Newsletter vom Mittwoch, den 26. Oktober 2011 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aktionswochen „Gläserner Kalender“ werde ich noch bis zum 29. Oktober 2011 fortsetzen und Sie können den Terminkalender unter http://www.bundestag-kalender.de/ einsehen.
Neuausrichtung der Bundeswehr – Niederstetten bleibt Bundeswehrstandort
Heute wird Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière die Entscheidung über die zukünftigen Standorte der Bundeswehr bekanntgeben.
Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und der Umstellung der Bundeswehr auf eine Freiwilligenarmee gilt es nun die Strukturen so anzupassen, dass wir unser Ziel einer effizienteren und schlagkräftigeren Bundeswehr erreichen. Dazu gehört die Verschlankung des Ministeriums ebenso wie die Konzentration der Standorte.
Wichtig ist: Der Bundeswehrstandort Niederstetten bleibt nicht nur erhalten, sondern geht gestärkt aus der Reform hervor.
Positiv wirken sich die Reformpläne auch auf die Stadt Lauda-Königshofen aus, welche in Zukunft wieder als Bundeswehrstandort geführt wird. Es ist dort zwar nur der „technische Zug 134“ mit sehr wenigen Dienstposten stationiert, aber Lauda-Königshofen ist bundesweit einer von nur fünf zusätzlich hinzugekommenen Standorten. Die Region Heilbronn-Franken ist damit ein Gewinner der bevorstehenden Bundeswehrreform.
Weitere Einzelheiten können Sie aus der Publikation „Die Stationierungen der Bundeswehr in Deutschland“ hier ersehen.
Bei dem jetzt anstehenden Reformschritt geht es darum, überschüssige Kapazitäten abzubauen und die Bundeswehr neu auszurichten. In die Entscheidung über die Aufgabe eines Standortes fließen zahlreiche Erwägungen mit ein. Angesichts der Bedeutung, die die Präsenz der Bundeswehr in einigen Teilen unseres Landes für die regionale Wirtschaft, aber auch für das gesellschaftliche Leben hat, wird sie nicht leichtfertig getroffen. Es ist aber wichtig, auch diesen Reformschritt entschlossen zu gehen, um die Bundeswehr ihren neuen Aufgaben anzupassen. Es ist die größte Reform in der Geschichte der Bundeswehr.
Dem Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière, geht es bei der Neuausrichtung besonders darum, allen Entscheidungen eine sicherheitspolitische Analyse und eine Beurteilung der geostrategischen Lage voranzustellen. Beide haben unmittelbare Rückwirkungen auf Umfang, Strukturen und Ausrüstung der Streitkräfte.
Die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die der Bundesminister am 18. Mai 2011 vorgestellt hat, beschreiben den strategischen Rahmen für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Sie formulieren die langfristigen Interessen und die sicherheitspolitischen Zielsetzungen Deutschlands. Sie gründen auf einer Beurteilung der gegenwärtigen Lage und beziehen künftig wahrscheinliche Entwicklungen in einer von strategischen Unwägbarkeiten geprägten Welt ein. Der Dreiklang des Titels der Verteidigungspolitischen Richtlinien „Nationale Interessen wahren – Internationale Verantwortung übernehmen – Sicherheit gemeinsam gestalten“ ist zugleich Programm der Neuausrichtung der Bundeswehr.
Als strategische Unwägbarkeiten sind dabei zu berücksichtigen, dass zukünftige Krisen und Konflikte anderen Gesetzmäßigkeiten gehorchen können als die aktuellen Einsätze und andere Strategien und Fähigkeiten in den Fokus rücken. Die Streitkräfte werden dementsprechend befähigt, in einem breiten Spektrum von Herausforderungen zu bestehen.
Ebenfalls am 18. Mai 2011 hat der Bundesminister mit den „Eckpunkten zur Neuausrichtung der Bundeswehr“ weitere wesentliche Parameter der Bundeswehr der Zukunft festgelegt. Unter anderem müssen die Folgen des demographischen Wandels bewältigt werden, die dem personellen Umfang natürliche Grenzen setzen. Auch daher wird der zukünftige Bundeswehrumfang bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten (einschließlich Reservistinnen und Reservisten) und ca. 55.000 Stellen für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Die Streitkräfte setzen sich dabei aus bis zu 170.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und –soldaten und aus einer Anzahl von mindestens 5.000 bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden zusammen.
