gesetzlich ein Datum zugeordnet wird, an dem es spätestens vom Netz gehen muss.  

 

 Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt spürbare Entlastungen

 

 Gestern hat der Deutsche Bundestag das 1. Steuervereinfachungsgesetz 2011 in 2./3. Lesung verabschiedet. Weitere Steuervereinfachungsgesetze müssen und werden bereits im Herbst folgen.  Mit dem jetzt Gesetz werden die von der christlich-liberalen Koalition Ende letzten Jahres vereinbarten gesetzlichen Maßnahmen des Steuervereinfachungspakets umgesetzt. Damit befreien wir vor allem diejenigen Steuerzahler von unnötiger Bürokratie, die ihre Steuererklärung noch regelmäßig selbst ausfüllen. Der Papierkram wird deutlich reduziert, die Steuererklärung kann künftig einfacher und schneller erledigt werden. Zugleich werden Arbeitnehmer und Familien mit Kindern steuerlich um 590 Mio. Euro jährlich entlastet. Aber auch Unternehmen werden vom Steuervereinfachungsgesetz profitieren. Der Bürokratieaufwand für Unternehmen wird um 4 Mrd. Euro pro Jahr reduziert.

 

 

Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 8. Juli 2011 vorgesehen. Damit kann das Steuervereinfachungsgesetz schon im Som­mer im Bundesgesetzblatt stehen. Dies schafft frühzeitig Rechtssicherheit. I Folgenden nun ein Überblick über die wesentlichen Maßnahmen:

 

 1.        Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro 

 

 

Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird der Einzel­nachweis von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher. Eine Anhebung auf 1.000 Euro befreit weitere 550.000 Ar­beitnehmer vom Einzelnachweis. Durch die Gewährung des erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird dann für 21,6 Mio. Arbeitnehmer (62,3 %) kein Einzelnachweis der Werbungskosten mehr erforderlich sein. Der auf 1.000 Euro erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist erst­mals für den Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden (beim Lohnsteuerabzug erstmals ab Dezember 2011 mit entsprechend voller Wirkung für das volle Jahr 2011).

 

-> steuerliche Entlastung: 330 Mio. Euro

 

 2.     Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 

 

Die Aufwendungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinder­betreuungskosten werden ab 2012 unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge (2/3 aller Kosten, max. 4.000 Euro) anerkannt, oh­ne dass es auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) ankommt. Mit der einheitlichen Einordnung als Sonderausgaben werden auch mehr El­tern von dem Steuervorteil profitieren. Es entfällt eine ganze Seite des Vordrucks „Anlage Kind“; in Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung kann sogar vollständig auf das zweiseitige Abfrageformular verzichtet werden. Mit der Neuregelung wird auch sichergestellt, dass es zu keinen automatischen Erhöhungen bei den Kita-Gebühren kommt. Dies geschieht dadurch, dass bei der Anknüpfung außersteuerlicher Vorschriften an steuerliche Einkommensbegriffe die steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten abgezogen werden. -> steuerliche Entlastung: 60 Mio. Euro

 

 

3.     Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern

 

 Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen (Familienleis­tungsausgleich) entfällt ab 2012 auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze. Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und Erklärungen werden nicht mehr nötig sein. Zur Vermeidung nicht gewollter Mitnahmeeffekte wird nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums widerlegbar vermutet, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, und damit auch nicht mehr zu berücksichtigen ist. Diese Vermutung gilt jedoch als widerlegt im Falle einer Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, einem Ausbildungsdienstverhältnis oder einem sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.

 


-> steuerliche Entlastung: 200 Mio. Euro

 

 

4.     Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungstellung

 

 

Papierrechnung und elektronische Rechnung werden umsatzsteuerlich gleichgestellt. Die elektronische Rechnungstellung wird spürbar erleichtert. Dies betrifft sowohl die Ausstellung von Rechnungen, den Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur bei elektronisch übermittelten Rechnungen als auch die Aufbewahrung von Rechnun­gen. Damit geht eine erhebliche Bürokratieentlastung der Unternehmen einher. Diese Maßnahme wurde auch von den Experten in der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bun­destages sowie vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) als ein besonders effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau ausdrücklich hervorge­hoben. Auch ist dies ein maßgeblicher Beitrag, um das Ziel der Bun­desregierung zu erreichen, 25 Prozent der gemessenen bürokratischen Belastungen der Wirtschaft bis Ende 2011 abzubauen.