Die Woche im Parlament
Bundeskanzlerin Angela Merkel wird am Mittwoch eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel abgeben. Zusätzlich werden wir über die weitere Ausgestaltung des EFSF-Rettungsschirms abstimmen.
Nachdem wir in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen haben, welche Instrumente der europäische Rettungsschirm zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzen kann, geht es in dieser Woche um die möglichst effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. Inzwischen liegen die Verhandlungseckpunkte für den Europäischen Rat vor, so dass wir im Anschluss an die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages diskutieren und entscheiden können.
Als Haushaltsgesetzgeber ist der Deutsche Bundestag in ganz besonderer Weise gefordert, wenn es um den möglichst effizienten Einsatz der von ihm bewilligten Mittel geht. Wir wollen die Bundesregierung daher mit starker parlamentarischer Rückendeckung in die Verhandlungen nach Brüssel schicken. Die deutsche Position in Europa wird durch die Beteiligung des Bundestages nicht geschwächt, sondern gestärkt. Das letzte Gipfel-Wochenende ist der Beleg dafür. Mit dem Votum des Bundestages hat unsere Bundeskanzlerin viel erreicht. Und richtig ist: Durch Befassung und Beschluss des Bundestages stärken wir die demokratische Legitimation der Regierungsentscheidungen in Brüssel. Dabei ist klar, das Plenum des Deutschen Bundestages entscheidet nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Bei operativen Fragen ist der Haushaltsausschuss zuständig.
Das Jubiläum 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei ist in dieser Woche Anlass für eine Debatte, in der wir auf Vergangenheit und Gegenwart des Zuzuges und der Integration türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in unsere Gesellschaft blicken werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der türkische Ministerpräsident Erdogan werden gemeinsam am 2. November in Berlin das 50. Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei begehen. Infolge des Abkommens leben heute etwa drei Millionen Menschen türkischer Herkunft in Deutschland – viele von ihnen mittlerweile in der dritten und vierten Generation. Knapp die Hälfte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei Unterzeichnung des Abkommens am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg hatten Deutschland und die Türkei ganz unterschiedliche Interessen: Deutschland benötigte Arbeitskräfte für seine prosperierende Industrie, die Türkei erhoffte sich Deviseneinnahmen und – nach einer Rückkehr der Migranten in ihre Heimat – hochqualifizierte Arbeitskräfte für die nationale Wirtschaft. Doch was als Aufenthalt auf Zeit gedacht war, wurde für viele Menschen ein Bleiben für immer. Es dauerte nicht lange, bis die deutsche Wirtschaft darauf drängte, den Aufenthalt der türkischen Arbeitskräfte zu verlängern und von der ursprünglich zweijährigen Rotation Abstand zu nehmen. Verstärkt durch den Anwerbestopp ab 1973 holten viele ihre Angehörigen nach. Die Zugewanderten und ihre Familien sind Teil unserer Gesellschaft geworden und haben erheblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen. Allerdings wurden auch lange die Herausforderungen nicht richtig erkannt, die sich mit Integration verbinden. Fehlentwicklungen, wie hohe Arbeitslosigkeit unter den nachfolgenden Generationen, mangelnde Teilhabe an den Bildungsmöglichkeiten und hohe soziale Segregation in den Städten, wurde nicht entgegengewirkt.
Die unionsgeführte Bundesregierung hat deshalb mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 einen Perspektivwechsel eingeleitet, der mittlerweile breiter Konsens geworden ist. Heute herrscht Einigkeit darüber, dass bestimmte Normen eingehalten werden müssen, damit das Miteinander der Kulturen gelingt. Das Prinzip des Förderns und Forderns wurde verankert und gezielte Fördermaßnahmen, insbesondere beim Spracherwerb, etabliert. Auch die Türkei kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Bürger türkischer Herkunft mit Deutschland identifizieren und in diesem Land ihre Heimat erkennen. Sie sollte sie zu einem selbstbestimmten Leben in Deutschland ermutigen.
In dieser Woche werden wir die Wahl der Mitglieder des Gremiums gem. § 3 Abs. 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes vornehmen. Diese sind Mitglieder des Haushaltsausschusses und werden in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages an Entscheidungen der EFSF wahrnehmen.