 

-> Bürokratiekostenentlastung: 4 Mrd. Euro

 

 5.   Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte 

 

 Die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden. Beträgt künftig der Gegenstandswert (d. h. die steuerliche Auswirkung des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts) weniger als 10.000 Euro, fallen künftig keine Gebühren mehr an. Mit diesem Wert werden typischerweise die Fälle von kleineren Investitionen bei kleinen oder mittleren Betrieben oder von Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder privaten Hausbesitzern abgedeckt. Eine vollständige Aufhebung der Gebührenpflicht ist nicht vorgesehen, da die Erteilung verbindlicher Auskünfte gerade bei höheren Gegenstandswerten nicht selten eine individuelle Unterstützung der steuerlichen Gestaltungsplanung einzelner Steuerzahler darstellt, die weiterhin nicht von der Allgemeinheit getragen werden soll.

 

 6.   Jahresprinzip bei der Günstigerprüfung bei Entfernungspauschale 

 

Künftig ist die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr tagesbezogen, sondern jahresbezogen vorzunehmen. Die Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten wird damit für viele Berufspendler insbesondere bei wechselnder Nut­zung von PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln spürbar erleichtert.

 

 7.   Zusammengefasste Steuererklärung für zwei Jahre

 

 

Nicht unternehmerisch tätige Steuerzahler können künftig ihre Ein­kommensteuererklärung zusammengefasst für zwei Jahre abgeben. Veranlagungszeitraum bleibt dabei unverändert das Kalenderjahr. Vollumfänglich vom Wahlrecht Gebrauch machen können beispielsweise aktive Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit Kapitaleinkünften, die dem Steuerabzug unterliegen. Liegen außerdem noch andere Überschusseinkünfte vor, gilt das Wahlrecht ebenfalls, wenn die Summe der jährlichen Einnahmen hieraus den Betrag von 13.000 Euro nicht übersteigt (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten). Dieser Betrag orientiert sich an der für Lohnsteuerhilfevereine maßgebenden Größenordnung zur Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen.


 

 8.   Ersatz papierbasierter Verfahrensabläufe

 

 Elektronische Kommunikation soll papierbasierte Verfahrensabläufe weitestgehend ersetzen. Dies entbürokratisiert und beschleunigt das Besteuerungsverfahren. Beispielsweise wird dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch ein „anderes sicheres Verfahren“ zur Übermittlung von Steuererklärungen zu nutzen. Auch wird für Gerichte, Behörden und Notare erstmalig der Weg zur elektronischen Übermittlung von Veräußerungsanzeigen und von Verträgen nach dem Grunderwerbsteuergesetz eröffnet.

 

   9.   Flankierende Maßnahmen zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 

 

 

 

Die o.g. gesetzlichen Änderungen werden von einer Reihe weiterer wichtiger Maßnahmen flankiert:

 

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber ab 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen. Für die Steuerzahler wird das Finanzamt dann der zentrale Ansprechpartner für lohnsteuerliche Fragen sein.

 

Mit der Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuer als freiwillig nutzbares Serviceangebot sollen bis 2013 seitens der Finanzverwaltung die bereits vorliegenden aktuellen Daten des Veranlagungsjahres automatisch in den richtigen Feldern der Erklärung vorausgefüllt werden.

 

In der Betriebsprüfungsordnung wird das Institut der „zeitnahen  Betriebsprüfung“ (der Prüfungszeitraum umfasst einen oder mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume) eingeführt. Dies erleichtert die Sachverhaltsaufklärung und die Steuer kann zeitnah endgültig veranlagt werden.

 

Wir streben eine Harmonisierung der steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften an, soweit dies mit dem Regelungszweck des jeweiligen Rechtsgebietes vereinbar ist. Hierzu wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Sachstandsbericht als Grundlage für die weiteren Beratungen vorlegen.

 Ziel ist außerdem eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts. Das Bundesministerium der Finanzen wird mögliche Vereinfachungsansätze identifizieren und dem Deutschen Bundestag als Grundlage für die weiteren Beratungen vorlegen.