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz) zur Verabschiedung an. Damit verbessern wir noch einmal die mit dem Einsatzweiterverwendungsgesetz bereits geschaffenen Rahmenbedingungen für unsere Soldaten und zivilen Mitarbeiter, die im Auslandseinsatz geschädigt wurden. So werden z.B. die einmaligen Entschädigungszahlungen und zusätzliche Ausgleichszahlungen für Geschädigte ohne Pensionsanspruch deutlich erhöht. Verbesserungen sind auch für Hinterbliebene von im Einsatz getöteten Soldatinnen und Soldaten und Zivilpersonal im Auslandseinsatz ohne Pensionsanspruch vorgesehen. Auch reichen zukünftig bereits Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung von 180 Tagen für eine Doppelanrechnung als ruhegehaltfähige Dienstzeit aus. Bereits bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30% (statt bisher 50%) wird zukünftig grundsätzlich ein bedarfs- und leistungsunabhängiger Anspruch auf die Ernennung zum Berufssoldaten bestehen. Desweiteren wird durch Verordnung der Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder anderen psychischen Erkrankungen erleichtert, die während einer besonderen Auslandsverwendung in Ausübung des militärischen Dienstes erlitten wurden.
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) zur Verabschiedung an. Damit wird eine rechtliche Grundlage für flächendeckende, niedrigschwellige Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes geschaffen. Insbesondere wird die elterliche Erziehungskompetenz in dieser wichtigen Phase gestärkt. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei sollen in einem Netzwerk zum vorbeugenden Schutz von Kindern zusammenwirken. Das Gesetz soll zudem den Einsatz von Familienhebammen stärken, die junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes begleiten.
Ziel des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ist es, die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen zu erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Mit einer Reihe von Änderungen in der Insolvenzordnung wird der Gläubigereinfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters gestärkt, das Insolvenzplanverfahren ausgebaut, gestrafft und noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet. Auch werden die Eigenverwaltung gestärkt und gerichtliche Zuständigkeiten konzentriert. Die Insolvenzstatistik wird durch ein neues Insolvenzstatistikgesetz verbessert.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen verabschieden. Bund und Länder hatten in einer Protokollerklärung im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Maßnahmen vereinbart, die Finanzkraft der Kommunen dauerhaft zu stärken.
Die Kommunen sind der vor Ort erlebbare Eckpfeiler unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschieden werden, legen wir dazu die Grundlage. Insbesondere jene Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter besonders drängenden finanziellen Problemen leiden. Konkret sparen die Kommunen allein bis zum Jahr 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Terrorbekämpfung) zur Verabschiedung an, mit dem der Großteil der Anti-Terror-Regelungen um weitere vier Jahre verlängert wird. Dabei bleiben alle Terrorismusabwehrbefugnisse der Nachrichtendienste des Bundes, die sich als unverzichtbar erwiesen haben, erhalten. Zwei Befugnisse werden darüber hinaus ausgeweitet: Die Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen wird um eine Abfragebefugnis bei den zentralen Buchungssystemen ergänzt und die Einholung von Auskünften von Unternehmen der Finanzbranche wird mit der Abfrage von Kontostammdaten verbunden. Zugleich werden Eingriffsschwellen erhöht und die parlamentarische Kontrolle ausgebaut.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts soll der Anlegerschutz im Bereich des sogenannten grauen Kapitalmarkts gestärkt werden. Das Gesetz sieht dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den Vermittlern solcher Produkte ansetzen. Die sogenannten „freien“ (gewerblichen) Vermittler werden stärker reguliert und der Anlegerschutz im grauen Kapitalmarkt verbessert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit statt wie bislang lediglich nur auf Vollständigkeit prüfen. Auch müssen Verlaufsprospekte zukünftig zusätzliche Angaben enthalten, auf deren Grundlage sich Anleger ein Bild über die Zuverlässigkeit von Emittenten machen können.
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurde auf europäischer Ebene zum 1. Januar 2011 ein Europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision - ESFS) geschaffen. Dieses System setzt sich zusammen aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, drei neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor, einem behördenübergreifenden Ausschuss der europäischen Finanzaufsichtsbehörden sowie den nationalen Aufsichtsbehörden. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems werden die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht vorgenommen, um insbesondere die Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit den neuen europäischen Aufsichtsstrukturen zu ermöglichen.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes werden die Regelungsaufträge der das betriebliche Umweltmanagement betreffenden Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) umgesetzt. Im Zuge dessen wird das Umweltauditgesetz teilweise an die geänderte Terminologie der EG-Verordnung angepasst. Ferner macht Deutschland von der Option Gebrauch, auch solchen Organisationen die Teilnahme am EMAS-System zu ermöglichen, die ihren Sitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union haben. Zu diesem Zweck werden Ergänzungen der Umweltgutachterzulassung und Ergänzungen im Registrierungsverfahren notwendig.