  Wir wollen weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts ergreifen. Der Koalitionsvertrag sieht dabei Ansatzpunkte für eine Prüfung insbesondere im Hinblick auf ei­ne Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung und eine Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems. Das Bundesministerium der Finanzen wird bis September 2011 hierzu Vorschläge vorlegen.

 

 
Bundesminister Wolfgang Schäuble hat eine Regierungserklärung zur Euro-Stabilität und den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit Griechenland und dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) abgeben.

 

 

 

 

 

 

 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nation Interim Force in Lebanon“

In dieser Woche haben wir die

 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nation Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) beschließen. Das Mandat des Deutschen Bundestages soll auf Grundlage des geltenden VN-Mandats bis zum 30. Juni 2012 unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von 300 Personen verlängert werden. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt auf der Ausbildung und der Verbesserung der Einsatzfähigkeit der libanesischen maritimen Streitkräfte. Ziel ist eine graduelle Übergabe der Verantwortung an die libanesische Seite.

 

 

 

 

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo

Auch die

 

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) steht zur Beschlussfassung an. Die Beteiligung erfolgt auf Grundlage eines Mandats, dem der Deutsche Bundestag erstmalig am 11. Juni 1999 zugestimmt hat. Das Mandat ist nicht befristet, auf Wunsch einer Fraktion erfolgt jedoch, wie in dieser Woche, eine konstitutive Befassung alle zwölf Monate. KFOR wird weiter neben kosovarischen Sicherheitskräften und EUPOL-Polizeikräften gebraucht, um die Sicherheit aller Menschen im Kosovo zu garantieren.

 

 Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Ziel des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden

 

Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze ist die Vermeidung und bessere Bekämpfung von Krankenhausinfektionen. Dazu soll u.a. beim Robert-Koch-Institut eine Kommission „Antieffektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) eingerichtet werden, die Ärzten Empfehlungen für einen sachgerechten Einsatz von Antibiotika gibt. Empfehlungen zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sollen insgesamt eine größere Verbindlichkeit erhalten. Krankenhausleiter werden zukünftig explizit zur Einhaltung der Infektionshygiene und der Präventionsmaßnahmen nach dem Stand der Wissenschaft verpflichtet. Zudem werden die Länder ermächtigt und verpflichtet, für alle relevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.

 

 Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandelns

Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung steht das

 

Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandelns zur Verabschiedung an, mit dem die umfassend geänderte EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Künftig wird die Gesamtemissionsmenge für den EU-Emissionshandel kontinuierlich abgesenkt sowie der Luftverkehr und weitere emissionsintensive Industriebranchen in den Emissionshandel einbezogen. Ab 2013 wird es europaweit einheitliche Zuteilungsregeln geben. Diese europäische Harmonisierung beseitigt die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Der gesamte Bereich der Emissionsüberwachung wird zukünftig vom Umweltbundesamt vollzogen. Im Hinblick auf den Vollzug des Emissionshandels bleibt es bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern.

 

 Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden

 

Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird die Pflege von Familienangehörigen durch Berufstätige erleichtert. Vorgesehen ist die Einrichtung einer Familienpflegezeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Das Gehalt während dieser Zeit entspricht der Anzahl der neuen Stunden plus der Hälfte der Differenz zum alten Gehalt. Zum Ausgleich wird nach der Familienpflegezeit weiterhin nur das geringere Gehalt zuzüglich des Aufstockungsbetrages gezahlt bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen, die mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit endet.

 

 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden

 

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten grauen Kapitalmarkts gestärkt werden. Das Gesetz sieht dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den Vermittlern solcher Produkte ansetzen. Die sogenannten „freien“ (gewerblichen) Vermittler werden stärker reguliert und der Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt verbessert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit statt wie bislang lediglich auf Vollständigkeit prüfen. Auch müssen Verlaufsprospekte zukünftig zusätzliche Angaben enthalten, auf deren Grundlage sich Anleger ein Bild über die Zuverlässigkeit von Emittenten machen können. Der Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen im Prospekthaftungsrecht, etwa die Verlängerung der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen.

 

 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden

 

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus wird das seit 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ökologisch fortentwickelt. Ziel des neuen „Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ ist eine nachhaltige Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Mit der Einführung einer ab dem Jahr 2015 zu erfüllenden Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen legt das Gesetz die Grundlage für ein hochwertiges Recycling von Abfällen mit einem hohen Re

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