In zweiter und dritter Lesung behandeln wir das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorhaben. Die damit erfolgende Umsetzung einer EU-Richtlinie betrifft im Wesentlichen die Erweiterung des Geltungsbereiches der Amtshilfe, die Verbesserung des Informationsaustausches, die Vereinfachung des Zustellungsverfahrens und die Schaffung eines wirksameren Beitreibungs- und Sicherungsverfahrens. Daneben sind verschiedene Änderungen steuerrechtlicher Regelungen vorgesehen, wie etwa die Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die „Riester“-Förderung, um künftig Rückerstattungsfälle wie in der jüngsten Vergangenheit zu vermeiden.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Dritte Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes verabschieden, mit dem die Kosten der Ruherechtsentschädigung für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach § 3 des Gräbergesetzes stabilisiert und transparent gestaltet werden. Das bislang aufwändige Verwaltungshandeln wird durch Umstellung der Entschädigung auf Pauschalen vereinfacht.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus wird das seit 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ökologisch fortentwickelt. Ziel des neuen „Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ ist eine nachhaltige Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Mit der Einführung einer ab dem Jahr 2015 zu erfüllenden Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen legt das Gesetz die Grundlage für ein hochwertiges Recycling von Abfällen mit einem hohen Ressourcenpotential. Bis zum Jahr 2020 sollen 65% aller Siedlungsabfälle recycelt und 70% aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Rechtsgrundlage für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“.
In erster Lesung steht das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformationen zur Beratung an, bei dem es sich um eines der zentralen Vorhaben im Bereich des Verbraucherschutzes in dieser Legislaturperiode handelt. Mit der Novelle werden u.a. die Behörden verpflichtet, bei Rechtsverstößen oder schwerwiegenden Verbrauchertäuschungen die Öffentlichkeit zu informieren. Zudem werden die Kosten für Anfragen gesenkt und die Reaktionszeiten der Behörden verkürzt. Die Novellierung basiert auf dem von der Bundesregierung 2010 vorgelegten Evaluationsbericht und trägt zudem den Geschehnissen im Zusammenhang mit den Dioxinfunden in Futtermitteln Rechnung. Es werden die Maßnahmen des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ vom 14. Januar 2011 umgesetzt.
Deutschland ist aktuell mit 36 Kultur- oder Naturerbestätten auf der Liste des UNESCO-Welterbes vertreten. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP UNESCO-Welterbestätten in Deutschland stärken fordert dazu auf, das wirtschaftliche Potential der Welterbestätten bei gleichzeitigem Schutz der kulturellen Substanz professioneller zu nutzen. Gefordert werden u. a. eine stärkere Ausschöpfung des touristischen Potenzials, ein Ausbau der Bildungsarbeit der Welterbestätten, die Erstellung von Managementplänen sowie eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung der Welterbestätten durch den Bund.
Des Weiteren hat der Deutsche Bundestag in der letzten Woche das Gesetz zur Vereinbarung von Beruf und Pflege (sogenannte Familienpflegezeit) verabschiedet, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. Damit ist es uns gelungen, ein modernes und zukunftsweisendes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren, ohne dass die Sozialkassen – und damit unsere künftigen Generationen – mit Milliardenbeträgen belastet werden.
Zugleich verringern wir mit diesem Modell die Altersarmut, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen Einkommen dank der Familienpflegezeit bei der Rente sogar besser dastehen als ohne dieses Gesetz. Es ist damit ein Meilenstein für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und gibt den Menschen damit auch die Chance, bei einem Pflegefall ausreichend Zeit für die Übernahme der Verantwortung zu haben.
Das Familienpflegezeitgesetz setzt die erfolgreiche Politik der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder fort, welche in den vergangenen 18 Monaten weitere interessengerechte und notwendige Gesetze geschaffen hat. Diese können Sie hier einsehen.
Hier können Sie meinen aktuellen Terminkalender einsehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian von Stetten







